Sitzung: 02.11.2015 Betriebsausschuss
Vorlage: 073/2015
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die vorgelegte „Elfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Der Betriebsleiter wies darauf hin, dass auch in der Kostenstruktur zur Gebührenkalkulation die Lippeverbandsumlage eine hohe Wertigkeit habe (Kostenanteil: 38,1 %) und deren Erhöhung letztlich auch zur Anhebung der Gebühren führe. Insgesamt werde 2016 mit Kosten in Gesamthöhe von 12.720.100 € gerechnet zuzüglich der Einstellung einer Unterdeckung aus Vorjahren in Höhe von 120.000 €. Hiervon seien Nebenerlöse in Höhe von 2.091.200 €, davon Stadtanteil für Entwässerung der Straßen: 1.818.900 €, in Abzug zu bringen. Es verblieben somit über Abwassergebühren zu deckende Kosten von 10.748.900 €, von denen 6.207.400 € über die Schmutzwassergebühren und 4.541.500 € über Niederschlagsabwassergebühren zu refinanzieren seien. Aufgrund der demographischen Entwicklung und dem weiter zunehmenden Einsatz von Frischwasser-sparenden Techniken würden die Schmutzwassermengen, auf die die ungedeckten Kosten für Schmutzwasser zu verteilen seien, jährlich um rd. 20.000 cbm sinken, wodurch allein bei gleichen Kosten der Gebührensatz pro cbm jährlich regelmäßig erhöht werden müsste.
Werden die zu deckenden Kosten durch die erwarteten Mengen geteilt, errechne sich für den „Normalbürger“ eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,02 €/cbm und eine Niederschlagsabwassergebühr in Höhe von 1,40 €/qm.
Für einen Vierpersonenhaushalt mit einem durchschnittlichen Schmutzwasseraufkommen von 160 cbm/a bedeute dies einen Anstieg der Jahresgebühr von 480,00 € auf 483,20 € (+3,20 €); im Niederschlagsabwasserbereich werde für einen Vierpersonenhaushalt bei einer befestigten Fläche von 140 qm die Jahresgebühr von 187,60 € auf 196,00 € steigen (+8,40 €).
Um nicht wie jedes Jahr das gleiche zur Gebührenkalkulation der SEK vorzutragen, wies Herr Eckardt auf einen Zeitungsartikel hin, der am 28.10.2015 im Hellweger Anzeiger stand. Seines Erachtens sei die Überschrift: „Gebühren für Abwasser steigen erneut“ rein populistisch, berücksichtige nicht die umfangreichen Arbeiten und den Aufwand für eine solide Gebührenkalkulation, und verfehle ohne Sachbezug das Thema.
Herr Tost ergänzte, dass der Artikel ohne Mitwirkung der Verwaltung erschienen sei und die demographische Entwicklung, so wie es im Zeitungsartikel behauptet wird, in Kamen noch nicht dazu geführt habe, dass aufgrund von zu geringen Schmutzwassermengen die Kanäle zusätzlich gespült werden müssten und hierdurch höhere Kosten entständen.
Herr Diederichs-Späh stimmte der Wertung des Zeitungsartikels als populistisch zu, da die Gebührenerhöhungen auf die Anhebung der Lippeverbandsumlage und den geringeren Schmutzwassermengen beruhten. Er wies darauf hin, dass der kalkulatorische Zinssatz nicht, wie eigentlich erwartet, gesenkt worden ist.
Frau Mock erklärte, dass die Kommunalagentur, die die Stadt Kamen in dieser Frage berate, auch für 2016 einen rechtlich zulässigen Wert von 6,7 % genannt habe, in den nächsten Jahren aber wieder mit leicht sinkenden Zinssätzen zu rechnen sei.
Herr Heuchel erkundigte sich nach dem Stand der Veranlagungen der Stadt Kamen gegenüber dem Lippeverband für das Wasser, das vom Pumpwerk Massen nach Kamen geleitet werde. Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass es hierzu keinen neuen Sachstand gebe. Die Beitragsbescheide, in denen die Stadt Kamen entsprechende Fehlermeldungen gegenüber dem Lippeverband abgegeben habe, seien weiterhin nur vorläufig.
Der Personalratsvorsitzende Herr Fleißig, informierte, dass das nach Landespersonalvertretungsgesetz LPVG gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren in Bezug auf die Stellenübersicht der SEK durchgeführt wurde und die Stellungnahme des Personalrates dem Betriebsleiter vorliege. Es werde begrüßt, dass alle vorhandenen Stellen in 2016 fortgeschrieben würden, wobei es wünschenswert sei, die freie Stelle lfd. Nr. 5 möglichst in 2016 zu besetzten. Der Personalrat empfehle, bei der Stelle 9 eine Neubewertung durchzuführen und perspektivisch die Stelle des technischen Leiters aufzuwerten.