Sitzung: 05.11.2015 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
5.1 Mitteilungen der
Verwaltung
5.1.1 Sanierung und Erweiterung des FZ Lüner Höhe
Eingangs wies Herr Lipinski darauf hin, dass dieser Mitteilungspunkt zur Diskussion geöffnet werde.
Herr Breuer teilte mit, dass die Vorstudie Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße inzwischen an die Ausschussmitglieder versandt worden sei. Im Zusammenhang mit dieser Studie sei deutlich geworden, dass dem FZ Lüner Höhe eine entscheidende Rolle für eine zielgerichtete Quartiersentwicklung zugewiesen werden könne. Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass das FZ Lüner Höhe ein wichtiger Baustein für eine positive und nachhaltige Entwicklung des Wohnquartiers sei. Es werde u.a. empfohlen, das FZ Lüner Höhe auszubauen und ein Quartiersmanagement dort einzurichten. Am 05.10.2015 sei ein Projektaufruf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit veröffentlicht worden. Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms würden durch den Bund Mittel zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (soziale Infrastruktur) zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung sehe für das FZ Lüner Höhe mit der Bewerbung zu diesem Projektaufruf eine Chance, dieses mit Fördermitteln zu sanieren und zu erweitern. Eine entsprechende Beschlussvorlage werde zur Ratssitzung am 12.11.2015 zur Entscheidung vorgelegt. Die Bewerbung für den Projektaufruf sei bis zum 13.11.2015 im online-Verfahren einzureichen. Zum Förderantrag sei von einem Architekten eine Vorplanung erstellt worden. Den Planungsstand erläuterte er anhand eines Grundrisses und einer Ansicht (Präsentation S. 10 + 11). Die Modernisierung des FZ Lüner Höhe bestehe aus der energetischen Sanierung des Altbaus sowie einer vorgesetzten Erweiterung. Zudem rücke diese Erweiterung näher an den öffentlichen Verkehrsraum und verbessere so die äußere Wahrnehmung und Aufmerksamkeit auf die Einrichtung. Dieser Erweiterungsbau sei barrierefrei zu erreichen. Aufgrund der topografischen Lage des Bestandsgebäudes (schräg abfallender Hang) und der Verteilung der Räume über vier Zwischenebenen sei die Möglichkeit von direkten Anbauten an den Altbau sehr aufwändig und kostenintensiv. Zudem seien Raumbelichtung und -belüftung bei einem direkten Anbau an das Bestandsgebäude problematisch, da dadurch sehr tiefe Räume entstehen würden. Dieser vom Altbau abgesetzte Erweiterungsbau stelle die wirtschaftlichste Lösung dar. Er schaffe durch einen Verbindungsgang im Obergeschoss mit dem Erdgeschoss des in Hanglage befindlichen Altbaus durch den Einbau von entsprechenden Aufzügen eine barrierefreie Erschließung.
Frau Scharrenbach erklärte, dass ihr die Beschlussvorlage noch nicht vorliegen würde und sie bitte um Angabe der Projektkosten. Darüber hinaus wies sie darauf hin, dass entsprechend der Vorschriften des SBG VIII eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Neugestaltung des FZ erfolgen müsse. Auch bestehende Nutzungskonflikte, z. B. durch die Band im Musikraum, könnten in diesem Zusammenhang aufgearbeitet werden. Auch Wünsche der Jugendlichen könnten in die Planung einfließen.
Die präsentierte Vorplanung, erläuterte Herr Liedtke, berücksichtige die
Anforderungen an ein Quartierszentrum als Resultat der Vorstudie. Darüber
hinaus seien die Planungen in enger Abstimmung auch mit dem Team des FZ
entsprechend des bestehenden Nutzungskonzeptes erarbeitet worden. Für diese
Vorplanung habe nur ein kurzes Zeitfenster zur Verfügung gestanden. Demnach
seien weitere Beteiligungsprozesse vorgesehen. In Bezug auf die bauliche
Realisierung seien eine umfassende energetische Sanierung des Altbaus einschl.
Sanitär, eine Umgestaltung der Außenanlagen, eine barrierefreie Erschließung
sowie eine aus der Vorstudie abgeleitete Erweiterung für neue Aktivitäten im
Rahmen des Quartiersmanagements vorgesehen. Die Kostenschätzung für diese
Gesamtmaßnahme liege bei rd. 1,6 Mio. €. Der Fördersatz betrage 90 %. Eine
Umsetzung des Projektes sei jedoch nur möglich, wenn es gelinge, die
Fördermittel zu generieren. Dieses Projekt sei inhaltlich von großer Bedeutung
für den Stadtteil.
