Herr Stalz erläuterte die Beweggründe für den von seiner Fraktion einge­brachten Antrag. Bei einem Besuch in der DITIB-Moschee habe man posi­tive Signale in Richtung Islamunterricht erhalten.

 

Für Frau Scharrenbach war der Antrag nicht nachvollziehbar, da dieser an die falsche Adresse gerichtet sei. Die Schulen würden allein über die Ein­führung des Islamunterrichts entscheiden, wenn die Voraussetzungen dafür vorlägen. Diese seien erfüllt, wenn mindestens 12 Eltern einer Schule die Einführung des Islamunterrichtes gegenüber der Schule beantragen wür­den.

 

Herr Hupe bekräftigte die Aussage von Frau Scharrenbach und bestätigte, dass der Schulträger keinen Einfluss auf die Einführung von Islamunterricht habe. Die Verwaltung habe jedoch eine Abfrage bei den Schulen durchge­führt.

 

Frau Jachmann führte aus, dass die Abfrage sowohl bei den Grundschulen als auch bei den weiterführenden Schulen keinerlei Bedarfe erkennen las­se. Sie erläuterte, dass für die Einführung von Islamunterricht die Eltern einen entsprechenden Antrag bei der Schulleitung stellen müssten. Danach würde dieser seitens der Schule über das Schulamt an die Bezirksregierung weitergeleitet. Der Schulträger sei zu keinem Zeitpunkt involviert.

 

Herr Stalz stellte auf Nachfrage klar, dass es sich bei dem Antrag der FW/FDP-Fraktion nicht um einen förmlichen Antrag zur Be­schlussfassung handele. Er bat lediglich um Informationen seitens der Verwaltung.