Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.2000)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

1.      Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekannt­machung vom 27.08.1997, Bundesgesetzblatt I S. 2141) wird be­schlossen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeitplan für das Aufstellungs­verfahren sowie den Ablauf der einzelnen Beratungs- und Verfahrens­schritte zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss vorzu­legen.

3.      Eine Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

4.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Neuaufstellungs­verfahrens beauftragt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Baudrexl führte aus, dass die Notwendigkeit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bereits im Planungs- und Umweltausschuss dis­kutiert worden sei. Der bestehende Flächennutzungsplan sei 27 Jahre alt und basiere auf den gesellschaftlichen, politischen und städtebaulichen Rahmenbedingungen der frühen 70er Jahre. Eine Anpassung an die aktuellen Rahmenbedingungen sei daher dringend erforderlich. Die Fort­schreibung des Flächennutzungsplanes zum jetzigen Zeitpunkt vorzu­nehmen sei auch im Hinblick auf die derzeitige Überarbeitung des Ge­bietsentwicklungsplanes durch die Bezirksplanungsbehörde und den damit verbundenen starken Berührungspunkten für das Stadtgebiet richtig. Hinzu komme, dass zur Zeit an der Erstellung der Bevölkerungs­prognose gearbeitet werde, die nach den Sommerferien vorgelegt werden könne. Danach werde der Wohnungsmarktbericht analysiert und aktuali­siert. Die Verwaltung habe sich noch nicht entschieden, ob die Fortschrei­bung des Flächennutzungsplanes ausschließlich durch eigene Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter oder durch Hinzuziehung externer Fachkräfte zu realisieren sein werde. Zunächst müsse ein Maßnahmenplan aufgestellt werden.

 

Herr Madeja legte dar, dass über die Notwendigkeit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bei allen Fraktionen Konsens bestehe. Unter­schiede bestünden lediglich in der Begriffsbestimmung “Fortschreibung“ bzw. “Neuaufstellung“.

 

Auslöser für die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes zum jetzigen Zeitpunkt sei der Gebietsentwicklungsplan von 1984, der “neu aufgestellt “ werde, sagte Herr Kissing. Da das Baugesetzbuch keine Fortschreibung kenne, sollte eine einheitliche Terminologie mit dem Begriff “Neuauf­stellung“ eingehalten werden. Hinsichtlich des Zeitablaufes fragte Herr Kissing an, ob die Neuaufstellung des FNP parallel zum GEP erfolgen solle. Da mit dem Erarbeitungsbeschluss zum GEP erst im Sommer 2001 zu rechnen sei, stelle sich die Frage, warum bereits jetzt die Neuaufstel­lung des Flächennutzungsplanes beschlossen werden solle.

 

Herr Baudrexl begründete den frühen Fortschreibungsbeschluss mit dem engen Zeitplan für die Neuaufstellung des GEP. So sollten Einzelge­spräche mit den Kommunen bereits im Mai stattfinden. Von der Bezirks­regierung sei aber inzwischen signalisiert worden, dass der Zeitrahmen nicht einzuhalten sei. Die Bezirksplanungsbehörde habe diesmal ein anderes Verfahren gewählt und wolle bereits mit einem weitestgehend abgestimmten Entwurf den Erarbeitungsbeschluss fassen. Die Abhängig­keit vom Zeitplan der Bezirksplanungsbehörde sei insofern gegeben, als in vielen Punkten ein paralleles Verfahren sinnvoll sei und ein frühzeitiges Agieren ermögliche.

 

Herr Behrens sah die Notwendigkeit für den Zeitdruck nicht, da z.Z. neue Beschlüsse im Rahmen des neuen Flächennutzungsplanes nur auf der Grundlage des alten Gebietsentwicklungsplanes erfolgen könnten. Sinn­voll sei vielmehr die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, die im Rahmen des Fortschreibungsverfahrens des FNP Eckdaten, Hinweise und Anre­gungen entwickele und zum Einfließen in den GEP weitergebe.

Erst wenn der Rahmen mit dem neuen GEP vorhanden sei, könnten Be­schlüsse zum neuen FNP greifen und über Details entschieden werden.

 

Herr Kissing stimmte den Ausführungen von Herrn Behrens zu. Rea­listisch sei ein Zeitrahmen von mindestens 3 Jahren. Die CDU-Fraktion schlage daher vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung durch den Beschlussvorschlag ihres Antrages vom 29.05.2000 zu ersetzen.

 

Seitens der SPD-Fraktion bestünden gegen die redaktionelle Änderung der Ziff. 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung von “Fortschreibung“ in “Neuaufstellung“ keine Bedenken, erklärte Herr Hupe. Die SPD-Frak­tion schlage ferner vor, als Ziff. 2 des Beschlussvorschlages die Ziff. 2 des CDU-Antrages mit der Änderung einzufügen, dass die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses gegeben sei. Die Ziff. 2 und 3 des Be­schlussvorschlages der Verwaltung würden somit Ziff. 3 und 4.

 

Nachdem von keiner Fraktion Einwände erhoben wurden, ließ Herr Erdtmann über den Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion abstimmen.