Sitzung: 10.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 077/2015
Frau Scharrenbach fragte bezogen auf die Betriebsabrechnung Straßenreinigung, warum das Abrechnungsergebnis so deutlich positiv ausgefallen sei. Bezogen auf den Beschluss in der letzten Ratssitzung zur Erhöhung des Anteils des Allgemeininteresses erkundigte sie sich nach der Berücksichtigungsfähigkeit für diese Betriebsabrechnung.
Herr Bürgermeister Hupe erläuterte, dass die erlassenen Bescheide bereits bestandskräftig seien. Der Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten einer rückwirkenden Änderung stünden in keinem Verhältnis zu den im Einzelfall denkbaren geringen Einsparungsbeträgen.
Die Erhöhung des Anteils des Allgemeininteresses werde ab 01.01.2016 berücksichtigt.
Die Beantwortung der Frage nach den Gründen für das positive Ergebnis der Betriebsabrechnung, sagte er mit der Niederschrift zu.
Antwort der
Verwaltung:
Die Überdeckung ist
auf den milden Winter zurückzuführen.
Frau Scharrenbach unterbreitete den Vorschlag, trotz der fehlerhaften Bescheide die durch die Erhöhung des Allgemeininteresseanteils entstehende Differenz von rund 50.000 Euro bei der Betriebsabrechnung abzusetzen, in die Kalkulation 2016 vorzutragen und den Bürger damit für 2016 doppelt zu entlasten.
Der Bürgermeister begründete, warum weder von fehlerhaften Bescheiden noch von einer doppelten Entlastung der Bürger die Rede sein könne.
Für die SPD-Fraktion machte Herr Krause deutlich, dass die Argumentation der Verwaltung unterstützt werde.
Abschließend erläuterte Herr Tost unter erneuten Hinweis auf die Bestandskräftigkeit der Bescheide, dass der von Frau Scharrenbach beschriebene Weg für die Betriebsabrechnung 2014 rechtlich nicht möglich sei. Eine Berücksichtigung des erhöhten Allgemeininteresseanteils könne erst ab 2016 stattfinden.