Beschluss:

 

Frau Ingelore Peppmeier wird gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe c) GO NRW i.V. mit § 50 Abs. 2 GO NRW i.V. mit § 71 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zur/zum Beigeordneten der Stadt Kamen gewählt.

 

Frau Ingelore Peppmeier ist mit Wirkung vom 01.04.2016 unter Berufung in das Beam­ten­verhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zur/zum Beigeordneten der Stadt Kamen zu er­nennen.

 

Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 Eingruppierungsverordnung nach der Besoldungsgruppe A16. Die monatlich zu zahlende Aufwandsentschädigung richtet sich nach den jeweils zulässigen Höchstbeträgen der Eingruppierungsverordnung.


Abstimmungsergebnis: bei 10 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 

Der Bürgermeister gratulierte Frau Peppmeier und freute sich auf die weitere zukünftige Zusammenarbeit.

 

Frau Peppmeier bedankte sich bei den Ratsmitgliedern für ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Die Herausforderung des Amtes nehme sie gerne an und sie freue sich auf die Zusammenarbeit im neugeordneten Verwaltungsvorstand.


Der Bürgermeister fragte nach Vorschlägen aus den Fraktionen.

 

Für die SPD-Fraktion schlug Herr Krause Frau Ingelore Peppmeier vor.

 

Herr Eisenhardt verwies auf seine Ausführungen vom 10.12.2015. Die Beigeordneten-Ebene sei nicht sachgerecht, daher werde die CDU-Fraktion gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

 

Frau Dörlemann kritisierte die frühzeitige Festlegung der SPD-Fraktion, da ihre Fraktion B90/Die Grünen somit keine weiteren Bewerber kennenlernen konnten.

 

Herr Krause entgegnete, dass für Frau Peppmeier die Erfahrung und die gut geleistete Arbeit spreche. Mit ihrer Wahl sei der Verwaltungsvorstand auf allen Ebenen wieder gut aufgestellt.

 

Herr Grosch schloss sich den Ausführungen von Herrn Krause an. Er befürworte vor allem den jetzigen Frauenanteil im Verwaltungsvorstand.