Beschlussempfehlung:

 

1.      Der Beschluss des Rates der Stadt Kamen vom 10.12.1998 (Vor­lagen-Nr. 387/98) wird dahingehend abgeändert, dass die Verwaltung ermächtigt wird, mit der Werkstatt Unna GmbH und dem Werkstatt Unna e.V. den in der Anlage beigefügten unbefristeten, aber mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist zum Jahresende versehenen, Vertrag zu schließen.

2.      Vor Ablauf der Kündigungsfrist wird im Fachausschuss über die abge­laufene Periode und die voraussichtlichen künftigen Entwicklungen, insbesondere über die Anzahl der Teilnehmer aus Kamen und über die voraussichtlichen finanziellen Entwicklungen des kommenden Jahres berichtet.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Der Vertragsabschluss wurde von allen Fraktionen begrüßt. Es wurde positiv Rückschau auf die bisherige Zusammenarbeit mit der Werkstatt Unna gehalten. Für die Zukunft sei vor allem die durch den Vertrag gege­bene Planungssicherheit wichtig.

 

Auf die Frage von Herrn Eisenhardt, warum die Fachausschüsse nicht beteiligt worden seien, antwortete Herr Brüggemann, dass das Thema in den Fachausschüssen in der Vergangenheit umfangreich diskutiert worden sei. In der Kernfrage bestehe Konsens. Für den Vertragsab­schluss sei aber nunmehr die Zuständigkeit des Haupt- und Finanz­ausschusses und des Rates gegeben.

 

Herr Hasler sah es als sinnvoll an, auch mit anderen Trägern in Kontakt zu treten bzw. zu bleiben.

 

Über die Kontaktpflege zu anderen Trägern, so Herr Brüggemann, bestehe Konsens. Es würden auch Gespräche geführt. Problematisch sei jedoch oft die Beurteilung von Steuerung und Förderung.