5.1 Mitteilungen der Verwaltung

 

5.1.1 Sanierung und Erweiterung des FZ Lüner Höhe

Eingangs wies Herr Lipinski darauf hin, dass dieser Mitteilungspunkt zur Diskussion geöffnet werde.

 

Herr Breuer teilte mit, dass die Vorstudie Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße inzwischen an die Ausschussmitglieder versandt worden sei. Im Zusammenhang mit dieser Studie sei deutlich ge­worden, dass dem FZ Lüner Höhe eine entscheidende Rolle für eine zielgerichtete Quartiers­entwicklung zugewiesen werden könne. Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass das FZ Lüner Höhe ein wichtiger Baustein für eine positive und nachhaltige Entwicklung des Wohnquar­tiers sei. Es werde u.a. empfohlen, das FZ Lüner Höhe auszubauen und ein Quartiersmanage­ment dort einzurichten. Am 05.10.2015 sei ein Projektaufruf des Bundesministeriums für Um­welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit veröffentlicht worden. Im Rahmen des Zukunftsin­vestitionsprogramms würden durch den Bund Mittel zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (soziale Infrastruktur) zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung sehe für das FZ Lüner Höhe mit der Bewerbung zu diesem Projektaufruf eine Chance, dieses mit Fördermitteln zu sanieren und zu erweitern. Eine entsprechende Be­schlussvorlage werde zur Ratssitzung am 12.11.2015 zur Entscheidung vorgelegt. Die Bewer­bung für den Projektaufruf sei bis zum 13.11.2015 im online-Verfahren einzureichen. Zum För­derantrag sei von einem Architekten eine Vorplanung erstellt worden. Den Planungsstand er­läuterte er anhand eines Grundrisses und einer Ansicht (Präsentation S. 10 + 11). Die Moderni­sierung des FZ Lüner Höhe bestehe aus der energetischen Sanierung des Altbaus sowie einer vorgesetzten Erweiterung. Zudem rücke diese Erweiterung näher an den öffentlichen Verkehrs­raum und verbessere so die äußere Wahrnehmung und Aufmerksamkeit auf die Einrichtung. Dieser Erweiterungsbau sei barrierefrei zu erreichen. Aufgrund der topografischen Lage des Be­standsgebäudes (schräg abfallender Hang) und der Verteilung der Räume über vier Zwischen­ebenen sei die Möglichkeit von direkten Anbauten an den Altbau sehr aufwändig und kostenin­tensiv. Zudem seien Raumbelichtung und -belüftung bei einem direkten Anbau an das Be­standsgebäude problematisch, da dadurch sehr tiefe Räume entstehen würden. Dieser vom Altbau abgesetzte Erweiterungsbau stelle die wirtschaftlichste Lösung dar. Er schaffe durch einen Verbindungsgang im Obergeschoss mit dem Erdgeschoss des in Hanglage befindlichen Altbaus durch den Einbau von entsprechenden Aufzügen eine barrierefreie Erschließung.

 

Frau Scharrenbach erklärte, dass ihr die Beschlussvorlage noch nicht vorliegen würde und sie bitte um Angabe der Projektkosten. Darüber hinaus wies sie darauf hin, dass entsprechend der Vorschriften des SBG VIII eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Neugestaltung des FZ erfolgen müsse. Auch bestehende Nutzungskonflikte, z. B. durch die Band im Musikraum, könnten in diesem Zusammenhang aufgearbeitet werden. Auch Wünsche der Jugendlichen könnten in die Planung einfließen.

 

Die präsentierte Vorplanung, erläuterte Herr Liedtke, berücksichtige die Anforderungen an ein Quartierszentrum als Resultat der Vorstudie. Darüber hinaus seien die Planungen in enger Ab­stimmung auch mit dem Team des FZ entsprechend des bestehenden Nutzungskonzeptes erarbeitet worden. Für diese Vorplanung habe nur ein kurzes Zeitfenster zur Verfügung gestan­den. Demnach seien weitere Beteiligungsprozesse vorgesehen. In Bezug auf die bauliche Realisierung seien eine umfassende energetische Sanierung des Altbaus einschl. Sanitär, eine Umgestaltung der Außenanlagen, eine barrierefreie Erschließung sowie eine aus der Vorstudie abgeleitete Erweiterung für neue Aktivitäten im Rahmen des Quartiers­managements vorgesehen. Die Kostenschätzung für diese Gesamtmaßnahme liege bei rd. 1,6 Mio. €. Der Fördersatz betrage 90 %. Eine Umsetzung des Projektes sei jedoch nur möglich, wenn es gelinge, die Fördermittel zu generieren. Dieses Projekt sei inhaltlich von großer Be­deutung für den Stadtteil.

