Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. §§ 14 und 16 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 04.1 Ka „Gewerbegebiet Ost/Henry-Everling-Straße“ die als Anlage 1 beigefügte Veränderungssperrensatzung.

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Liedtke verwies auf die vorliegende Beschlussvorlage. Nach dem Aufstellungsbeschluss im September 2014 war zunächst vorgesehen, den Bebauungsplan (Entwurf s. Präsentation S. 4) bis zum Ende des Jahres 2015 zu beschließen. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass dieser sehr ambitionierte Zeitplan nicht eingehalten werden könne. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes sei erst zu Beginn der vergangenen Woche abgeschlossen wor­den. Insofern sei es nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit eine beschlussreife Aufberei­tung vorzulegen. Die Verwaltung schlage nunmehr den Beschluss einer Veränderungssperre vor, um mit den Bauvoranfragen von Edeka im Sinne des beschlossenen Planungszieles, dem Ausschluss von Einzelhandel an diesem städtebaulich unverträglichen Standort, umgehen zu können. Mit dem Beschluss der Veränderungssperre werde die Verwaltung in die Lage versetzt, die Bauvoranfrage rechtssicher ablehnen zu können. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung habe Edeka angeregt, auf den Ausschluss von Einzelhandel zu verzichten, wobei bei einer ab­lehnenden Begründung eine Klageerhebung in Erwägung gezogen werde. In diesem Zusam­menhang verdeutlichte Herr Liedtke, dass nach einer umfassenden rechtlichen Prüfung des Sachverhaltes die Stadt Kamen in einer rechtssichere Position sei. Darüber hinaus beabsichtige die Verwaltung, ein Gespräch mit Edeka zu führen. Nach derzeitigem Planungsstand könne mit einem Beschluss des Bebauungsplanes in 2016 gerechnet werden. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes trete die Veränderungssperre automatisch außer Kraft. Er wies insbe­sondere darauf hin, dass die Veränderungssperre andere positive Entwicklungen in diesem Be­reich nicht blockiere. Im Zusammenhang mit Metro/Kettler seien durch die Verwaltung gute und zielführende Gespräche geführt worden. Möglicherweise könne in der Sitzung des Wirtschafts­ausschusses Anfang Dezember 2015 über die weitere Entwicklung in diesem Bereich berichtet werden.

 

In der Beschlussvorlage werde erwähnt, dass zwei Bauvoranfragen eingegangen seien. Frau Scharrenbach erkundigte sich, welche dies seien.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass Edeka zwei Bauvoranfragen eingereicht habe, eine mit Getränke­markt und eine ohne Getränkemarkt.

 

Des Weiteren führte Frau Scharrenbach aus, dass sie in der Beschlussvorlage den Hinweis auf den Teilplan Großflächiger Einzelhandel des Landes Nordrhein-Westfalen vermisse, der die Grundlage für den Einzelhandelsausschluss an dieser Stelle darstelle und das bisherige Ver­halten begründe.

In Bezug auf den Beschluss der Veränderungssperre sei dies nicht relevant, antwortete Herr Liedtke.

 

Im Zusammenhang mit der Aufgabe von Metro und Kettler regte Frau Scharrenbach an, die Straßen- und Infrastrukturanbindung des Gebietes nochmal zu thematisieren und die Nutzer Zollpost, insbesondere Kaufland, in diese Diskussion mit einzubeziehen. Sie erinnerte an die Anregung, die Henry-Everling-Straße zu verlängern und eine Anbindung an die Autobahn über die Straße Zollpost zu ermöglichen.

 

Die Erschließung sei ein wichtiges und zentrales Thema im Rahmen der Festsetzungen und Begründung des Bebauungsplanes, führte Herr Liedtke aus. In diesem Zusammenhang werde auch die Erschließung behandelt. Im Rahmen der Veränderungssperre sei dieses jedoch nicht aufzugreifen.

 

Herr Krause bedankte sich für den ausführlichen Vortrag. Die Veränderungssperre sei nach Auffassung seiner Fraktion die notwendige und logische Konsequenz aus der vorangegangenen Diskussion und Beschlussfassung im Frühjahr 2015. Mit Blick auf Innenstadt und Zollpost sei eine Einzelhandelsansiedlung in diesem Bereich schädlich und abzulehnen. Seine Fraktion be­grüße die Information, dass sich im Bereich Metro/Kettler eine positive Entwicklung abzeichnen könne. In Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebietes wies er auf den Umbau der Kreuzung Hochstraße/Henry-Everling-Straße/Unnaer Straße hin, die im Rahmen des Lärm­aktionsplanes eine deutliche Verbesserung für die Anwohner der Unnaer Straße darstelle.

 

Herr Müller erkundigte sich, ob in Bezug auf die Edeka-Ansiedlung konkrete Alternativen für den Standort vorliegen würden. Seiner Meinung nach sei eine Ansiedlung von Edeka in Bezug auf Gewerbesteuereinnahmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen besser, als ein brachliegendes Gelände zu belassen.

 

Herr Liedtke verwies auf die gesamtstädtische Einzelhandelssituation und die möglicherweise kannibalisierende Auswirkung auf den Einzelhandelsstandort Südkamen mit Kaufland, Lidl, Hattebier und darüber hinaus. Damit sei der Standort für Einzelhandel ungeeignet. Möglich werde jedoch die Ansiedlung von Gewerbe. Es gebe noch andere Interessenten, so dass die Betrachtung der Entwicklungsmöglichkeiten durchaus gelassen zu sehen sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh zur Nutzung der Winkelhardt-Fläche erklärte Herr Liedtke, dass der Bereich als Lager voll genutzt werde.

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich des Weiteren, ob es eine neue Entwicklung in Bezug auf das Praktiker-Gelände gebe.


Dies wurde von Herrn Liedtke verneint.