Frau Scharrenbach begründete den eingereichten Antrag.

 

Herr Liedtke informierte, dass die Ausweisung von Tempo 30 in Bereich der Germaniastraße be­reits im Rahmen der Vorstellung der Straßenplanungen in den Fachausschüssen (Planungs- und Umweltausschuss, Behindertenbeirat) thematisiert worden sei. Bereits damals sei darauf hingewiesen worden, dass eine Ausweisung von Tempo 30 bei einer verkehrswichtigen inner­ört­lichen Straße aufgrund der Verkehrsbedeutung nicht möglich sei. Dies gelte auch vor dem Hin­ter­grund der Bewilligung der Zuwendung (rd. 1,1 Mio. €) für den Ausbau der Germaniastraße. Die Ausweisung als Tempo 30-Zone ziehe eine Rückzahlung der bewilligten Förderung zwingend nach sich. Der Ausbau sei entsprechend der Verkehrsbedeutung erfolgt. Bei Ausweisung einer Tempo 30-Zone sei wiederum ein Umbau erforderlich (z. B. Demarkierung der Fahrradstreifen, Änderungen des Straßenquerschnitts). Der Umbau der Germaniastraße habe insgesamt die Nah­mobilität verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht. Er wies u.a. auf die Fahrradstreifen, die Querungshilfen und die zur Entschleunigung des Verkehrs eingebauten Kreisverkehre hin. Er präsentierte einen Übersichtsplan mit den Geschwindigkeitsregelungen im Umfeld des Neben­zen­trums (Präsentation S. 14). Dort sei überwiegend Tempo 30 ausgewiesen.

 

Nach weiterer Diskussion wurde der vorliegende Antrag von Frau Scharrenbach zurück­gezo­gen.