Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung der benannten Kindertagesein­richtungen als Sprachfördereinrichtung gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz für die Dauer von drei Jahren bis zum Endes des Kindergartenjahres 2018/2019.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Dunker erläuterte die Hintergründe zur Beschlussvorlage und verwies auf die seinerzeit im Ju­gend­hilfeausschuss geführte Diskussion und Beschlussfassung. Um eine Kontinuität der Sprachförderung zu gewährleisten, schlage die Verwaltung nun vor, die Anerkennung von Kin­dertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtungen nach dem Kinderbildungs­ge­setz bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 zu gewähren. Dieser Aspekte sei auch in diversen Trä­ger­gesprächen zum Ausdruck gekommen.

 

Herr Helmken erkundigte sich nach der Aufteilung der dargestellten Beträge.

 

Herr Dunker teilte mit, dass es sich um eine gesetzliche Vorgabe handele, die Gewährung der Sprachförderung in Paketen von jeweils 5.000,00 € an die betreffenden Einrichtungen vorzun­ehmen. Die Beträge seien nicht gerundet, sondern entsprächen der Summe von einem Paket oder aufaddierten Paketen. Fundiert durch die damaligen fachlichen Aus­wer­tungen, wie beispielsweise die Anzahl der Sprachförderkinder, habe das Jugendamt hier bewusst Schwer­punkte setzen wollen.