Herr Krause bestätigte die enorme und wachsende Bedeutung des FZ für die Nutzer und insbe­sondere auch für das Quartier. Die dargestellten Möglichkeiten der Sanierung und Erweiterung im Rahmen des vorgestellten Förderprogramms sollten auf jeden Fall genutzt werden. Das en­gagierte Team des FZ habe zwischenzeitlich zahlreiche neue Aktivitäten auf den Weg gebracht und das Haus für verschiedenste Nutzergruppen geöffnet. Insofern sei der Einsatz von Förder­mitteln für das Projekt sinnvoll. Die SPD-Fraktion werde das Projekt unterstützen und bitte die Verwaltung, dies weiter zu verfolgen.

 

Im Gegensatz zum Integrierten Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve, welches den Schwerpunkt auf die städtebauliche Entwicklung lege, enthalte die Vorstudie insbesondere die konkrete Handlungsempfehlung, das FZ Lüner Höhe zu einem Quartierszentrum weiter zu ent­wickeln, führte Herr Liedtke aus. Damit solle eine nachhaltige Stärkung des Quartiers Karl-Ar­nold-Straße/Blumenstraße erreicht werden.

 

Zur Nachfrage von Herr Standop, ob es unter Berücksichtigung des Zustandes des Altbaus nicht günstiger sei, das alte Gebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, als zu sanieren und zu erweitern, erwiderte Herr Liedtke, dass dies im Rahmen der Überplanung mit berücksichtigt worden sei. Darüber hinaus sei bei dem Förderprogramm ein Neubauprojekt na­hezu ausgeschlossen.

 

Den vorangegangenen Ausführungen von SPD und CDU zur Notwendigkeit des Projektes stimme ihre Fraktion ebenfalls zu, erklärte Frau Dörlemann. Bezug nehmend auf den vorge­stellten Grundriss erkundigte sich Frau Dörlemann, ob die Einrichtung eines Fotolabors nebst Dunkelkammer noch zeitgemäß sei.

 

Herr Breuer erläuterte, dass momentan noch der Ist-Bestand dargestellt worden sei. In der Kürze der Zeit sei das detaillierte Raumkonzept noch nicht planerisch angepasst worden. Dies werde jedoch absehbar erstellt.

 

Herr Hellekemper fragte nach, ob die dargestellte Nutzfläche tatsächlich dem Bedarf entspre­chen würde. Nach seiner Einschätzung werde die Einrichtung nicht in dem Maße frequentiert.

 

Die Erweiterung umfasse einen Bereich von ca. 220 qm, erläuterte Herr Liedtke. Die Dimension orientiere sich an dem benötigten Bedarf unter Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes, wel­ches durch das FZ-Team aufgestellt worden sei – einschließlich der neuen Nutzung „Quartiers­management“.

 

Die Arbeit im FZ sei vielseitig, umfangreich und detailliert, erklärte Herr Heidenreich. Insgesamt sei das vorgestellte Projekt sehr zu unterstützen und zu begrüßen.

 

 

5.1.2 Fassadengestaltung Kamen Quadrat

Herr Liedtke stellte anhand der Präsentation die neue Fassadengestaltung Kamen Quadrat vor. Einzelheiten s. Präsentation S. 12 – 19. Er erwarte eine deutliche Aufwertung der Fassadenan­sicht. Nach derzeitigem Kenntnisstand sei die Umsetzung durch den Bauherrn zwischenzeitlich beauftragt worden. Wann die Ausführung erfolge sei nicht bekannt.

 

5.1.3 Stellwerk Willy-Brandt-Platz


Bezug nehmend auf die Berichterstattung in der vorangegangenen Sitzung des PSV teilte Herr Liedtke ergänzend mit, dass zwischenzeitlich die Klage zurückgezogen worden sei.

 

 

5.2 Anfragen

 

5.2.1 Behelfshaltestelle Westicker Straße

 

Herr Diederichs-Späh wies auf Verkehrsgefährdungen, fehlende Beleuchtung und fehlenden Witterungsschutz bei der Behelfshaltestelle hin. Er bitte dringend um Prüfung.

 

Herr Liedtke sagte eine Prüfung zu.

 

Rückmeldung der Verwaltung:

Die Einrichtung der Behelfshaltestelle steht in Zusammenhang mit der Kanalbaumaßnahme „Er­neuerung der Abwasseranlagen Margarethenweg“ der Stadtentwässerung Kamen. Die Proble­matik wurde zuständigkeitshalber an den Eigenbetrieb zur Klärung übergeben. Dieser teilte mit Schreiben vom 10.11.2015 folgendes mit:
In einem Ortstermin, an dem Vertreter der Stadt Kamen (FB 60.1), der VKU und des Kreises Unna teilnahmen, wurden nachfolgende Maßnahmen abgestimmt und anschließend umgesetzt:

·         Der Standort der Behelfshaltestelle wurde in Richtung Kreisverkehr Germania­straße/Westicker Straße verlegt.

