Herr Tost  informierte über die Antragstellung zur Beteiligung an einem Förderprogramm zwecks Umgestaltung des Bereiches des Freizeitzentrums „Lüner Höhe“. Bedauerlicherweise wurde der Antrag der Stadt Kamen nicht berücksichtigt. Nach Recher­che konnte festgestellt werden, dass die Ablehnung nicht aufgrund der inhaltlichen Dar­le­gung oder Formfehler erfolgte, sondern vielmehr sei das Förderprogramm völlig über­zeich­net gewesen.

Vorausschauend habe die Verwaltung auch einen Antrag auf Förderung aus einem ähn­lichen Programm gestellt. Eine Erörterung im Rat werde erfolgen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

In seiner Sitzung am 10.03.2016 hat der Rat der Stadt Kamen folgenden Beschluss gefasst

(Nr. 26/2016): „Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit einem Projekt des Freizeitzentrums Lüner Höhe für das Sonderprogramm des Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) „Hilfe im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ zu bewerben. Die Finanzmittel zur Realisierung der Maßnahme werden im Haushalt 2016 vorbehaltlich der Förderung durch das MBWSV NRW zur Verfügung gestellt.“

Aus der Programmveröffentlichung des Ministeriums ist ersichtlich, dass die Stadt Kamen Mittel in Höhe von 1,53 Mio. erhalten wird. Ein entsprechender positiver Bescheid wird in Kürze er­war­tet.

 

 

Ferner teilte Herr Dunker mit, dass die Vereinbarung zwischen dem JobCenter und dem Kreis Unna bzw. den kreisangehörigen Städten zur Betreuung von Kindern im Alter von 0-14 Jahren als kommunale Eingliederungsmaßnahme gem. § 16 SGB II. angepasst wurde. Die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, hier: Sicherstellung der Kindesbetreuung, deckt sich auch mit dem Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz. Dem An­spruch seien jedoch Grenzen gesetzt, z.B. hinsichtlich der Finanzierbarkeit und der Platz­ka­pazitäten.

 

 

Herr Dunker gab ebenfalls bekannt, dass die Kinder- und Jugendhilfekonzepte Unna GmbH - KJHK beabsichtige, eine weitere Einrichtung in Kamen-Herren-Werve zu eröffnen. Der Träger befände sich in der Planungsphase. In dem favorisierten Objekt könnten neun Appartements geschaffen werden. Diese würden dann vorerst zur Unterbringung von minderjährigen Flücht­lin­gen genutzt werden, später jedoch seien sie auch zur Nutzung für die Verselbstständigung von Ju­gendlichen vorgesehen.

 

 

Herr Tost informierte über den Stand der Umbauarbeiten des Nebengebäudes der ehe­ma­ligen Käthe-Kollwitz-Schule zur Kindertageseinrichtung. Ziel sei die Eröffnung zum Beginn des Kinder­gartenjahres. Die Baumaßnahmen befänden sich im Zeitplan. Nach derzeitigem Stand würde der Kostenrahmen leicht unterschritten, so dass weitere energetisch sinnvolle Maßnahmen realisiert werden konnten.

 

Frau Hartig erkundigte sich nach den ersten Erfahrungswerten nach Eröffnung des Fami­lien­büros.

 

Herr Dunker bestätigte die Eröffnung des Familienbüros zum 11.02.2016. Die Startphase liefe gut an. Nach erster vorsichtiger Einschätzung, würde er die Wahl der Öffnungszeiten und der Räumlichkeiten als richtig bewerten. Auch die Beratungssituation würde er positiv einschätzen. Die Evaluation erfolge vereinbarungsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt und würde dann dem Jugendhilfeausschuss in einer Sitzung bekanntgegeben.

 

 

Herr Eisenhardt gab die verwaltungsseitige Einladung an die Ausschussmitglieder und Gäste weiter, dass Familienbüro direkt nach der Sitzung zu besichtigen. Die Begehung sei nicht Gegen­stand dieser Sitzung, sondern richte sich auf freiwilliger Basis an Interessierte. 

 

 

Abschließend verabschiedete sich Herr Tost in der Funktion des Dezernenten von den Aus­schussmitgliedern und dankte für die gute Zusammenarbeit in dem Gremium.