Sitzung: 10.12.2015 Rat der Stadt Kamen
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Kamen erteilt der örtlichen Rechnungsprüfung den Auftrag, die Gebührenkalkulation für die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Jahr 2016 auf Richtigkeit (Ansatz, Höhe und Bewertung) zu überprüfen. Dem Rat der Stadt Kamen ist über das Prüfungsergebnis schriftlich Bericht zu erstatten.
- Der Rat der Stadt Kamen beschließt, dass mit der Erstellung der Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Kamen für das Jahr 2017 die KommunalAgentur Nordrhein-Westfalen beauftragt wird. Die Beauftragung beinhaltet die Überprüfung der Satzung sowie der bisherigen Friedhofsgebührenkalkulation mit der Zielsetzung – unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingung – Vorschläge für eine zukunftsfähige Neuorientierung zu schaffen. Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages.
Abstimmungsergebnis:
zu Punkt 1: wurde zurückgestellt
zu Punkt 2: bei 2 Enthaltungen und 25 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt
Frau Scharrenbach erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion. Sie rügte die fehlende Aufschlüsselung von einzelnen Kosten und die daraus resultierende Intransparenz. Daher solle der örtlichen Rechnungsprüfung der Auftrag erteilt werden, die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 auf Richtigkeit zu überprüfen. Sie begründete das anhand des Produktes „Bestattungswesen“. Hier sei ein Aufwand verrechnet worden, der knapp 100.000 € niedriger sei als der Ansatz in der Gebührenkalkulation. Dies sei nicht nachvollziehbar. Weiter plädierte sie im Hinblick auf eine zukunftsfähige Neuorientierung dafür, die KommunalAgentur Nordrhein-Westfalen zu beauftragen, die Satzung sowie die Gebührenkalkulation zu überprüfen. Sie regte an, über die einzelnen Punkte des Antrags getrennt abzustimmen.
Herr Mösgen verwies auf die Kostenproblematik bei Friedhöfen im kommunalen Bereich. Zum einen sei eine Urnenbestattung nicht günstiger als eine Erdbestattung, zum anderen hätten sich die Bestattungswünsche geändert. Er zitierte eine Empfehlung aus dem Abschlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die Gebühren für Urnengräber zu erhöhen. Dieser Empfehlung sei man nachgekommen. Herr Mösgen erläuterte ausführlich die Gebührenkalkulation und splittete die Personalkosten einzeln auf.
Zu den
kalkulatorischen Kosten würden u.a. auch die Abschreibungen von Maschinen gehören,
hier schlage sich beispielsweise die Anschaffung des Friedhofsbaggers nieder.
Auch fänden sich die Kosten für die Instandhaltung der Friedhofswege und der
Trauerhalle in den Aufwendungen wieder.
Bei der
Kostensteigerung von 68.200 € handele es sich um die allgemeinen 2-prozentigen Gehaltserhöhungen
für tariflich Beschäftigte. Er stellte klar, dass ein Vergleich zwischen einem konfessionellen
und einem kommunalen Friedhof kaum möglich sei.
Aufgrund
der aktuellen Überprüfung der GPA halte er den Punkt 1 im Antrag der
CDU-Fraktion für obsolet. Das RPA werde zu keinem anderen Ergebnis kommen. Zu
Punkt 2 kritisierte er, dass auf der einen Seite eine Gebührenerhöhung nicht
gewollt sei, auf der anderen Seite die KommunalAgentur kostenpflichtig
beauftragt werden solle. Er stellte klar, dass sich die Kosten der KommunalAgentur
am Ende negativ auf die Gebühren niederschlagen würden.
Ihm
missfiel der Antrag der CDU insbesondere deswegen, weil der Anschein erweckt
werde, die Mitarbeiter der Stadtverwaltung seien unfähig, eine
Gebührenkalkulation zu erstellen. Der Antrag gehe über sein Ziel hinaus.
Es sei
wichtig, die Gebührenstrukturen zu überprüfen und den Bürger so wenig wie
möglich zu belasten. Zum Schluss betonte er, dass die Kostenerhöhung bei der
Urnenbestattungen zu spät erfolgt sei.