Herr Krause bestätigte die enorme
und wachsende Bedeutung des FZ für die Nutzer und insbesondere auch für das
Quartier. Die dargestellten Möglichkeiten der Sanierung und Erweiterung im
Rahmen des vorgestellten Förderprogramms sollten auf jeden Fall genutzt werden.
Das engagierte Team des FZ habe zwischenzeitlich zahlreiche neue Aktivitäten
auf den Weg gebracht und das Haus für verschiedenste Nutzergruppen geöffnet.
Insofern sei der Einsatz von Fördermitteln für das Projekt sinnvoll. Die
SPD-Fraktion werde das Projekt unterstützen und bitte die Verwaltung, dies weiter
zu verfolgen.
Im Gegensatz zum Integrierten Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve, welches den Schwerpunkt auf die städtebauliche Entwicklung lege, enthalte die Vorstudie insbesondere die konkrete Handlungsempfehlung, das FZ Lüner Höhe zu einem Quartierszentrum weiter zu entwickeln, führte Herr Liedtke aus. Damit solle eine nachhaltige Stärkung des Quartiers Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße erreicht werden.
Zur Nachfrage von Herr Standop, ob es unter Berücksichtigung des Zustandes des Altbaus nicht günstiger sei, das alte Gebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, als zu sanieren und zu erweitern, erwiderte Herr Liedtke, dass dies im Rahmen der Überplanung mit berücksichtigt worden sei. Darüber hinaus sei bei dem Förderprogramm ein Neubauprojekt nahezu ausgeschlossen.
Den vorangegangenen Ausführungen von SPD und CDU zur Notwendigkeit des Projektes stimme ihre Fraktion ebenfalls zu, erklärte Frau Dörlemann. Bezug nehmend auf den vorgestellten Grundriss erkundigte sich Frau Dörlemann, ob die Einrichtung eines Fotolabors nebst Dunkelkammer noch zeitgemäß sei.
Herr Breuer erläuterte, dass momentan noch der Ist-Bestand dargestellt worden sei. In der Kürze der Zeit sei das detaillierte Raumkonzept noch nicht planerisch angepasst worden. Dies werde jedoch absehbar erstellt.
Herr Hellekemper fragte nach, ob die dargestellte Nutzfläche tatsächlich dem Bedarf entsprechen würde. Nach seiner Einschätzung werde die Einrichtung nicht in dem Maße frequentiert.
Die Erweiterung umfasse einen Bereich von ca. 220 qm, erläuterte Herr Liedtke. Die Dimension orientiere sich an dem benötigten Bedarf unter Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes, welches durch das FZ-Team aufgestellt worden sei – einschließlich der neuen Nutzung „Quartiersmanagement“.
Die Arbeit im FZ sei vielseitig, umfangreich und detailliert, erklärte Herr Heidenreich. Insgesamt sei das vorgestellte Projekt sehr zu unterstützen und zu begrüßen.
5.1.2 Fassadengestaltung Kamen Quadrat
Herr Liedtke stellte anhand der
Präsentation die neue Fassadengestaltung Kamen Quadrat vor. Einzelheiten s.
Präsentation S. 12 – 19. Er erwarte eine deutliche Aufwertung der Fassadenansicht.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sei die Umsetzung durch den Bauherrn
zwischenzeitlich beauftragt worden. Wann die Ausführung erfolge sei nicht
bekannt.
5.1.3 Stellwerk Willy-Brandt-Platz
Bezug nehmend auf die Berichterstattung in der vorangegangenen Sitzung des PSV
teilte Herr Liedtke ergänzend mit,
dass zwischenzeitlich die Klage zurückgezogen worden sei.
5.2 Anfragen
5.2.1 Behelfshaltestelle Westicker Straße
Herr Diederichs-Späh wies auf Verkehrsgefährdungen, fehlende Beleuchtung und fehlenden Witterungsschutz bei der Behelfshaltestelle hin. Er bitte dringend um Prüfung.
Herr Liedtke sagte eine Prüfung zu.
Rückmeldung der Verwaltung:
Die Einrichtung der
Behelfshaltestelle steht in Zusammenhang mit der Kanalbaumaßnahme „Erneuerung
der Abwasseranlagen Margarethenweg“ der Stadtentwässerung Kamen. Die Problematik
wurde zuständigkeitshalber an den Eigenbetrieb zur Klärung übergeben. Dieser
teilte mit Schreiben vom 10.11.2015 folgendes mit:
In einem Ortstermin, an dem Vertreter der Stadt Kamen (FB 60.1), der VKU und
des Kreises Unna teilnahmen, wurden nachfolgende Maßnahmen abgestimmt und
anschließend umgesetzt:
·
Der Standort
der Behelfshaltestelle wurde in Richtung Kreisverkehr Germaniastraße/Westicker
Straße verlegt.
