Sitzung: 09.03.2016 Jugendhilfeausschuss
Herr Dunker machte auf das verteilte
Handout aufmerksam und stellte fest, dass insbesondere der Umgang mit
minderjährigen Flüchtlingen im öffentlichen und politischen Interesse stünde
und daher die Thematik auch in verschiedenen Gremien erörtert würde.
Er referierte
anschließend umfassend zur Betreuungs- und Versorgungssituation von minderjährigen
Flüchtlingen. Er ging dabei auf die Qualität der Betreuung ein. Es ginge darum,
die Standards zu sichern und zu erfüllen. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
(UmF) seien verfahrenstechnisch den übrigen hilfesuchenden Jugendlichen
gleichgestellt. Das Jugendamt sei verpflichtet, diejenigen UmF aufzunehmen, die
die Landesstelle zuweise. Die von der Zuweisungsquote ermittelte Anzahl
betrage aktuell 33. Tatsächlich seien 19 minderjährige Flüchtlinge in Betreuung
des Kamener Jugendamtes. In Einrichtungen befänden sich 13 Flüchtlinge und 6
Flüchtlinge wohnten bei Gastfamilien.
Es gäbe
durchaus Probleme, z.B. in der Altersstufe der beinahe 18jährigen mit der
Erfüllung der Schulpflicht. Die Berufskollege seien überfüllt, so dass eine
dortige Beschulung nicht möglich sei. Alternativ würden Sprachförderungskurse
in Trägerschaft von INVIA in den Räumlichkeiten des Freizeitzentrums „Lüner
Höhe“ etabliert. Für die Integration in soziale Lebensbereiche müssten
Kompensationsstrategien entwickelt werden.
Ein weiteres
Problemfeld seien die Übergänge vom Jugend- in den Erwachsenenbereich.
Zur
Koordination der beteiligten Akteuren und der Angebote wurde nunmehr eine halbe
Kraft durch den Förderverein Jugendhilfe der Stadt Kamen eingestellt. Zudem
erfolgte seitens der Stadt Kamen eine personelle Verstärkung des Teams des Fachbereichs
30.
Ü3-Betreuungsplätze
konnten bisher in Absprachen mit den Kita-Leitungen bzw. Trägern in moderatem
Umfang für Kinder mit Flüchtlingshintergrund zur Verfügung gestellt werden.
Die
Kolleginnen und Kollegen des Jugendkulturcafes melden einen Anstieg der
täglichen Besuchszahlen von ca. 70 jugendlichen Flüchtlingen.
Frau Scharrenbach bat um offenen Austausch
hinsichtlich der praktischen alltagsbezogenen Arbeit in den
Kindertageseinrichtungen.
Eine Äußerung
Herrn Dunker aufgreifend, erkundigte sie sich danach, ob die gute Versorgungsquote
eventuell durch Überbelegungen in den Tageseinrichtungen erreicht würde.
Herr Tost stellte richtig, dass das
Platzangebot im ü3-Bereich höher sei, als die Nachfrage. Daraus resultiere die
Quote von mehr als 100 %. Dies sei nicht die Konsequenz von Überbelegungen
der Kindertageseinrichtungen.
Frau Last berichtete, dass die AWO
Einrichtung „Atlantis“ seit August 2015 Flüchtlingskinder aufgenommen habe.
Die pädagogische tägliche Arbeit würde auf die neuen Anforderungen und Bedürfnisse
der Kinder und Eltern ausgerichtet. Die Sprachhemmnisse könnten dort meist
behoben werden, weil eine arabisch sprechende Mutter übersetze und häufig Grundlegendes
vermitteln würde. Dies habe erhebliche Vorteile. Die Kinder wären in der Regel
sehr schnell integriert.
Herr Eisenhardt erkundigte sich nach der
Kontrolle und der Durchsetzung der Schulpflicht besonders von Flüchtlingen in
der Adoleszenzphase.
Herr Dunker antwortet darauf, dass hier zu
differenzieren sei, zwischen denjenigen UmF, welche sich in Einrichtungen
befänden und den anderweitig untergebrachten UmF. Beim Ersten würde es in die
Obliegenheit der jeweiligen Einrichtungen fallen, die Regelmäßigkeit der
Schulbesuche zu beobachten. Bei den anderen -auch begleiteten-
Flüchtlingskindern und –jugendlichen stelle dies tatsächlich ein Problem dar.