Sitzung: 02.11.2015 Betriebsausschuss
Vorlage: 072/2015
Beschlussempfehlung:
Der Rat
beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2016 und der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2015 – 2019.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Tost erklärte einleitend, dass den Ausschussmitgliedern der vollständige Wirtschaftsplan vorliege und die Verwaltung eine Präsentation vorbereitet habe, die sowohl den Wirtschaftsplan als auch die Kalkulation umfasse (siehe Anlage 1 zum Protokoll).
Der technische Leiter Herr Neuhaus erläuterte zunächst anhand von Plänen die vier neuen Maßnahmen für 2016:
Bedingt durch den Bau eines altengerechten Wohnbauprojektes in der Nikolaus-Otto-Straße wird zur Regenentwässerung der zukünftigen Dachflächen ein Regenwasserkanal gebaut, der das Niederschlagswasser (Reinwasser) gedrosselt direkt in den renaturierten Heerener Mühlbach leitet. Die restliche Regenentwässerung soll durch die Ableitung in ein Regenbauwerk erfolgen, in dem das Regenwasser noch geklärt wird. Für das Projekt sind rd. 350 T€ Gesamtkosten vorgesehen.
Herr Müller fragte nach, ob verkehrslenkende Maßnahmen notwendig würden.
Herr Neuhaus erklärte, dass aufgrund der geringen Dimensionierung des Kanals (DN 300) und der vorhandenen Breite der betroffenen Straßenfläche es voraussichtlich ausreiche, eine Ampelanlage zur Verkehrslenkung einzurichten.
Herr Helmcken regte an, das zu erwartende Regenwasser von ca. 2.500 qm Fläche evtl. versickern zu lassen.
Herr Liedtke erläuterte, dass der im Rahmen der ehemaligen Zechenfläche allgemein stark verdichtete Boden dies nicht zulasse.
Als weitere neue Maßnahme stellte Herr Neuhaus die Edisonstraße vor. Hier sind die Kanäle in einem sehr schlechten Zustand. Um die Gebrauchsfertigkeit wieder herzustellen, ist eine Sanierung im Inlinerverfahren geplant. Da bei diesem Verfahren die Bauarbeiten überwiegend auf die Schächte begrenzt werden, ist mit nur sehr geringen Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs im Bereich rund um das Kamen Karree zu rechnen.
Der technische Leiter wies darauf hin, dass das Projekt Kämertorstraße in 2016 nur durchgeführt wird, wenn die Straßenbaumaßnahme Nordring, die in Kooperation mit Straßen NRW, Kreis Unna und Stadt Kamen geplant ist, nicht gleichzeitig erfolgt. Eine parallele Durchführung beider Maßnahmen würde in der Innenstadt zu immensen und für die Anwohner nicht zumutbaren Verkehrsstörungen führen.
Zur Maßnahme Stormstraße erläuterte Herr Neuhaus, dass diese in engem Zusammenhang mit der Erneuerung des Nordrings stehe.
Herr Tost ergänzte, dass neben den vorgestellten Maßnahmen auch Projekte aus 2015 fortgesetzt würden und noch weitere kleinere Maßnahmen in 2016 geplant seien.
Herr Müller fragte mit Bezug auf die Investitionsliste (Anlage 1 Folie 3) nach, welcher Abschnitt der Wasserstraße von den Kanalbauarbeiten betroffen werde. Herr Neuhaus erläuterte, dass der Kanal nicht in der Straße verlaufe, sondern private Grundstücke kreuze und im Pressverfahren erneuert werde, so dass keine aufwendigen Verkehrslenkungsmaßnahmen notwendig würden.
Auf die Frage von Herrn Helmcken, welcher Teil der Danziger Straße in 2016 erneuert werde, erklärte Herr Neuhaus, dass die komplette Danziger Straße von der Derner Straße bis Hammer Straße betroffen sei.
Herr Diederichs-Späh nahm Bezug auf den Investitionsplan und bemängelte, dass die Entflechtung der Vorflut des Gantenbaches in 2016 noch nicht vorangetrieben werde, obwohl dort direkt neben einem Kindergarten ein Teich vorhanden sei, an dem Schilder mit der Aufschrift „Vorsicht Lebensgefahr“ ständen. Trotz Hinweis auf die gute Absicherung bezeichnete er die Situation als weiterhin prekär.
