Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.2000)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

1.         Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen gem. § 2 Abs. 1         BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekannt­machung vom 27.08.1997, Bundesgesetzblatt I S. 2141) wird be­schlossen.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeitplan für das Aufstellungs­verfahren sowie         den Ablauf der einzelnen Beratungs- und Verfahrens­schritte zu erarbeiten und dem        Haupt- und Finanzausschuss vorzu­legen.

3.         Eine Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

4.         Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens beauftragt.




Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 8 Enthaltungen angenommen

 


Herr Liedtke berichtete über den Flächennutzungsplan (FNP). Der FNP ist aufgrund seines Alters nicht mehr aktuell und musste mehrfach geän­dert werden. Da ebenfalls der Gebietsentwicklungsplan Dortmund, Unna, Hamm überarbeitet wird, ist es sinnvoll, auch den Flächennutzungsplan zu überarbeiten und zu ändern. Das übliche formelle Verfahren mit ein­leitendem Beschluss, Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Träger öffent­licher Belange und Offenlegung wird einige Jahre dauern. Man muss sich insbesondere auch geeigneten Strukturen zur umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit überlegen.

 

Herr Kühnapfel schilderte, dass es sinnvoll ist, den FNP zu überarbeiten. Er fragte, ob es nicht besser ist, die Änderung des Gebietsentwicklungs­planes abzuwarten und hierarchisch darauf aufzubauen. Weiterhin be­merkte er, man sollte zukünftig den FNP ernst nehmen und nicht mehr so oft ändern.

 

Herr Baudrexl erläuterte, der FNP wird sehr wohl ernst genommen. Da er jedoch vor 20 Jahren aufgestellt wurde und Planungen nicht statisch sind, sind Änderungen einfach notwendig geworden. Der Zeitpunkt für die Änderung des FNP‘s ist richtig, da der Gebietsentwicklungsplan vorbe­reitet werden muss. Zudem wird auch die Bevölkerungsprognose bald vorgelegt und kann somit Einfluss auf den FNP nehmen.

 

Herr Kissing betonte, dass die CDU-Fraktion die Änderung des FNP‘s begrüßt. Jedoch wird in der Beschlussvorlage von Fortschreibung ge­sprochen. Es wäre besser, man würde von einer Neuauflage des FNP‘s sprechen. Zudem ist es von Interesse, ob der FNP in Eigenleistung erar­beitet wird oder ob ein Planungsbüro beauftragt wird. Auch die Zeitachse sollte verdeutlicht werden. Diese Grundsätze zur Aufstellung des FNP‘s sind bei der Beschlussfassung wichtig, deshalb sollte die Beschlussfas­sung mit einer ausführlichen Beschlussvorlage in den Rat der Stadt Kamen verschoben werden.

 

Herr Baudrexl schilderte, dass die konkreten Abläufe heute nicht fest­gelegt werden sollen. Die Verwaltung wollte nur grundsätzlich das Votum des Planungs- und Umweltausschusses, dass der FNP geändert werden soll. Der Ausschließlichkeitskatalog des § 41g GO schreibt die Zuständig­keit für die abschließende Beschlussfassung vor, nicht jedoch für einen Grundsatzbeschluss.

 

Herr Liedtke berichtete, dass der Begriff „Fortschreibung“ durchaus gebräuchlich ist.

 

Herr Lipinski bemerkte, dass die Beschlussvorlage in Ordnung ist. Die Beschlussfassung im Planungs- und Umweltausschuss ist sinnvoll, da ja nur der Arbeitsauftrag gegeben wird. Die Details können später beraten werden. Eine politische Begleitung ist hier notwendig.

 

 

 

 

Herr Kissing beantragte, den Beschluss in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen zu treffen.

 

Abstimmung: bei 10 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen wurde der Antrag von Herrn Kissing abgelehnt.

 

Herr Müller schloss sich den Ausführungen des Herrn Baudrexl an. Ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses nach Beratung im Planungs- und Umweltausschuss ist ausreichend.