Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen erteilt der örtlichen Rechnungsprüfung den Auftrag, die Gebührenkalkulation für die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Jahr 2016 auf Richtigkeit (Ansatz, Höhe und Bewertung) zu überprüfen. Dem Rat der Stadt Kamen ist über das Prüfungsergebnis schriftlich Bericht zu erstatten.

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen beschließt, dass mit der Erstellung der Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Kamen für das Jahr 2017 die KommunalAgentur Nordrhein-Westfalen beauftragt wird. Die Beauftragung beinhaltet die Überprüfung der Satzung sowie der bisherigen Friedhofsgebührenkalkulation mit der Zielsetzung – unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingung – Vorschläge für eine zukunftsfähige Neuorientierung zu schaffen. Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages.

Abstimmungsergebnis:

 

zu Punkt 1: wurde zurückgestellt

 

zu Punkt 2: bei 2 Enthaltungen und 25 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Frau Scharrenbach erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion. Sie rügte die fehlende Aufschlüsselung von einzelnen Kosten und die daraus resultierende Intransparenz. Daher solle der örtlichen Rechnungsprüfung der Auftrag erteilt werden, die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 auf Richtigkeit zu überprüfen. Sie begründete das anhand des Produktes „Bestattungswesen“. Hier sei ein Aufwand verrechnet worden, der knapp 100.000 € niedriger sei als der Ansatz in der Gebührenkalkulation. Dies sei nicht nachvollziehbar. Weiter plädierte sie im Hinblick auf eine zukunftsfähige Neuorientierung dafür, die KommunalAgentur Nordrhein-Westfalen zu beauftragen, die Satzung sowie die Gebührenkalkulation zu überprüfen. Sie regte an, über die einzelnen Punkte des Antrags getrennt abzustimmen.

 

Herr Mösgen verwies auf die Kostenproblematik bei Friedhöfen im kommunalen Bereich. Zum einen sei eine Urnenbestattung nicht günstiger als eine Erdbestattung, zum anderen hätten sich die Bestattungswünsche geändert. Er zitierte eine Empfehlung aus dem Abschlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die Gebühren für Urnengräber zu erhöhen. Dieser Empfehlung sei man nachgekommen. Herr Mösgen erläuterte ausführlich die Gebührenkalkulation und splittete die Personalkosten einzeln auf.

Zu den kalkulatorischen Kosten würden u.a. auch die Abschreibungen von Maschinen gehören, hier schlage sich beispielsweise die Anschaffung des Friedhofsbaggers nieder. Auch fänden sich die Kosten für die Instandhaltung der Friedhofswege und der Trauerhalle in den Aufwendungen wieder.

Bei der Kostensteigerung von 68.200 € handele es sich um die allgemeinen 2-prozentigen Gehalts­erhöhungen für tariflich Beschäftigte. Er stellte klar, dass ein Vergleich zwischen einem konfessionellen und einem kommunalen Friedhof kaum möglich sei.

Aufgrund der aktuellen Überprüfung der GPA halte er den Punkt 1 im Antrag der CDU-Fraktion für obsolet. Das RPA werde zu keinem anderen Ergebnis kommen. Zu Punkt 2 kritisierte er, dass auf der einen Seite eine Gebührenerhöhung nicht gewollt sei, auf der anderen Seite die KommunalAgentur kostenpflichtig beauftragt werden solle. Er stellte klar, dass sich die Kosten der KommunalAgentur am Ende negativ auf die Gebühren niederschlagen würden.

Ihm missfiel der Antrag der CDU insbesondere deswegen, weil der Anschein erweckt werde, die Mitarbeiter der Stadtverwaltung seien unfähig, eine Gebührenkalkulation zu erstellen. Der Antrag gehe über sein Ziel hinaus.

Es sei wichtig, die Gebührenstrukturen zu überprüfen und den Bürger so wenig wie möglich zu belasten. Zum Schluss betonte er, dass die Kostenerhöhung bei der Urnenbestattungen zu spät erfolgt sei.

