Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2016/2017 gemäß den Anlagen I - III.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Einleitend erläuterte Herr Dunker die Bedeutung der Beschlussvorlage und bat um Kenntnis­nah­me des Handouts. Letzteres enthalte umfassende Informationen zu den Gruppenformen gemäß der Anlage zu § 19 KiBiz.

 

Frau Hartig erkundigte sich nach der Auslastung der Kindertageseinrichtungen in Bezug auf das Platzangebot, insbesondere vor dem Hintergrund, dass voraussichtlich weitere Flücht­lings­familien in Kamen erwartet würden.

 

Herr Dunker antwortete, dass aktuell ein leichtes Überangebot (100,7%) an ü3-Plätzen bestünde. Dieses würde bewusst nicht abgebaut, da hier Kapazitäten vorgehalten werden sollen. Im Be­reich der u3-Betreuung würde ein weiterer Ausbau des Angebotes angestrebt. Durch die Schaf­fung einer neuen u3-Gruppe mit 10 Plätzen in Kamen-Herren-Werve und einer Gruppenum­wand­lung in Kamen-Methler (4 Plätze) würden zum Beginn des Kin­der­gartenjahres 2016/2017 nunmehr 14 neue Plätze zur Verfügung gestellt. Sämtliche Eltern­anfragen nach Betreuungs­möglichkeiten konnten bis dato befriedigt werden. Hierzu zähle auch die Einbindung der Tages­pflege u.U. als Alternative zu einer institutionellen Betreuung.

 

Frau Scharrenbach äußerte sich kritisch zur überladenen Darstellung der Anlagen I-III zur Be­schlussvorlage und regte an, diese zukünftig für den Ausschuss verständlicher aufzu­ar­beiten.

Ferner bat sie um Auskunft, wie sich die Versorgung mit Betreuungsplätzen in den einzelnen Stadtteilen im u3- und ü3-Bereich darstelle.

Desweiteren erkundigte sie sich nach den Plänen zur Einführung eines kreiseinheitlichen elek­tronischen Aufnahmesystems.  Das Gesetz habe hierfür die Möglichkeit geschaffen. Ihr sei be­kannt, dass die Stadt Recklinghausen mit einem entsprechenden System gute Erfah­rungen auch hinsichtlich einer Verwaltungsvereinfachung gesammelt habe. Sie regte an, dies auf Kreisebene zu erörtern, da sich ggf. auch Chancen zur interkommunalen Zu­sam­menarbeit ergeben könnten.    

 

Herr Dunker teilte mit, dass die Versorgungsquoten je nach Bereich und Stadtteil variierten. Er benannte anschließend die ermittelten Quoten für den u3-Bereich und ü3-Bereich bezo­gen auf die Kindertageseinrichtungen (gerundet):

 

 

u3

ü3

Kamen - Heeren

49,50 %

102,50 %

Kamen - Methler

27,50 %

102,00 %

Kamen - Mitte

72,50 %

110,50 %

Kamen-Südkamen

29,50 %

65,00 %

 

Kamen gesamt

 

 

47,00 %

 

100,70 %

 

Herr Dunker betonte, dass die Gesamtversorgungsquote für den u3-Bereich weit über der Empfeh­lung des Landes NRW läge. Das Angebot an Betreuungs­plätzen in der Tagespflege sei hier noch hinzuzurechnen.

Der Fachbereich 51 habe die unterrepräsentierten Stadtteile im Blick und stehe auch eng mit den Trägern im Kontakt, um hier bedarfsgerechtere Lösungen zu finden.

 

Weiterhin teilte er zur Einführung eines elektronischen Anmeldeverfahrens mit, dass diese The­matik noch nicht bei Leitungskonferenzen aufgegriffen worden wäre. Er ging in diesem Zusam­menhang auf die örtlichen Abläufe beim Anmeldeverfahren ein. Eine zentrale Zu­weisung der Plätze seitens der Stadt lehne er aus verschiedenen Gründen ab.

 

Herr Heuchel erkundigte sich nach dem Begriff „besonderes Bildungs- und Armutsrisiko“ in der Beschlussvorlage unter Punkt „Familienzentren“.

Ferner machte er anhand eines Beispiels auf die prekäre Finanzierungssituation kirch­lich ge­führter Kindertageseinrichtungen aufmerksam, so dass teilweise die Intention der Kirchen bestünde, die Trägerschaften abzugeben. Er fragte daher an, wie sich die Situation der kirchlichen Träger in Kamen darstelle.

 

Klarstellend erklärte Herr Dunker, dass dies eine Formulierung vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW sei, welche lediglich übernommen wurde.

Er antwortet auf den zweiten Teil der Frage damit, dass ein Rücktritt von der Trägerschaft bei den Kirchen in Kamen nicht zur Diskussion stünde. Gleichwohl sei die Finanzlage der kirchlichen Träger bekannt. Deshalb stünde die Forderung der Kirchengemeinden im Raum, die freiwilligen Zuschüsse anzuheben. Aktuell würden diesbezüglich Gespräche auf ver­schiedenen Ebenen geführt.

 

Herr Tost ergänzte, dass der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt u.a. beschreibe, dass der Anteil der freiwilligen Zuschüsse, die die Stadt Kamen an die Träger von Kindertages­ein­rich­tungen leiste, im interkommunalen Vergleich zu hoch sei. Hier bestünde ein Spannungs­verhältnis zwischen Finanzierungsmöglichkeiten und Erhalt der Trägerlandschaft. Die Ver­wal­tung werde die Gesamtsituation bewerten und anschließend mit dem Ziel, dass gute Gesprächsklima fortzu­setzen, an die Kirchen herantreten.

 

Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass im u3-Bereich die Betreuungsarten, die Betreu­ung in der Tagespflege und in einer institutionellen Kindertageseinrichtung rechtlich gleich­gestellt seien.

Ferner unterbreitete sie den Vorschlag, sich im Ausschuss von Vertretern der Stadt Recklinghausen die praktischen Vorteile eines elektronischen Anmeldesystems insbe­son­dere für die Stadt und die Träger darstellen zu lassen. Primär solle keine zentrale Zuweisung der Kita-Plät­ze erfolgen; dies allein stünde schon im Widerspruch zur Trägerautonomie.

Frau Scharrenbach erklärte, dass das Land der Stadt Kamen pro Kindergartenjahr neben den Betriebskostenzuschüsse auch einen Betrag, der sog. Belastungsausgleich, u.a. für den Ausbau der u3-Betreung gewähre. Sie erkundigte sich nach dem Betrag, der Etatisierung im Haushalt sowie die Ausgabezwecke.

 

Herr Dunker antwortete, dass im Kindergartenjahr 2015/2016 der Ausgleichsbetrag 315.784,00 € betrage und innerhalb des Produktplans 36 vereinnahmt und verausgabt würde.