Sitzung: 09.03.2016 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 024/2016
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtung gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz für die Dauer von drei Jahren bis zum Endes des Kindergartenjahres 2018/2019.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Dunker erläuterte die Hintergründe zur
Beschlussvorlage und verwies auf die seinerzeit im Jugendhilfeausschuss
geführte Diskussion und Beschlussfassung. Um eine Kontinuität der
Sprachförderung zu gewährleisten, schlage die Verwaltung nun vor, die
Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtungen nach
dem Kinderbildungsgesetz bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 zu
gewähren. Dieser Aspekte sei auch in diversen Trägergesprächen zum Ausdruck
gekommen.
Herr Helmken erkundigte sich nach der
Aufteilung der dargestellten Beträge.
Herr Dunker teilte mit, dass es sich um
eine gesetzliche Vorgabe handele, die Gewährung der Sprachförderung in Paketen
von jeweils 5.000,00 € an die betreffenden Einrichtungen vorzunehmen. Die
Beträge seien nicht gerundet, sondern entsprächen der Summe von einem Paket
oder aufaddierten Paketen. Fundiert durch die damaligen fachlichen Auswertungen,
wie beispielsweise die Anzahl der Sprachförderkinder, habe das Jugendamt hier
bewusst Schwerpunkte setzen wollen.