 

Herr Krause sah keinen Hinweis auf eine fehlerhafte Gebührenkalkulation. Die Satzungen und die dazugehörigen Kalkulationen seien schlüssig und ließen keine unsachgerechte Arbeit der städtischen Mitarbeiter erkennen. Er erinnerte, dass die Verwaltung der Empfehlung der GPA gefolgt sei. Den Punkt 1 im Antrag der CDU-Fraktion halte er für fehlgeleitet, die SPD-Fraktion teile nicht das Misstrauen an der Arbeit der Mitarbeiter. Die Gebührenberechnung fremd zu vergeben, lehne er entschieden ab. Somit werde die SPD-Fraktion dem Antrag in beiden Punkten nicht zustimmen.

 

Herr Eisenhardt wies die Unterstellung der Misstrauensfrage zurück. Offenheit schaffe Transparenz und Transparenz schaffe Vertrauen. Er sehe bei den Gebührenkalkulationen keine offenen und transparenten Berechnungen. Er plädierte dafür, die intransparente Gebührenkalkulation hausintern von dem Rechnungsprüfungsamt überprüfen zu lassen. Es sei richtig, dass die Beauftragung der KommunalAgentur Kosten verursache. Trotzdem sei es sinnvoll und er sah den Nutzen als positiv an. Die CDU-Fraktion würde den Punkt 1 des Antrages zurückstellen, wenn ihr der Bericht der GPA zur Verfügung gestellt werde und dieser nachvollziehbar sei.

 

Frau Schaumann sprach sich für eine Zustimmung zum Punkt 1 des Antrages aus, außer dieser sei soeben von der CDU-Fraktion zurückgezogen worden. Punkt 2 sei nicht zustimmungsfähig, da die Mitarbeiter sehr wohl in der Lage seien, eine Gebührenkalkulation zu erstellen. Zusätzliche Kosten seien für eine Beauftragung der KommunalAgentur somit nicht notwendig.

 

Der Bürgermeister berichtete, dass der GPA-Bericht derzeit verwaltungsseitig ausgewertet werde. Es werde beabsichtigt, ihn Anfang des Jahres den Fraktionen zuzuleiten. Er fragte die CDU-Fraktion, ob der Zeitpunkt ausreichend sei.

 

Herr Eisenhardt bejahte und teilte mit, dass Punkt 1 des Antrages somit zurückgestellt werden könne.

 

Frau Klanke dankte Herrn Mösgen für die ausführliche Erläuterung der Kosten- und Leistungsrechnung. Diese sei ein geeignetes Mittel, um die Kosten in einer Verwaltung transparent zu machen. Daher könne sie die Nachfragen insbesondere im Bereich der Personalaufwendungen nicht nachvollziehen. Misstrauen gegenüber den städtischen Mitarbeitern sei unangemessen. Die Mitarbeiter verfügten über die notwendigen Kompetenzen. Die Gebührenkalkulationen seien in der Vergangenheit stets ordnungsgemäß erstellt worden.

 

Herr Mösgen ergänzte, dass Overhead-Kosten schon immer eingerechnet würden und es somit keine Änderung des Verfahrens gebe.

 

Frau Scharrenbach hielt an ihrer Überzeugung fest, dass die Kalkulationen für die CDU-Fraktion und auch für den Bürger intransparent und nicht nachvollziehbar seien. Sie stellte in Frage, ob die Overhead-Kosten in dieser Höhe abgerechnet werden müssten und schlug vor, zukünftig diese Kosten zu überdenken. Ihre Fraktion werde den GPA-Bericht auswerten und beraten. Erst dann sollte eine erneute Abstimmung über Punkt 1 des Antrages erfolgen.

 

Der Bürgermeister teilte mit, dass die Verwaltung offen sei, über die Overhead-Kosten zu diskutieren und in Zukunft eine transparentere Darstellung vorzunehmen. Er machte aber deutlich, dass nur 7,04% der Personalkosten in die Gebührenkalkulation einflössen und auch die angerechneten Überstunden zu Gunsten der Bürger korrigiert worden seien.

 

Herr Grosch informierte, dass die Fraktion Die Linke/GAL Punkt 1 des Antrages zugestimmt hätte. Er werte eine Überprüfung des Rechnungsprüfungsamtes nicht als Misstrauen gegenüber der Verwaltung.