·         Es wurde eine zusätzliche Beschilderung mit „30“ und „Kinder“ in dem Bereich angeb­racht.

·         Entlang des Seitenstreifens der Westicker Straße wurden Baken zur Lenkung und zum Schutz der Fußgänger aufgestellt.

·         Beleuchtung an den Ersatzhaltestellen.

„Die Sperrung der drei Bushaltestellen und die Nutzung der alternativen Bushaltestelle erfolgt für die gesamte Dauer der Bauzeit (ca. 7 Monate, in Abhängigkeit von der Witterung). Die roten Hinweisschilder der VKU an den drei gesperrten Bushaltestellen werden entsprechend geän­dert.

Durch die o.g. Maßnahmen wird eine Benutzung des Seitenstreifens durch PKW und damit eine Gefährdung der an der Bushaltestelle wartenden Personen unterbunden. Des Weiteren haben die Bewohner des Pflegeheims einen kürzeren und direkteren Weg zur Bushaltestelle. Die Fuß­gänger werden auf ihrem Weg von/zu der Haltestelle durch Baken gelenkt. Durch den Kreisver­kehr wird der Verkehr ohnehin schon gebremst, so dass hier zusätzlich zur Beschilderungswir­kung eine Geschwindigkeitsreduzierung an sich gegeben ist.“

 

5.2.2 Schadensbild Einmündungsbereiche Bahnhofstraße

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh, teilte Herr Liedtke mit, dass im PSV bereits mehr­fach zu dieser Sache berichtet worden sei. In der Zwischenzeit sei die Gewährleistungsfrage durch ein Gutachten geprüft worden und gegenüber dem Unternehmer eine Fristsetzung erfolgt. Mit großer Wahrscheinlichkeit handele es sich um einen Ausführungsfehler. Die Reparatur solle durch Inanspruchnahme der Gewährleistungsansprüche umgesetzt werden. Zuvor habe jedoch der Unternehmer noch Gelegenheit auf die Ankündigung zu reagieren.

 

 

5.2.3 Zusätzliche Rechtsabbiegespur Schattweg

Herr Wilhelm informierte darüber, dass die Anwohner des Schattweges von dem Landesbetrieb Straßen.NRW mit Schreiben vom 28.10.15 die Mitteilung erhalten hätten, dass die Fa. Gehrken von der Stadt Kamen am 26.10.2015 um Abgabe eines Angebotes für die Arbeiten für den Bau einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur vom Schattweg auf die L678 gebeten worden sei. Dies stünde den bisherigen Aussagen der Stadt Kamen, dass diese mit der Baumaßnahme L678/Schattweg nichts zu tun habe, entgegen. Er bat um Aufklärung des Widerspruchs.

 

Eine Verbreiterung der Rechtsabbiegespur Schattweg sei bereits in Zusammenhang mit der Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Unna/Kamen als Maßnahme dargestellt worden und damit dem Ausschuss hinreichend bekannt, informierte Herr Liedtke. Die Bau­maßnahme des Landesbetriebes werde nunmehr genutzt, um diese Planung umzusetzen. Es handele sich faktisch lediglich um eine Auftragserweiterung, die von der Stadt Kamen begleitet werde.

 

5.2.4 Mülltonnenstandorte Kamen Quadrat

Herr Wilhelm teilte mit, dass sich der bereits in der Sitzung des PSV am 17.09.15 dargestellte Umgang mit den Mülltonnen (Abstellen auch über den Zeitraum der vorgesehenen Leerung hi­naus im Gehwegbereich) nicht geändert habe.

Herr Liedtke entgegnete, dass diese Information an den FB 20 weitergegeben worden sei. Darüber hinaus bat er um Verständnis. Bestimmte Prozesse müssten sich im Kamen Quadrat noch einspielen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Wilhelm, ob sich in dem Gebäude ein Müllraum befinden würde, sagte Herr Liedtke eine Rückmeldung zu.

 

5.2.5 Bauvorhaben Westring 1

 

Herr Standop erkundigte sich, wann mit einem Beginn des Bauvorhabens zu rechnen sei.

Ein Baubeginn sei der Verwaltung noch nicht mitgeteilt worden, antwortete Herr Liedtke. Es sei lediglich eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus (Einfamilienhaus mit Garage) erteilt worden.