Herr Dunker machte auf das verteilte Handout aufmerksam und stellte fest, dass insbe­sondere der Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen im öffentlichen und politischen Interesse stünde und daher die Thematik auch in verschiedenen Gremien erörtert würde.

Er referierte anschließend umfassend zur Betreuungs- und Versorgungssituation von minder­jäh­rigen Flüchtlingen. Er ging dabei auf die Qualität der Betreuung ein. Es ginge darum, die Stan­dards zu sichern und zu erfüllen. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) seien ver­fah­renstechnisch den übrigen hilfesuchenden Jugendlichen gleichgestellt. Das Jugendamt sei verpflichtet, diejenigen UmF aufzunehmen, die die Lan­des­stelle zuweise. Die von der Zuwei­sungsquote ermittelte Anzahl betrage aktuell 33. Tatsächlich seien 19 minderjährige Flüchtlinge in Betreuung des Kamener Jugendamtes. In Einrichtungen befänden sich 13 Flüchtlinge und 6 Flücht­linge wohnten bei Gastfamilien.

Es gäbe durchaus Probleme, z.B. in der Altersstufe der beinahe 18jährigen mit der Erfüllung der Schulpflicht. Die Berufskollege seien überfüllt, so dass eine dortige Beschulung nicht möglich sei. Alternativ würden Sprachförderungskurse in Trägerschaft von INVIA in den Räumlichkeiten des Freizeitzentrums „Lüner Höhe“ etabliert. Für die Integration in soziale Lebensbereiche müssten Kompensationsstrategien entwickelt werden.

Ein weiteres Problemfeld seien die Übergänge vom Jugend- in den Erwachsenenbereich.

Zur Koordination der beteiligten Akteuren und der Angebote wurde nunmehr eine halbe Kraft durch den Förderverein Jugendhilfe der Stadt Kamen eingestellt. Zudem erfolgte seitens der Stadt Kamen eine personelle Verstärkung des Teams des Fach­bereichs 30.

Ü3-Betreuungsplätze konnten bisher in Absprachen mit den Kita-Leitungen bzw. Trägern in mode­ratem Umfang für Kinder mit Flüchtlingshintergrund zur Verfügung gestellt werden.

Die Kolleginnen und Kollegen des Jugendkulturcafes melden einen Anstieg der täglichen Be­suchszahlen von ca. 70 jugendlichen Flüchtlingen.

 

Frau Scharrenbach bat um offenen Austausch hinsichtlich der praktischen alltagsbe­zo­genen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen.

Eine Äußerung Herrn Dunker aufgreifend, erkundigte sie sich danach, ob die gute Ver­sor­gungs­quote eventuell durch Überbelegungen in den Tageseinrichtungen erreicht würde.

 

Herr Tost stellte richtig, dass das Platzangebot im ü3-Bereich höher sei, als die Nachfrage. Da­raus resultiere die Quote von mehr als 100 %. Dies sei nicht die Konsequenz von Über­bele­gungen der Kindertageseinrichtungen.

 

Frau Last berichtete, dass die AWO Einrichtung „Atlantis“ seit August 2015 Flüchtlingskinder auf­genommen habe. Die pädagogische tägliche Arbeit würde auf die neuen Anforderungen und Be­dürfnisse der Kinder und Eltern ausgerichtet. Die Sprachhemmnisse könnten dort meist behoben werden, weil eine arabisch sprechende Mutter übersetze und häufig Grund­legendes vermitteln würde. Dies habe erhebliche Vorteile. Die Kinder wären in der Regel sehr schnell integriert. 

 

Herr Eisenhardt erkundigte sich nach der Kontrolle und der Durchsetzung der Schulpflicht be­son­ders von Flüchtlingen in der Adoleszenzphase.

 

Herr Dunker antwortet darauf, dass hier zu differenzieren sei, zwischen denjenigen UmF, welche sich in Einrichtungen befänden und den anderweitig untergebrachten UmF. Beim Ersten würde es in die Obliegenheit der jeweiligen Einrichtungen fallen, die Regelmäßigkeit der Schulbesuche zu beobachten. Bei den anderen -auch begleiteten- Flüchtlingskindern und –jugendlichen stelle dies tatsächlich ein Problem dar.