Herr Krause sah keinen Hinweis auf eine
fehlerhafte Gebührenkalkulation. Die Satzungen und die dazugehörigen
Kalkulationen seien schlüssig und ließen keine unsachgerechte Arbeit der
städtischen Mitarbeiter erkennen. Er erinnerte, dass die Verwaltung der
Empfehlung der GPA gefolgt sei. Den Punkt 1 im Antrag der CDU-Fraktion halte er
für fehlgeleitet, die SPD-Fraktion teile nicht das Misstrauen an der Arbeit der
Mitarbeiter. Die Gebührenberechnung fremd zu vergeben, lehne er entschieden ab.
Somit werde die SPD-Fraktion dem Antrag in beiden Punkten nicht zustimmen.
Herr Eisenhardt wies die Unterstellung der
Misstrauensfrage zurück. Offenheit schaffe Transparenz und Transparenz schaffe
Vertrauen. Er sehe bei den Gebührenkalkulationen keine offenen und transparenten
Berechnungen. Er plädierte dafür, die intransparente Gebührenkalkulation
hausintern von dem Rechnungsprüfungsamt überprüfen zu lassen. Es sei richtig,
dass die Beauftragung der KommunalAgentur Kosten verursache. Trotzdem sei es
sinnvoll und er sah den Nutzen als positiv an. Die CDU-Fraktion würde den Punkt
1 des Antrages zurückstellen, wenn ihr der Bericht der GPA zur Verfügung
gestellt werde und dieser nachvollziehbar sei.
Frau Schaumann sprach sich für eine
Zustimmung zum Punkt 1 des Antrages aus, außer dieser sei soeben von der
CDU-Fraktion zurückgezogen worden. Punkt 2 sei nicht zustimmungsfähig, da die
Mitarbeiter sehr wohl in der Lage seien, eine Gebührenkalkulation zu erstellen.
Zusätzliche Kosten seien für eine Beauftragung der KommunalAgentur somit nicht
notwendig.
Der Bürgermeister berichtete, dass der
GPA-Bericht derzeit verwaltungsseitig ausgewertet werde. Es werde beabsichtigt,
ihn Anfang des Jahres den Fraktionen zuzuleiten. Er fragte die CDU-Fraktion, ob
der Zeitpunkt ausreichend sei.
Herr Eisenhardt bejahte und teilte mit, dass
Punkt 1 des Antrages somit zurückgestellt werden könne.
Frau Klanke dankte Herrn Mösgen für die
ausführliche Erläuterung der Kosten- und Leistungsrechnung. Diese sei ein
geeignetes Mittel, um die Kosten in einer Verwaltung transparent zu machen.
Daher könne sie die Nachfragen insbesondere im Bereich der Personalaufwendungen
nicht nachvollziehen. Misstrauen gegenüber den städtischen Mitarbeitern sei
unangemessen. Die Mitarbeiter verfügten über die notwendigen Kompetenzen. Die
Gebührenkalkulationen seien in der Vergangenheit stets ordnungsgemäß erstellt
worden.
Herr Mösgen ergänzte, dass Overhead-Kosten
schon immer eingerechnet würden und es somit keine Änderung des Verfahrens
gebe.
Frau Scharrenbach hielt an ihrer Überzeugung
fest, dass die Kalkulationen für die CDU-Fraktion und auch für den Bürger
intransparent und nicht nachvollziehbar seien. Sie stellte in Frage, ob die
Overhead-Kosten in dieser Höhe abgerechnet werden müssten und schlug vor, zukünftig
diese Kosten zu überdenken. Ihre Fraktion werde den GPA-Bericht auswerten und
beraten. Erst dann sollte eine erneute Abstimmung über Punkt 1 des Antrages
erfolgen.
Der Bürgermeister teilte mit, dass die
Verwaltung offen sei, über die Overhead-Kosten zu diskutieren und in Zukunft
eine transparentere Darstellung vorzunehmen. Er machte aber deutlich, dass nur
7,04% der Personalkosten in die Gebührenkalkulation einflössen und auch die
angerechneten Überstunden zu Gunsten der Bürger korrigiert worden seien.
Herr Grosch informierte, dass die Fraktion
Die Linke/GAL Punkt 1 des Antrages zugestimmt hätte. Er werte eine Überprüfung
des Rechnungsprüfungsamtes nicht als Misstrauen gegenüber der Verwaltung.