Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, bei aufwändigeren bzw. kostenintensiveren Musik- oder Theaterver­anstaltungen erhöhte Einzelkartenpreise festzulegen.

Die Preise richten sich nach den bestehenden Preisen für das Neujahrskonzert und betragen für die Preisgruppe 3 18,00 € (ermäßigt 13,00 €), für  die Preisgruppe 2 21,00 € (ermäßigt 15,00 €) die Preisgruppe 1 23,00 € (ermäßigt 18,00 €).

Die Preise für Einzelkarten der übrigen Veranstaltungen und auch die Preise für Abonnements und Karten-Mix-Modelle, welche seit der Saison 2010/2011 Bestand haben, bleiben unverändert.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hupe äußerte, dass eine Preisanhebung für Theaterkarten lange nicht erfolgt sei. Zur Steigerung des Besucherinteresses sei es u.a. auch erforderlich, Engagements mit bekannten Künstlern oder größere Musikensembles zu verpflichten. Unter diesem Aspekt könnte zur Kompensation der höheren Gagen eine Anhebung der Eintrittspreise durchgeführt werden.

 

Herr Heidenreich erklärte, dass seine Fraktion  eine  Preisanhebung unterstütze, da so die

Möglichkeit gegeben wäre,  das Angebotsspektrum zu erweitern und prominente Künstler zu verpflichten.

 

Frau Gerdes äußerte, dass sich die CDU-Fraktion dieser Meinung anschließt.

 

Herr Grosch fragte an, welche Veranstaltungen von dieser Regelung betroffen seien.

 

Herr Hupe erläuterte, dass nur 2 oder 3 der Stücke in Frage kämen. Das wären solche Aufführungen, die sich beim Preis von den anderen etwas abhöben.