Herr Neuhaus erläuterte, dass der Wasserverlauf vollständig umgekehrt werden müsse. Notwendige Vermessungsarbeiten seien bereits ausgeführt worden, aber man müsse mit dem Kreis Unna noch Abstimmungen wegen der Westicker Straße durchführen. Eine Verrohrung mit Anbindung an ein Regenrückhaltebecken sei notwendig.
Herr Diederichs-Späh erkundigte sich, ob für die Maßnahmen Ericaweg, Binsenweg und Wacholderstraße KAG-Beiträge erhoben werden. Dies wurde von Herrn Liedtke verneint.
Herr Tost leitete über zum Erfolgsplan 2015 – 2019, der die kontinuierliche gute Entwicklung des Eigenbetriebes widerspiegelt. Insbesondere würde die Lippeverbandsumlage, als größter Einzelposten, das geplante Ergebnis 2016, dass nur etwas geringer ausfiele als 2015, stark prägen. Den erwarteten Erträgen in Höhe von 13.228.600 € stünden Aufwendungen von 10.433.200 € (davon 4.890.300 € für Lippeverbandsumlage) gegenüber, so dass im Ergebnis mit einem Gewinn von 2.795.400 € gerechnet werde.
In der Struktur der Erträge habe sich kaum eine Änderung ergeben. Die Gebühreneinnahmen stellten mit 10,7 Mio. € oder 81,3 % wieder den Hauptanteil an den Einnahmen. Die Stadt selbst trage mit 1.818.900 € für die Straßenentwässerung bei.
Im Vermögensplan entfalle von den Gesamtausgaben in Höhe von 9.875.000 € wieder der größte Teil auf den Kanalbau (5.759.000 € oder 58,3 %) und 2.100.000 € (19,9 %) auf die Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Kamen. Obwohl in den vergangenen Jahren im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt regelmäßige Ausschüttungen erfolgten, weise der Eigenbetrieb mit über 55 % Eigenkapital auch weiterhin eine mehr als ausreichende, liquiditätssichernde Eigenkapitaldecke auf.
Herr Diederichs-Späh fragte nach dem Grund der Erhöhung des Ansatzes für den Leistungsaustausch mit der Stadt auf 630.000 €.
Frau Mock, zuständig für die kaufmännische Betriebsführung des Eigenbetriebes, erläuterte, dass die Berechnung der anteiligen Personalkosten des Baubetriebshofes für den regelmäßigen Einsatz des Kanalspülwagens vereinfacht wurde und nun über den Leistungsaustausch der Kostenersatz erfolge. Bisher sei eine aufwendige Verrechnung über Stundensätze im Rahmen der Position Leistungen des Bauhofes durchgeführt worden. Diese Position sei 2016 entsprechend um 150.000 € auf 5.000 € gesenkt worden. Auch die sonstigen Betriebskosten für den Kanalspülwagen würden ab 2016 direkt von den SEK übernommen.
Herr Diederichs-Späh bat um Erläuterung zu den sinkenden Aufwendungen für Swaps.
Frau Mock erklärte, dass sich die jährlichen Zinszahlungen für den Zahlerswap der SEK an dem Restwert des Ursprungsdarlehens, das sich kontinuierlich durch Tilgungen abbaut, orientierten und entsprechend jährlich sänken.
Herr Helmcken wies auf den Unterschied zwischen dem Ansatz 2016 (150.000 €) und dem Ergebnis von 2014 (30.504 €) bei der Position Buchverluste aus Anlagenabgängen hin.
Frau Mock erläuterte, dass der genaue Wert der Anlagenabgänge (sogenannter technischer Abgang) erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden könne, wenn bekannt sei, welche Kanäle neu in Betrieb genommen wurden und welche bisher in Betrieb befindliche, aber noch nicht vollständig abgeschriebene Teilkanalabschnitte deshalb ihre Betriebsfunktion verlören. Eine genauere Schätzung sei zum Zeitpunkt der Aufstellung des Wirtschaftsplanes nicht möglich. Daher setze die SEK, basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre, jeweils jährlich den Wert von 150.000 € ein.
Herr Fuhrmann erkundigte sich nach dem Erfolg der in der letzten Sitzung des Ausschusses angekündigten flächendeckenden Maßnahmen gegen Ratten.
Herr Neuhaus konnte berichten, dass die durchgeführte Schädlingsbekämpfungsmaßnahme als voller Erfolg zu werten sei, da nach der Durchführung keine Anrufe mehr von Bürgern zu registrieren waren, die Ratten an der Oberfläche gesichtet hätten.