Frau Dirzus referierte zur Inklusionsumsetzung an Grundschulen. Für sie als Rektorin an der Diesterwegschule sei dieses Thema nicht neu. Das gemeinsame Lernen von Behinderten und nicht Behinderten wäre bereits schon länger an ihrer Schule umgesetzt worden. Als Bestätigung für dieses Engagement wies sie auf den Inklusionspreis des Kreises Unna hin, der der Diester­wegschule verliehen wurde.

 

Derzeit würden, so Frau Dirzus, 295 Kinder ihre Grundschule besuchen, wovon 35 unter das gemeinsame Lernen nach dem Schulrechtsänderungsgesetz fielen. Das Kollegium setze sich aus 21 Grundschullehrer/-innen, 2 Sonderpädagogen/-innen, 2 Sozialpädagogen/innen und einer Schulsozialarbeiterin zusammen. Im Moment würden Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf aus den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung beschult. Die räumliche Situation sei angepasst worden. Es gebe jetzt z. B. einen Raum mit speziellem Schall­schutz.

Ob ein Kind eine spezielle Förderung haben müsse, werde bereits im Kindergarten geprüft. Es bestehe die Pflicht, zunächst alle Kinder aufzunehmen. Eine weitere Testung erfolge an der Schule, jedoch erst nach der Schuleingangsphase, die bis zu drei Jahre dauern könne.

Frau Dirzus schilderte, dass mit der Inklusionseinführung der Unterricht sehr differenziert angeboten werden müsse mit der Folge, dass die Klassen mit Lehrern doppelt besetzt sein müssten. Jedes Inklusionskind hätte einen eigenen Förderplan, der eine ständige Anpassung erfordere.

Sie gab einen Überblick über verschiedene Maßnahmen bzw. Projekte, die an der Diester­wegschule ein gemeinsames Lernen fördern sollten. So würde es ein sogenanntes Lernstudio geben, in dem mit verschiedenen Materialien gearbeitet würde, um so mehr auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Kinder eingehen zu können. Weitere Maßnahmen, das Lernen zu erleichtern bzw. zu unterstützen, seien Lernpaten aus dem 4. Schuljahr. Es gäbe die ehren­amt­liche Arbeit der sogenannten Lesemütter oder aber auch das Seniorenprojekt, bei dem Früh­rent­ner gemeinsam mit Kindern arbeiten würden. Um ein besseres Miteinander aller Schüler zu er­reichen, seien Streitschlichtungsprogramme eingeführt worden. Dabei gelte es, bei Streitigkeiten gemeinsam einen Lösungsansatz zu finden und zu akzeptieren. Die Einführung von Klassenräten diene ebenfalls der Stärkung, da alle Kinder daran teilnehmen und sich einbringen sollten.

Frau Dirzus beschrieb ferner, dass durch die Einführung von Lernzeiten keine Hausaufgaben mehr erforderlich seien. Es würden 4 zusätzliche Unterrichtsstunden mit entsprechender Betreu­ung durch Lehrer stattfinden. Die Eltern würden aber auch weiterhin in der Pflicht stehen, zu­hause mit den Kindern über die Aufgaben bzw. Unterrichtsthemen zu sprechen.

 

Herr Mallitzky vertrat die Meinung, dass in den Lernzeiten die Kinder mehr abgelenkt werden könnten, als wenn sie die Hausaufgaben zuhause machen würden.

 

Dem entgegnete Frau Dirzus, dass es oftmals nicht nachvollziehbar sei, welche Hausaufgaben eigenständig durch die Schüler gemacht würden und wie viel Hilfestellung diesbezüglich die Eltern leisten würden.

 

Herr Fuhrmann sah eine gewisse Problematik beim Übergang zu weiterführenden Schulen. Das selbständige Absolvieren der Hausaufgaben werde dort vorausgesetzt.

 

Frau Dirzus verdeutlichte, dass die Zeiteinteilung sehr wichtig sei. Dieses werde aber auch im Rahmen der Lernzeiten erlernt. Darüber hinaus fördere es auch die Selbständigkeit, an gewisse Dinge heranzugehen.

 

Frau Middendorf erkundigte sich nach der Schuleingangsphase.

 

Frau Dirzus schilderte, dass die Schuleingangsphase das erste und zweite Schuljahr umfasse. Es bestehe die Möglichkeit, die Schuleingangsphase auf bis zu drei Jahre zu verlängern. Wäh­rend dieser Zeit erfolge auch die Begutachtung. Auf Antrag könnten die Schüler auch in ihrer Lerngruppe verbleiben.

 

Frau Middendorf bat um Informationen zu den Kindern mit sonderpädagogischem Bedarf hin­sichtlich deren Wechsel an weiterführende Schulen.

 

Frau Dirzus erklärte, dass allein die Eltern entscheiden könnten, ob ihre Kinder eine Förder­schule oder eine Regelschule besuchen sollten, denn die Grundschule könne keine bindende Empfehlung aussprechen.

 

Herr Mallitzky wies darauf hin, dass das Verfahren zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) oft erst durch die weiterführen Schulen eingeleitet würde.

 

Frau Dirzus entgegnete, dass diese Tatsache vielleicht auch dem System mit Primar- und Sekun­darstufe geschuldet sei. Ihrer Ansicht nach sollte die Grundschulzeit länger sein.

 

Frau Hartig erkundigte sich nach den Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrer zum Thema Inklu­sion.

 

Frau Dirzus vertrat die Auffassung, dass das Land NRW als Dienstherr und Arbeitgeber aller Lehrer mehr Fortbildungen anbieten müsse. Es werde vorausgesetzt, dass Regelschullehrer, was den Umgang mit Kindern mit sonderpädagogischem Bedarf angehe, hinreichend geschult seien.

 

Herr Hunsdiek fragte nach der Eingliederung von Flüchtlingskindern.

 

Derzeit würden, so Frau Dirzus, erst 9 Flüchtlingskinder an der Diesterwegschule unterrichtet. Anfänglich hätten sich viele Probleme gezeigt, insbesondere hätte auch das Heimweh der Kinder eine große Rolle gespielt. Die Einrichtung einer Willkommensklasse speziell für Flüchtlingskinder müsse noch geprüft werden.