Sitzung: 24.11.2015 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 092/2015
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinder- und Jugendarbeit entsprechend der strategischen Vorgaben der vorliegenden Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2015 - 2020 umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen einstimmig angenommen
Einleitend
erklärte Herr Gibbels, dass der
Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 unter Beteiligung vieler Akteure
erstellt wurde. Insbesondere erfolgte eine repräsentative Umfrage bei den
Jugendlichen. Die Erkenntnisse daraus wären in dem Kinder- und Jugendförderplan
eingearbeitet worden.
Frau Hartig äußerte sich positiv darüber, dass
die Aspekte der Kinder- und Jugendförderung in Kamen aufgegangen seien. Es sei
eine gute Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern, dem Förderverein für
Jugendhilfe Kamen, den Jugendlichen und dem Jugendamt erkennbar. Der
vorgelegte Kinder- und Jugendförderplan beinhalte zudem umfassendes Datenmaterial
und stelle die jeweiligen Strukturen dar. Ferner würden die diversen Projekte
an unterschiedlichen Standorten und die zukünftig geplante Kinder- und
Jugendarbeit dargestellt. Besonders hervorzuheben sei die Einbeziehung der
Schulsozialarbeit und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus
Flüchtlingsfamilien. Auch die Darstellung des sog. Rucksackprojektes, welches
ebenfalls auf Integration abziele, bewertete sie positiv. Die Ausgewogenheit
und Kooperation aus Freizeiteinrichtungen, offenen Häusern, Streetworker,
Vereinen und Verbänden und die städtische Kommunikation mit den Kindern und
Jugendlichen sei hier herauszustellen.
Frau Scharrenbach ging auf die Datenauswertungen
hinsichtlich der Kinder der Altersgruppe 0 -6 Jahren und deren
Migrationsanteil von 42 Prozent bezogen auf Kamen-Mitte ein. Vor diesem
Hintergrund vermisse sie einen deutlicheren Schwerpunkt im vorgelegten Kinder-
und Jugendförderplan. Auch der Ausblick, ein niedrigschwelliges
Betreuungsangebot für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und deren Eltern im
Bürgerhaus Methler zu etablieren, halte sie bezogen auf den Standort für nicht
zielführend. Eine Betreuungsmöglichkeit an einem zentraleren Ort, beispielsweise
in den Räumlichkeiten des Freizeitzentrums Lüner Höhe, erachte sie als einen
sinnvolleren Standort.
Ferner habe
sie zur Kenntnis genommen, dass die Kinder und Jugendlichen drei Gefahrenquellen
prägnant benannt hätten: Drogen, Alkohol und Zigaretten.
Der Kinder-
und Jugendförderplan beinhalte keine Antwort darauf, wie mit den Gefährdungssituationen
in Kamen umgegangen würde. Sie stellte eine diesbezügliche Anfrage in einer der
nächsten Jugendhilfeausschusssitzungen in Aussicht.
Herr Dunker erwiderte, dass der Fachbereich
Jugend, Schule und Sport bekanntermaßen bedarfsorientiert arbeite. Auf die
Flüchtlingssituation vor Ort hätten die Beschäftigten der Verwaltung auf
vielfältige Weise reagiert. Es gibt einen engen Austausch mit den Kolleginnen
und Kollegen des Freizeitzentrums Lüner Höhe und dem AWO Familienzentrum
„Atlantis“.
Bezüglich der
Drogengefährdung wies er darauf hin, dass die Freizeitzentren unterschiedliche
Schwerpunkte setzen. Dort würden diese Themen selbstverständlich aufgegriffen.
Zu nennen sei in diesem Zusammenhang auch die engagierte Arbeit des städtischen
Kinderschutzbeauftragten, der vielfältige Aktionen begleite. Der
Projektantrag des Fördervereins für Jugendhilfe Kamen sehe eine Betreuung im
Bürgerhaus Methler vor.
Ergänzend
wies Herr Tost auf das Resümee im
Kinder- und Jugendförderplan hin. Darin werden Aussagen zu den
Präventionsangeboten im Bürgerhaus Methler und im Freizeitzentrum Lüner Höhe
getätigt. Beispielhaft benannte Herr Tost das Selbstbehauptungstraining oder
die Intensivschwimmkurse, die ebenfalls zur Stärkung des Selbstbewusstseins der
Kinder beitrügen, sowie das Schülercafe. Die Präventionsmaßnahmen würden durch
die Fachlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergänzt und würden mit
dem neuen Plan natürlich nicht eingestellt.