Sitzung: 15.02.2016 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 002/2016
Beschluss:
Nach § 6a der
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der
maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale
Klassenrichtzahl) 15.
Der Schulausschuss
beschließt für das Schuljahr 2016/17 die Bildung von 15 Eingangsklassen.
Auf die
Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:
Grundschule |
Eingangs- klassen |
Diesterwegschule |
3 |
Friedrich-Ebert-Schule |
3 |
Südschule,
Stammschule |
2 |
Südschule,
Teilstandort |
1 |
Eichendorffschule |
1 |
Jahnschule |
2 |
Astrid-Lindgren-Schule |
3 |
Gesamt |
15 |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Scharrenbach erkundigte sich, ob bei
der Eingangsklassenbildung zum Schuljahr 2016/17 ebenfalls der Zugang von
Flüchtlingen berücksichtigt werden würde.
Frau Jachmann erklärte hierzu, dass nach §
6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Kommunale
Klassenrichtzahl 15 betragen würde. Nach dem in der VO genannten Stichtag seien
alle angemeldeten Schüler/ -innen bis zum 15.01.2016 berücksichtigt.
Herr Bucek verwies auf die großen
Differenzen der Anmeldezahlen an der Diesterwegschule und der
Friedrich-Ebert-Schule zum Vorjahr und fragte, ob es dafür eine Erklärung gäbe.
Frau Jachmann erklärte dazu, dass man davon
ausgehen könne, dass die Schulanfänger an der dem Wohnort am nächsten liegenden
Grundschule angemeldet wurden. Es gab keinen Anlass, die Zahlen zu analysieren.