Sitzung: 28.10.2015 Gleichstellungsbeirat
Vorlage: 070/2015
Beschlussempfehlung:
1. Der Bericht über die Personalentwicklung und die im Rahmen des Frauenförderplanes 2013-2015 ergriffenen Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Fortschreibung des Frauenförderplanes der Stadtverwaltung Kamen für den Zeitraum 2016-2018 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Tost stellte den Bericht über die Personalentwicklung der vergangenen drei Jahre und den Frauenförderplan 2016-2018 vor. Er wies daraufhin, dass die Verwaltung trotz des Ratsbeschlusses, jede 3. Stelle nicht nachzubesetzen, bemüht sei, die Maßnahmen und Ziele des Frauenförderplanes umzusetzen. Insgesamt setze sich die positive Entwicklung der letzten Jahre weiter fort. Im gehobenen Dienst sei z.B. der Anteil von Frauen erstmalig auf über 50% angestiegen. Eine Unterrepräsentanz sei hier erst ab der Besoldungsgruppe A 12 und im Angestelltenbereich ab der Entgeltgruppe EG 11 festzustellen. Als Personaldezernent betrachte er die weitere Entwicklung als Selbstläufer, u.a. da in den nächsten Jahren 51 Beschäftigte ausscheiden werden, darunter 36 Männer. Das Nachrücken von Frauen auch in den höheren Dienst sei für ihn deshalb selbstverständlich. Im höheren Dienst und in den Führungsfunktionen liege der Frauenanteil nach wie vor bei unter 30%.
Weiterhin gab er an, dass nicht nur im Verwaltungsdienst, auch bei der Feuerwehr und im technischen Bereich vermehrt Frauen beschäftigt seien. In den vergangenen drei Jahren wurden sowohl vier Rettungsassistentinnen als auch drei Ingenieurinnen eingestellt, so dass im Bereich des Feuerwehr- und Rettungsdienstes die Frauenquote von 10,8% auf 14,3% und im technischen Bereich von 40,1% auf 46,2% gestiegen ist.
Als Maßnahmen der Frauenförderung hob er besonders die Teilzeitberufsausbildung und das Mentoring-Projekt hervor. Er gab an, dass sich die Stadt Kamen bei einer Fortführung des Mentoring-Projektes erneut beteiligen werde.
Auf die Frage von Frau Mallitzky zur Teilzeitberufsausbildung einer Verwaltungsfachangestellten antwortete Herr Tost, dass diese Ausbildung mit dem 30-Stunden-Modell absolviert werde. Das bedeutet, dass die Stundenkürzung nicht bei der Berufsschulzeit sondern bei den Praxisanteilen in der Verwaltung erfolge. Die Ausbildungsvergütung werde entsprechend der Reduzierung der wöchentlichen Stundenzahl gekürzt.
Ergänzung zur
Niederschrift: Seit 2005 besteht gemäß Berufsbildungsgesetz § 8 für Menschen mit
Betreuungsverpflichtungen die Möglichkeit, ihre Ausbildung auch in Teilzeit zu
absolvieren. Grundsätzlich besteht für alle Ausbildungsberufe im Dualen System
die Möglichkeit, sie in Teilzeit zu absolvieren.
Abschließend wies Herr Tost daraufhin, dass sich das Zahlenmaterial zukünftig analog der anderen Statistiken aus dem Personalbereich auf den 30.06. und nicht wie bisher auf den 30.09. beziehen werden.
Frau Grothaus ergänzte, dass sie grundsätzlich mit der Entwicklung, die der abgelaufene Frauenförderplan aufzeige, zufrieden sei. Handlungsbedarf bestehe nach wie vor im höheren Dienst und bei den Führungsfunktionen, wobei durch die Präsenz von Frauen im gehobenen Dienst gute Voraussetzungen vorliegen, den Anteil von Frauen auch hier zu erhöhen.
In Bezug auf den Rettungsdienst gab sie an, dass alle Frauen, die sich auf die ausgeschriebenen Stellen beworben haben, auch eingestellt wurden. Da aber zum einen die Zahl der Bewerbungen von Frauen deutlich unter der von Männern liege und zum anderen auch andere Feuerwehren daran interessiert seien, ihren Frauenanteil zu erhöhen, steige die Zahl der Rettungsassistentinnen an unserer Wache nur in kleinen Schritten.
Herr Heidler zeigte sich zuversichtlich, dass sich aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen auch die berufliche Situation der Frauen bei der Stadtverwaltung positiv verändern werde. Als besonders positive Maßnahme hob er das Mentoringprojekt hervor, da den Mentees in ihrer jeweiligen Tandembeziehung individuelle Entwicklungsmöglich-keiten aufgezeigt werden.
Frau Werning stellte fest, dass die Frauenquote in der Verwaltung auf dem Vormarsch sei. Leider sei die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach wie vor Frauensache. Aus ihrer Sicht stehlen sich Väter aus der Verantwortung und sie bedauerte, dass die Männer in der Verwaltung nur selten Elternzeit, Beurlaubungen sowie Teilzeitmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Frau Kollmeier unterstützte Frau Werning in ihrer Kritik und wies daraufhin, dass sich diese Situation auch beim Thema Pflege von Angehörigen fortsetze.