Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „Elfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren­satzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Der Betriebsleiter wies darauf hin, dass auch in der Kostenstruktur zur Ge­büh­renkalkulation die Lippeverbandsumlage eine hohe Wertigkeit habe (Kostenanteil: 38,1 %) und deren Erhöhung letztlich auch zur Anhebung der Gebühren führe. Insgesamt werde 2016 mit Kosten in Gesamt­höhe von 12.720.100 € gerechnet zuzüglich der Einstellung einer Unterdeckung aus Vorjahren in Höhe von 120.000 €. Hiervon seien Nebenerlöse in Höhe von 2.091.200 €, davon Stadtanteil für Entwässerung der Straßen: 1.818.900 €, in Abzug zu bringen. Es verblieben somit über Ab­wassergebühren zu deckende Kosten von 10.748.900 €, von denen 6.207.400 € über die Schmutz­wassergebühren und 4.541.500 € über Niederschlagsabwassergebühren zu refinanzie­ren seien. Aufgrund der demographischen Entwicklung und dem weiter zunehmenden Einsatz von Frischwasser-sparenden Techniken würden die Schmutzwassermengen, auf die die unge­deckten Kosten für Schmutzwasser zu verteilen seien, jähr­lich um rd. 20.000 cbm sinken, wo­durch allein bei gleichen Kosten der Ge­bührensatz pro cbm jährlich regelmäßig erhöht werden müsste.

 

Werden die zu deckenden Kosten durch die erwarteten Mengen geteilt, er­rechne sich für den „Normalbürger“ eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,02 €/cbm und eine Niederschlags­abwassergebühr in Höhe von 1,40 €/qm.

 

Für einen Vierpersonenhaushalt mit einem durchschnittlichen Schmutz­was­seraufkommen von 160 cbm/a bedeute dies einen Anstieg der Jahres­ge­bühr von 480,00 € auf 483,20 € (+3,20 €); im Niederschlagsab­was­ser­bereich werde für einen Vierpersonenhaushalt bei einer befestigten Fläche von 140 qm die Jahresgebühr von 187,60 € auf 196,00 € steigen (+8,40 €).

 

Um nicht wie jedes Jahr das gleiche zur Gebührenkalkulation der SEK vor­zu­tragen, wies Herr Eckardt auf einen Zeitungsartikel hin, der am 28.10.2015 im Hellweger Anzeiger stand. Seines Erachtens sei die Über­schrift: „Gebühren für Abwasser steigen erneut“ rein populistisch, berück­sichtige nicht die umfangreichen Arbeiten und den Aufwand für eine solide Gebührenkalkulation, und verfehle ohne Sachbezug das Thema.

 

Herr Tost ergänzte, dass der Artikel ohne Mitwirkung der Verwaltung er­schie­nen sei und die demographische Entwicklung, so wie es im Zeitungs­arti­kel behauptet wird, in Kamen noch nicht dazu geführt habe, dass auf­grund von zu geringen Schmutzwassermengen die Kanäle zusätzlich ge­spült werden müssten und hierdurch höhere Kosten entständen.

 

Herr Diederichs-Späh stimmte der Wertung des Zeitungsartikels als popu­lis­tisch zu, da die Gebührenerhöhungen auf die Anhebung der Lippever­bandsumlage und den geringeren Schmutzwassermengen beruhten. Er wies darauf hin, dass der kalkulatorische Zinssatz nicht,  wie eigentlich er­wartet, gesenkt worden ist.

 

Frau Mock erklärte, dass die Kommunal­agen­tur, die die Stadt Kamen in dieser Frage berate, auch für 2016 einen recht­lich zulässigen Wert von 6,7 % genannt habe, in den nächsten Jahren aber wieder mit leicht sinkenden Zinssätzen zu rech­nen sei.

 

Herr Heuchel erkundigte sich nach dem Stand der Veranlagungen der Stadt Kamen gegenüber dem Lippeverband für das Wasser, das vom Pump­werk Massen nach Kamen geleitet werde. Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass es hierzu keinen neuen Sachstand gebe. Die Bei­trags­bescheide, in denen die Stadt Kamen entsprechende Fehlermel­dun­gen gegenüber dem Lippeverband abgegeben habe, seien weiterhin nur vorläufig.

 

Der Personalratsvorsitzende Herr Fleißig, informierte, dass das nach Lan­des­personalvertre­tungsgesetz LPVG gesetzlich vorgeschriebene Anhö­rungsverfahren in Bezug auf die Stellen­übersicht der SEK durchgeführt wurde und die Stellungnahme des Personalrates dem Betriebs­leiter vorlie­ge. Es werde begrüßt, dass alle vorhandenen Stellen in 2016 fortgeschrie­ben wür­den, wobei es wünschenswert sei, die freie Stelle lfd. Nr. 5 mög­lichst in 2016 zu besetzten. Der Personalrat empfehle, bei der Stelle 9 eine Neubewertung durchzuführen und perspektivisch die Stelle des technischen Leiters aufzuwerten.