Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinder- und Jugendarbeit entsprechend der strategischen Vorgaben der vorliegenden Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2015 - 2020 umzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen einstimmig angenommen


Einleitend erklärte Herr Gibbels, dass der Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 unter Be­teiligung vieler Akteure erstellt wurde. Insbesondere erfolgte eine repräsentative Umfrage bei den Jugendlichen. Die Erkenntnisse daraus wären in dem Kinder- und Jugendförderplan einge­arbeitet worden.

 

Frau Hartig äußerte sich positiv darüber, dass die Aspekte der Kinder- und Jugendförderung in Kamen aufgegangen seien. Es sei eine gute Zusammenarbeit zwischen den freien Trä­gern, dem Förderverein für Jugendhilfe Kamen, den Jugendlichen und dem Jugendamt er­kennbar. Der vorgelegte Kinder- und Jugendförderplan beinhalte zudem umfassendes Da­tenmaterial und stelle die jeweiligen Strukturen dar. Ferner würden die diversen Projekte an unterschiedlichen Standorten und die zukünftig geplante Kinder- und Jugendarbeit darge­stellt. Besonders hervor­zuheben sei die Einbeziehung der Schulsozialarbeit und die Arbeit mit Kindern und Jugendli­chen aus Flüchtlingsfamilien. Auch die Darstellung des sog. Ruck­sackprojektes, welches eben­falls auf Integration abziele, bewertete sie positiv. Die Aus­ge­wogenheit und Kooperation aus Freizeiteinrichtungen, offenen Häusern, Streetworker, Vereinen und Verbänden und die städti­sche Kommunikation mit den Kindern und Jugend­lichen sei hier herauszustellen.

 

Frau Scharrenbach ging auf die Datenauswertungen hinsichtlich der Kinder der Alters­grup­pe 0 -6 Jahren und deren Migrationsanteil von 42 Prozent bezogen auf Kamen-Mitte ein. Vor diesem Hintergrund vermisse sie einen deutlicheren Schwerpunkt im vorgelegten Kinder- und Jugend­förderplan. Auch der Ausblick, ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot für Kinder aus Flücht­lingsfamilien und deren Eltern im Bürgerhaus Methler zu etablieren, halte sie bezogen auf den Standort für nicht zielführend. Eine Betreuungsmöglichkeit an einem zentraleren Ort, beispiels­weise in den Räumlichkeiten des Freizeitzentrums Lüner Höhe, erachte sie als einen sinnvolle­ren Standort.

Ferner habe sie zur Kenntnis genommen, dass die Kinder und Jugendlichen drei Gefahren­quel­len prägnant benannt hätten: Drogen, Alkohol und Zigaretten.

Der Kinder- und Jugendförderplan beinhalte keine Antwort darauf, wie mit den Gefähr­dungs­situati­onen in Kamen umgegangen würde. Sie stellte eine diesbezügliche Anfrage in einer der nächsten Jugendhilfeausschusssitzungen in Aussicht.

 

Herr Dunker erwiderte, dass der Fachbereich Jugend, Schule und Sport bekanntermaßen be­darfsorientiert arbeite. Auf die Flüchtlingssituation vor Ort hätten die Beschäftigten der Verwal­tung auf vielfältige Weise reagiert. Es gibt einen engen Austausch mit den Kollegin­nen und Kollegen des Freizeitzentrums Lüner Höhe und dem AWO Familienzentrum „Atlantis“.

Bezüglich der Drogengefährdung wies er darauf hin, dass die Freizeitzentren unterschied­liche Schwerpunkte setzen. Dort würden diese Themen selbstverständlich aufgegriffen. Zu nennen sei in diesem Zusammenhang auch die engagierte Arbeit des städtischen Kinder­schutz­beauf­trag­ten, der vielfältige Aktionen begleite. Der Projektantrag des Fördervereins für Jugendhilfe Kamen sehe eine Betreuung im Bürgerhaus Methler vor.

 

Ergänzend wies Herr Tost auf das Resümee im Kinder- und Jugendförderplan hin. Darin wer­den Aussagen zu den Präventionsangeboten im Bürgerhaus Methler und im Freizeit­zentrum Lüner Höhe getätigt. Beispielhaft benannte Herr Tost das Selbstbehauptungs­training oder die Intensivschwimmkurse, die ebenfalls zur Stärkung des Selbstbewusstseins der Kinder beitrügen, sowie das Schülercafe. Die Präventionsmaßnahmen würden durch die Fachlichkeit der Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter ergänzt und würden mit dem neuen Plan natürlich nicht eingestellt.