·
Es wurde
eine zusätzliche Beschilderung mit „30“ und „Kinder“ in dem Bereich angebracht.
·
Entlang
des Seitenstreifens der Westicker Straße wurden Baken zur Lenkung und zum
Schutz der Fußgänger aufgestellt.
·
Beleuchtung
an den Ersatzhaltestellen.
„Die Sperrung der drei
Bushaltestellen und die Nutzung der alternativen Bushaltestelle erfolgt für die
gesamte Dauer der Bauzeit (ca. 7 Monate, in Abhängigkeit von der Witterung).
Die roten Hinweisschilder der VKU an den drei gesperrten Bushaltestellen werden
entsprechend geändert.
Durch die o.g.
Maßnahmen wird eine Benutzung des Seitenstreifens durch PKW und damit eine
Gefährdung der an der Bushaltestelle wartenden Personen unterbunden. Des
Weiteren haben die Bewohner des Pflegeheims einen kürzeren und direkteren Weg
zur Bushaltestelle. Die Fußgänger werden auf ihrem Weg von/zu der Haltestelle
durch Baken gelenkt. Durch den Kreisverkehr wird der Verkehr ohnehin schon
gebremst, so dass hier zusätzlich zur Beschilderungswirkung eine
Geschwindigkeitsreduzierung an sich gegeben ist.“
5.2.2 Schadensbild Einmündungsbereiche Bahnhofstraße
Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh, teilte Herr Liedtke mit, dass im PSV bereits mehrfach zu dieser Sache berichtet worden sei. In der Zwischenzeit sei die Gewährleistungsfrage durch ein Gutachten geprüft worden und gegenüber dem Unternehmer eine Fristsetzung erfolgt. Mit großer Wahrscheinlichkeit handele es sich um einen Ausführungsfehler. Die Reparatur solle durch Inanspruchnahme der Gewährleistungsansprüche umgesetzt werden. Zuvor habe jedoch der Unternehmer noch Gelegenheit auf die Ankündigung zu reagieren.
5.2.3 Zusätzliche Rechtsabbiegespur Schattweg
Herr Wilhelm informierte darüber,
dass die Anwohner des Schattweges von dem Landesbetrieb Straßen.NRW mit
Schreiben vom 28.10.15 die Mitteilung erhalten hätten, dass die Fa. Gehrken von
der Stadt Kamen am 26.10.2015 um Abgabe eines Angebotes für die Arbeiten für
den Bau einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur vom Schattweg auf die L678 gebeten
worden sei. Dies stünde den bisherigen Aussagen der Stadt Kamen, dass diese mit
der Baumaßnahme L678/Schattweg nichts zu tun habe, entgegen. Er bat um
Aufklärung des Widerspruchs.
Eine Verbreiterung der Rechtsabbiegespur Schattweg sei bereits in Zusammenhang mit der Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Unna/Kamen als Maßnahme dargestellt worden und damit dem Ausschuss hinreichend bekannt, informierte Herr Liedtke. Die Baumaßnahme des Landesbetriebes werde nunmehr genutzt, um diese Planung umzusetzen. Es handele sich faktisch lediglich um eine Auftragserweiterung, die von der Stadt Kamen begleitet werde.
5.2.4 Mülltonnenstandorte Kamen Quadrat
Herr Wilhelm teilte mit, dass sich
der bereits in der Sitzung des PSV am 17.09.15 dargestellte Umgang mit den
Mülltonnen (Abstellen auch über den Zeitraum der vorgesehenen Leerung hinaus
im Gehwegbereich) nicht geändert habe.
Herr Liedtke entgegnete, dass diese
Information an den FB 20 weitergegeben worden sei. Darüber hinaus bat er um
Verständnis. Bestimmte Prozesse müssten sich im Kamen Quadrat noch einspielen.
Auf die Nachfrage von Herrn Wilhelm, ob sich in dem Gebäude ein Müllraum befinden würde, sagte Herr Liedtke eine Rückmeldung zu.
5.2.5 Bauvorhaben Westring 1
Herr Standop
erkundigte sich, wann mit einem Beginn des Bauvorhabens zu rechnen sei.
Ein Baubeginn sei der Verwaltung noch nicht mitgeteilt worden, antwortete Herr Liedtke. Es sei lediglich eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus (Einfamilienhaus mit Garage) erteilt worden.