Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stelle der/des 1. Beigeordneten sowie einer/eines weiteren Beigeordneten gem. § 71 Abs. 2 NRW auszuschreiben.


Abstimmungsergebnis: bei 9 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Der Bürgermeister wies darauf hin, dass eine Vertretungsregelung für das Dezernat von Herrn Mösgen schon ab Januar vorzunehmen sei. Er bat den Rat um Unterstützung, die vakanten Stellen schnellstmöglich neu zu besetzen, um die Fachlichkeit in der Verwaltungssteuerung wieder herzustellen.

 

Herr Krause hielt rückblickend auf das Jahr 2015, bedingt durch die Personalveränderungen und die zunehmenden Aufgaben, die neue Konzipierung des Verwaltungsvorstandes für notwendig und begründet. Die SPD-Fraktion unterstütze den Beschlussvorlag.

 

Herr Eisenhardt erinnerte an den strukturellen Verwaltungswandel der letzten 20 Jahre. Der Personalkörper nehme aufgrund der haushaltsrechtlichen Situation seit Jahren ab. Dies habe zu enormer Arbeitsverdichtung geführt. Er kritisierte die nicht nachvollziehbare Stellenumwandelung bei Herrn Dr. Liedtke, der vom Fachdezernenten zum Beigeordneten gewählt worden sei. Es gebe grundsätzlich keine rechtliche Notwendigkeit, Beigeordnete in einer Stadtverwaltung zu beschäftigen. Mehr als zwei Beigeordnetenstellen würden von der CDU-Fraktion nicht mitgetragen. Daher sehe er keine Notwendigkeit, einen dritten Beigeordneten zu implementieren. Die Verwaltung sei mit der Ebene von Fachdezernenten durchaus handlungsfähig. Er unterstellte, dass neue Beigeordnetestellen die Kostenstruktur belasten würde. Er regte an, dass der Bürgermeister ein Dezernat fachlich und eigenständig leiten und führen solle. Daher werde die CDU-Fraktion der gemeinsamen Stellenausschreibung nicht zustimmen.

 

Der Bürgermeister merkte an, dass der Dezernatsverteilungsplan sich gegenüber dem Vorjahr nicht ändern würde. Die Kritik an Herrn Dr. Liedtke sei unangemessen. Der hoheitliche Planungsbereich in einer Verwaltung gehöre in eine Dezernentenfunktion. Auf der Kostenebene mache es keinen Unterschied, da das Anforderungsniveau angemessen sei. Zu den Aufgaben eines Bürgermeisters gehörten unter anderem die Gesamt- und Steuerungsverantwortung, das Beteiligungsmanagement, der gesamte repräsentative Bereich und auch die zeitintensive städtepartnerschaftliche Kontaktpflege. Diese Tätigkeiten seien alle nicht im Dezernats­verteilungsplan zu finden. Er begründete die Beigeordnetenstellen insbesondere mit den vielen wichtigen Querschnittsaufgaben, wie z.B. in den Bereichen der Flüchtlingshilfe, der Liegenschaften sowie der Beschaffung und der Betreuung der Sozialarbeit.

 

Herr Krause sprach sich für die positiven Entwicklungsperspektiven aus. Gutes Führungs­personal müsse die Verwaltung halten und fördern. In der Hauptsatzung seien drei Beigeordnete verankert und darauf müsse aufgrund der Arbeitsverdichtung zurückgegriffen werden.

 

Frau Schaumann berichtete, dass die Ausschreibung der 1. Beigeordnetenstelle insbesondere aufgrund der Aufgaben im Sozialbereich eine Selbstverständlichkeit sei. Auch die weitere Ausschreibung sehe sie unproblematisch, da sich die Kosten unwesentlich verändern würden. Kritisch sah sie die Struktur im Bereich der Wirtschaftsförderung. Hier wünsche sie sich aufgrund des Strukturwandels, der hohen Arbeitslosigkeit und der ansteigenden Sozialabgaben einen eigenständigen Wirtschaftsförderer. Die Fraktion FW/FDP werde der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Frau Dörlemann äußerte zwar anfängliche Bedenken einer aufgeblähten Verwaltungsspitze, andererseits seien die Aufgabenbereiche für die Verwaltungsleitung in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Daher werde die Fraktion B90/Die Grünen den Stellenausschreibungen zustimmen.

 

Herr Grosch hielt die Aufstellung der Dezernate für plausibel. Seit Jahren werde schon auf die dritte Beigeordnetenstelle verzichtet. Er sprach sich für eine weibliche Besetzung aus.

 

Frau Heidler erläuterte, dass das 4-Säulen-Modell stimmig sei. Sie betonte, dass ein Beigeordneter nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten habe und der Rat davon profitieren würde. Sie bezog sich auf § 69 der Gemeindeordnung.

 

Herr Eisenhardt empfand den vorgelegten Dezernatsverteilungsplan insbesondere im Dezernat der Kämmerei und im Dezernat des Sozialbereiches für schlüssig. Dies sei aber kein Argument, die Ebene der Verwaltungsleitung zu vergrößern.

 

Herr Heidler argumentierte, dass sich eine Dezernatsaufteilung der Zeit anpassen müsse. Bei dem 4-Säulen-Modell handele es sich um eine verschlankte Struktur.

 

Der Bürgermeister merkte an, dass der vorgelegte Dezernatsverteilungsplan gegenüber dem aus März 2015 zu Kosteneinsparungen i.H.v. knapp 100.000 führe.

 

Herr Heidenreich hielt das zukunftsorientierte, klare Organigramm für wichtig und erforderlich.