Im Auftrage der Betriebsleitung berichtete Herr Henter über die wesentlichsten Änderungen der GKV-Gesundheitsreform 2000 und daraus resultierende Veränderungen und sinnvolle Investitionen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit.

 

Wie Herr Henter ausführte, werden die Krankenhausbudgets nur um die festgestellte Verän­derungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen (für 2000 = 1,43 %) erhöht, es sei denn, Ausnahmetat­bestände (z. B. zusätzliche Abteilungen, Fallzahlsteige­rungen u.a.) liegen vor. Der Katalog der ambulant durchgeführten Operationen ist erweitert worden. Es gibt eine Präzisierung der Verpflichtung zur Qualitätssicherung. Durch Rahmen­vereinbarung soll eine sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern, Ärzten, ambulanten Rehaeinrichtungen u.a., eine integrierte Patienten­versorgung ermöglicht werden. Die Instandhaltungspauschale in Höhe von 1,1 % des Budgets wurde gesetzlich festgeschrieben. Die Fehlbelegungsabgabe, die schon in den letzten drei Jahren zu Budgetsteigerungen von jeweils 1 % geführt haben, entfällt.

 

Die Gesundheitsreform 2000 verändert in der Zukunft die Abrechnungsgrundlage der Krankenhausleistungen vollkommen. Als Basis der Vergütung des einzelnen voll- und teilstationären Behandlungsfalles benannte der Gesetzgeber die Diagnosis Related Groups (DRGs), gleichbedeutend mit einem differenzierten pauschalierten Abrechnungssystem, dass ab 2003 Anwendung finden soll. Der Direktor der Krankenkassen Dortmund, Bochum, Recklinghausen und Verhandlungsführer der Arbeitsgemeinschaft der Leistungsträger im Ruhrbezirk, Herr Neumann, hat auf Einladung des Krankenhauses in einem Vortrag, an dem der erste Beigeordnete der Stadt Kamen, Herr Baudrexl, und die leitenden Mitarbeiter des Hellmig-Krankenhauses teilnahmen, diese neuen gesetzlichen Vorschriften analysiert. In einem Strukturvergleich konnte er dem Hellmig-Krankenhaus Wirtschaftlichkeit bei gleich­zeitiger Leistungsfähigkeit bestätigen.

 

Mit diesen neuen Vorschriften ist die Umwandlung des Krankenhauses zu einem Gesund­heitszentrum nach marktwirtschaftlichen Kriterien vorprogrammiert. Über Leistung, Qualität und zunehmend über den Preis muss die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Unter diesen Vorgaben sind, trotz der guten Neubausubstanz, weitere Investitionen notwendig. Wurden für den Ausbau der Gynäkologie/Geburtshilfe, der Funktionsdiagnostik, der Intensiv­abteilung, der Diabetesberatung u.a. in den letzten Jahren rd. 1,4 Mio. DM ausgegeben, soll diese Entwicklung zeitnah fortgesetzt werden. Vorgesehen ist eine patientenfreundliche Zentralisierung der gesamten Aufnahmen incl. Ambulanzen, einschl. vor- und nach­stationärer Behandlung. Der Eingangsbereich des Krankenhauses soll aufgewertet werden. Eine Erweiterung der Radiologie, der Physikalischen Therapie und ein Ausbau der Geburts­hilflichen Abteilung ist vorgesehen. Zurzeit laufen Marktanalysen über den Ausbau der EDV mit besonderer Blickrichtung auf die Patientendokumentation.

 

Die im Krankenhaus begonnene Qualitätssicherungsmaßnahmen bis hin zu einer Zertifizie­rung sollen vorangetrieben werden.

 

Entsprechende Finanzmittel stehen durch zweckgebundene Rückstellungen bzw. durch Entnahmen aus Rücklagen zur Verfügung.

 

Herr Plümpe fragte an, wie bei unterschiedlichen Pflegesätzen und damit ungleichen Voraussetzungen ein gerechter Wettbewerb möglich sei.

 

Herr Henter verwies darauf, dass mit Einführung der DRG/s ein pauschaliertes Vergütungs­system entsteht, das nur Zu- und Abschläge für Beson­derheiten (z. B. Notfallversorgung, Finanzierung von Ausbildungsstätten) vorsieht, wobei die bundeseinheitliche Festlegung noch erfolgen muss.

 

Der Ausschuss stimmte diesem zukunftsorientierten Konzept zu und beauftragte die Verwaltung mit der Vorbereitung der einzelnen Maß­nahmen.