Sitzung: 10.12.2015 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 119/2015
Beschluss:
Der Bürgermeister wird
beauftragt, die Stelle der/des 1. Beigeordneten sowie einer/eines weiteren
Beigeordneten gem. § 71 Abs. 2 NRW auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis: bei 9 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Der Bürgermeister wies darauf hin, dass
eine Vertretungsregelung für das Dezernat von Herrn Mösgen schon ab Januar
vorzunehmen sei. Er bat den Rat um Unterstützung, die vakanten Stellen schnellstmöglich
neu zu besetzen, um die Fachlichkeit in der Verwaltungssteuerung wieder
herzustellen.
Herr Krause hielt rückblickend auf das Jahr
2015, bedingt durch die Personalveränderungen und die zunehmenden Aufgaben, die
neue Konzipierung des Verwaltungsvorstandes für notwendig und begründet. Die
SPD-Fraktion unterstütze den Beschlussvorlag.
Herr Eisenhardt erinnerte an den
strukturellen Verwaltungswandel der letzten 20 Jahre. Der Personalkörper nehme
aufgrund der haushaltsrechtlichen Situation seit Jahren ab. Dies habe zu
enormer Arbeitsverdichtung geführt. Er kritisierte die nicht nachvollziehbare Stellenumwandelung
bei Herrn Dr. Liedtke, der vom Fachdezernenten zum Beigeordneten gewählt worden
sei. Es gebe grundsätzlich keine rechtliche Notwendigkeit, Beigeordnete in
einer Stadtverwaltung zu beschäftigen. Mehr als zwei Beigeordnetenstellen würden
von der CDU-Fraktion nicht mitgetragen. Daher sehe er keine Notwendigkeit,
einen dritten Beigeordneten zu implementieren. Die Verwaltung sei mit der Ebene
von Fachdezernenten durchaus handlungsfähig. Er unterstellte, dass neue
Beigeordnetestellen die Kostenstruktur belasten würde. Er regte an, dass der
Bürgermeister ein Dezernat fachlich und eigenständig leiten und führen solle.
Daher werde die CDU-Fraktion der gemeinsamen Stellenausschreibung nicht
zustimmen.
Der Bürgermeister merkte an, dass der
Dezernatsverteilungsplan sich gegenüber dem Vorjahr nicht ändern würde. Die
Kritik an Herrn Dr. Liedtke sei unangemessen. Der hoheitliche Planungsbereich
in einer Verwaltung gehöre in eine Dezernentenfunktion. Auf der Kostenebene
mache es keinen Unterschied, da das Anforderungsniveau angemessen sei. Zu den Aufgaben
eines Bürgermeisters gehörten unter anderem die Gesamt- und
Steuerungsverantwortung, das Beteiligungsmanagement, der gesamte repräsentative
Bereich und auch die zeitintensive städtepartnerschaftliche Kontaktpflege.
Diese Tätigkeiten seien alle nicht im Dezernatsverteilungsplan zu finden. Er
begründete die Beigeordnetenstellen insbesondere mit den vielen wichtigen
Querschnittsaufgaben, wie z.B. in den Bereichen der Flüchtlingshilfe, der
Liegenschaften sowie der Beschaffung und der Betreuung der Sozialarbeit.
Herr Krause sprach sich für die positiven
Entwicklungsperspektiven aus. Gutes Führungspersonal müsse die Verwaltung
halten und fördern. In der Hauptsatzung seien drei Beigeordnete verankert und
darauf müsse aufgrund der Arbeitsverdichtung zurückgegriffen werden.
Frau Schaumann berichtete, dass die
Ausschreibung der 1. Beigeordnetenstelle insbesondere aufgrund der Aufgaben im
Sozialbereich eine Selbstverständlichkeit sei. Auch die weitere Ausschreibung
sehe sie unproblematisch, da sich die Kosten unwesentlich verändern würden.
Kritisch sah sie die Struktur im Bereich der Wirtschaftsförderung. Hier wünsche
sie sich aufgrund des Strukturwandels, der hohen Arbeitslosigkeit und der
ansteigenden Sozialabgaben einen eigenständigen Wirtschaftsförderer. Die
Fraktion FW/FDP werde der Beschlussvorlage zustimmen.
Frau Dörlemann äußerte zwar anfängliche
Bedenken einer aufgeblähten Verwaltungsspitze, andererseits seien die
Aufgabenbereiche für die Verwaltungsleitung in den vergangenen Jahren stetig
gewachsen. Daher werde die Fraktion B90/Die Grünen den Stellenausschreibungen
zustimmen.
Herr Grosch hielt die Aufstellung der
Dezernate für plausibel. Seit Jahren werde schon auf die dritte
Beigeordnetenstelle verzichtet. Er sprach sich für eine weibliche Besetzung
aus.
Frau Heidler erläuterte, dass das
4-Säulen-Modell stimmig sei. Sie betonte, dass ein Beigeordneter nicht nur
Rechte, sondern auch Pflichten habe und der Rat davon profitieren würde. Sie
bezog sich auf § 69 der Gemeindeordnung.
Herr Eisenhardt empfand den vorgelegten
Dezernatsverteilungsplan insbesondere im Dezernat der Kämmerei und im Dezernat
des Sozialbereiches für schlüssig. Dies sei aber kein Argument, die Ebene der
Verwaltungsleitung zu vergrößern.
Herr Heidler argumentierte, dass sich eine
Dezernatsaufteilung der Zeit anpassen müsse. Bei dem 4-Säulen-Modell handele es
sich um eine verschlankte Struktur.
Der Bürgermeister merkte an, dass der
vorgelegte Dezernatsverteilungsplan gegenüber dem aus März 2015 zu
Kosteneinsparungen i.H.v. knapp 100.000 führe.
Herr Heidenreich hielt das
zukunftsorientierte, klare Organigramm für wichtig und erforderlich.