Herr Breuer stellte dar, dass in der letzten Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrs­aus­schusses die Verwaltung beauftragt worden sei, ein Konzept zur Aktivierung von Wohnbau­potentialen zu erstellen. Anhand von Plänen des Stadtgebietes Kamen, die im Ratsinformations­system hinterlegt sind, wurden die Flächen aufgezeigt, die aus Sicht der Verwaltung aktuell mög­liche Potentialflächen darstellen könnten und die Flächen, die im Flächeninformationssystem RuhrFIS als Siedlungsflächenreserven ausgewiesen sind. Des Weiteren seien im RuhrFIS Bau­lücken, d.h. eigenständige Flurstücke ab 500 qm, dargestellt. Nicht alle Flächen seien sofort be­baubar; oftmals müsste zunächst Baurecht über z.B. Bebauungspläne geschaffen werden. Das RuhrFIS sei 2014 als Grundlage der Bilanzierung für den Regionalplan aufgestellt worden und würde 2017 erneut fortgeschrieben werden. Die einzelnen Potentialflächen, die anhand von Steckbriefen und Bebauungsplanentwürfen präsentiert wurden, sind ebenfalls im Ratsinfor­ma­tionssystem einzusehen. Einzelheiten und Ergebnisse zum Bebauungsplanentwurf 36 Ka-Me würden zum Ende des Jahres vorgestellt werden können, da derzeit ein Planungsbüro unter Berücksichtigung der Maßnahmen aus dem vom Rat der Stadt Kamen beschlossenen Klima­schutz­konzept mit der Planung beauftragt worden sei. 

 

Herr Lipinski dankte Herrn Breuer für die Präsentation.

 

Frau Scharrenbach kritisierte die lange Bearbeitungszeit für die Bereitstellung neuer Wohn­bau­flächen. Eines neuen Konzeptes hätte es nicht bedurft, da Flächenpotentiale im Handlungs­kon­zept Wohnen bereits dargelegt worden seien. Es sollten keine landwirtschaftlichen Flächen für eine Wohnbebauung aufgegeben werden.

 

Herr Liedtke stellte fest, dass einige der Potentialflächen derzeit landwirtschaftlich genutzt wür­den, wie z.B. in der Bergstraße in Kamen-Heeren-Werve, für die jedoch bereits Baurecht be­ste­hen würde. Für diese Flächen solle das Baurecht nicht wieder aufgehoben werden, zumal dies zu einer deutlichen Wertminderung führen würde. 

 

Herr Krause erläuterte, dass der Antrag der SPD-Fraktion schon seine Berechtigung haben würde, da er weiter gehen würde, als das von der CDU-Fraktion favorisierte Baulückenkataster. Mit den erhobenen Daten der Verwaltung seien nun weitere Entscheidungen und die Kontaktauf­nahme zu Grundstückeigentümern möglich.

 

Herr Diederichs-Späh erklärte, dass die CDU-Fraktion eine Nachverdichtung befürworten wür­de, bevor neue Wohnbauflächen geschaffen würden. Dadurch würde eine Aufwertung be­stehen­der Quartiere erfolgen. Es würde aufgrund der demografischen Entwicklung ein Leerstand von Wohnflächen in den Ortsteilen befürchtet werden, sodass Neuflächen nicht erforderlich sein wür­den.

 

Herr Liedtke stellte fest, dass es keine großen Neubauflächen an Siedlungsrändern geben wür­de. Die Lage auf dem Immobilienmarkt sei noch anders als vor 2 Jahren. Derzeit würde ein großer Druck durch den Bedarf bestehen. Bisher zeige sich noch nicht die von Herrn Diederichs-Späh skizierte Entwicklung der Leerstände von Einfamilienhäusern aufgrund der demo­graphi­schen Entwicklung.

 

Herr Lipinski bestätigte, dass die Nachfrage durch jüngere Leute gegeben sei.

 

Herr Kühnapfel stellte fest, dass es sich bei den Potentialflächen nicht nur um Nachverdichtung handeln würde. In Westick würde es sich z.B. um eine Grünlandfläche handeln, auf der die letzte Steinkauzpopulation angesiedelt sei. Artenschutzrechtliche Aspekte seien im Vorfeld auch zu prüfen.

 

Frau Schaumann erläuterte, dass sie nur bedingte Handlungsmöglichkeiten der Stadt Kamen sehen würde. Sicherlich sei eine Nachverdichtung wünschenswert, jedoch würden die Grund­stückslücken in der Hand der Privateigentümer liegen, die darüber frei entscheiden könnten. Die im Bereich oberhalb der Lünener Straße befürchteten Wohnungsleerstände seien bis heute nicht eingetreten.

 

Herr Nickel bestätigte, dass für den Bereich Josef-Rissel-Straße, Kolpingstraße und auf der Lüner Höhe bisher keine Leerstände entstanden seien, da frei werdende Häuser sofort an junge Familien wieder veräußert würden.

 

Frau Scharrenbach würde die Notwendigkeit der Entwicklung von Neubaugebieten nicht be­streiten, da auch das Erfordernis im Handlungskonzept Wohnen dokumentiert worden sei. Flächen­potentiale müssten im Flächennutzungsplan überprüft werden.

 

Herr Liedtke ergänzte, dass es in dieser Sitzung nur um die Kleinflächen gehen würde, für die Baurecht bestehen würde und nicht um die Großflächen des RuhrFIS. Es solle kein Baurecht auf dafür ausgewiesenen Flächen vernichtet werden. Er bestätigte auf Nachfrage von Frau Schaumann, dass für die neu zu bebauende Fläche im Hemsack eine andere im Flächen­nut­zungs­plan ausgewiesene Fläche zurückgenommen werden sollte.