Sitzung: 18.05.2000 Kulturausschuss
Vorlage: 067/2000
Beschluss:
In Fortschreibung des Kulturausschuss-Beschlusses vom 06.Mai 1999 wird den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chöre, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen und Konzertvereinigungen) für das Rechnungsjahr 2000 ein anteiliger Sockelbetrag in Höhe von 560,00 DM gewährt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Flaskamp teilte ergänzend mit, dass in der Vorlage versehentlich der Chor Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren nicht aufgeführt wurde.