Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadt­entwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2016 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz­planung für die Wirtschaftsjahre 2015 – 2019.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Tost erklärte einleitend, dass den Ausschussmitgliedern der voll­stän­dige Wirtschaftsplan vorliege und die Verwaltung eine Präsentation vorbe­reitet habe, die sowohl den Wirtschaftsplan als auch die Kalkulation um­fas­se (siehe Anlage 1 zum Protokoll).

 

Der technische Leiter Herr Neuhaus erläuterte zunächst anhand von Plä­nen die vier neuen Maßnahmen für 2016:

 

Bedingt durch den Bau eines altengerechten Wohnbauprojektes in der Nikolaus-Otto-Straße wird zur Regenentwässerung der zukünftigen Dach­flächen ein Regenwasserkanal gebaut, der das Niederschlagswasser (Rein­wasser) gedrosselt direkt in den renaturierten Heerener Mühl­bach leitet. Die restliche Regenentwässerung soll durch die Ableitung in ein Regenbauwerk er­folgen, in dem das Regenwasser noch geklärt wird. Für das Projekt sind rd. 350 T€ Gesamt­kosten vorgesehen.

 

Herr Müller fragte nach, ob verkehrslenkende Maßnahmen notwendig wür­den.

 

Herr Neuhaus erklärte, dass aufgrund der geringen Dimensionierung des Kanals (DN 300) und der vorhande­nen Breite der betroffenen Straßenfläche es voraussichtlich ausreiche, eine Ampelanlage zur Verkehrslenkung ein­zurichten.

Herr Helmcken regte an, das zu erwartende Regenwasser von ca. 2.500 qm Fläche evtl. ver­sickern zu lassen.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass der im Rahmen der ehemaligen Zechenfläche allgemein stark verdichtete Boden dies nicht zulasse.

 

Als weitere neue Maßnahme stellte Herr Neuhaus die Edisonstraße vor. Hier sind die Kanäle in einem sehr schlechten Zustand. Um die Gebrauchs­fertigkeit wieder herzustellen, ist eine Sanie­rung im Inlinerverfahren geplant. Da bei diesem Verfahren die Bauarbeiten überwiegend auf die Schächte begrenzt werden, ist mit nur sehr geringen Beeinträchtigungen des Straßen­verkehrs im Bereich rund um das Kamen Karree zu rechnen.

 

Der technische Leiter wies darauf hin, dass das Projekt Kämertorstraße in 2016 nur durchge­führt wird, wenn die Straßenbaumaßnahme Nordring, die in Kooperation mit Straßen NRW, Kreis Unna und Stadt Kamen geplant ist, nicht gleichzeitig erfolgt. Eine parallele Durchführung beider Maßnahmen würde in der Innenstadt zu immensen und für die Anwohner nicht zumutba­ren Verkehrsstörungen führen.

 

Zur Maßnahme Stormstraße erläuterte Herr Neuhaus, dass diese in en­gem Zusammenhang mit der Erneuerung des Nordrings stehe.

 

Herr Tost ergänzte, dass neben den vorgestellten Maßnahmen auch Pro­jekte aus 2015 fortge­setzt würden und noch weitere kleinere Maßnahmen in 2016 geplant seien.

 

Herr Müller fragte mit Bezug auf die Investitionsliste (Anlage 1 Folie 3) nach, welcher Abschnitt der Wasserstraße von den Kanalbauarbeiten be­troffen werde. Herr Neuhaus erläuterte, dass der Kanal nicht in der Straße verlaufe, sondern private Grundstücke kreuze und im Pressverfah­ren er­neuert werde, so dass keine aufwendigen Verkehrslenkungsmaßnahmen notwendig wür­den.

 

Auf die Frage von Herrn Helmcken, welcher Teil der Danziger Straße in 2016 erneuert werde, erklärte Herr Neuhaus, dass die komplette Danziger Straße von der Derner Straße bis Hammer Straße betroffen sei.

 

Herr Diederichs-Späh nahm Bezug auf den Investitionsplan und bemän­gel­te, dass die Ent­flechtung der Vorflut des Gantenbaches in 2016 noch nicht vorangetrieben werde, obwohl dort direkt neben einem Kindergarten ein Teich vorhanden sei, an dem Schilder mit der Aufschrift „Vorsicht Le­bensgefahr“ ständen. Trotz Hinweis auf die gute Absicherung bezeichnete er die Situation als weiterhin prekär.

 

Herr Neuhaus erläuterte, dass der Wasserverlauf vollständig um­gekehrt werden müsse. Notwendige Ver­mes­sungsarbeiten seien bereits ausgeführt worden, aber man müsse mit dem Kreis Unna noch Abstimmungen wegen der Westicker Straße durch­führen. Eine Verrohrung mit Anbindung an ein Regenrückhaltebecken sei notwen­dig.

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich, ob für die Maßnahmen Ericaweg, Binsenweg und Wacholderstraße KAG-Beiträge erhoben werden. Dies wurde von Herrn Liedtke verneint.

 

 

Herr Tost leitete über zum Erfolgsplan 2015 – 2019, der die kontinuierliche gute Entwicklung des Eigenbetriebes widerspiegelt. Insbesondere würde die Lippeverbandsumlage, als größter Einzelposten, das geplante Ergebnis 2016, dass nur etwas geringer ausfiele als 2015, stark prägen. Den erwar­teten Erträgen in Höhe von 13.228.600 € stünden Aufwendungen von 10.433.200 € (davon 4.890.300 € für Lippeverbandsumlage) gegenüber, so dass im Ergebnis mit einem Gewinn von 2.795.400 € gerechnet werde.

 

In der Struktur der Erträge habe sich kaum eine Änderung ergeben. Die Gebühreneinnahmen stellten mit 10,7 Mio. € oder 81,3 % wieder den Haupt­anteil an den Einnahmen. Die Stadt selbst trage mit 1.818.900 € für die Straßenentwässerung bei.

 

Im Vermögensplan entfalle von den Gesamtausgaben in Höhe von 9.875.000 € wieder der größte Teil auf den Kanalbau (5.759.000 € oder 58,3 %) und 2.100.000 € (19,9 %) auf die Ge­winnausschüttung zugunsten der Stadt Kamen. Obwohl in den vergangenen Jahren im Rahmen des Haus­haltssicherungskonzeptes der Stadt regelmäßige Ausschüttungen erfolgten, weise der Eigenbetrieb mit über 55 % Eigenkapital auch weiterhin eine mehr als ausreichende, liquiditäts­sichernde Eigenkapitaldecke auf.

 

Herr Diederichs-Späh fragte nach dem Grund der Erhöhung des Ansatzes für den  Leistungs­austausch mit der Stadt auf 630.000 €.

 

Frau Mock, zu­ständig für die kaufmännische Betriebs­führung des Eigenbetriebes, erläu­terte, dass die Berechnung der anteiligen Personalkosten des Baubetriebs­hofes für den regelmäßigen Einsatz des Kanalspülwagens vereinfacht wur­de und nun über den Leistungsaustausch der Kostenersatz erfolge. Bisher sei eine aufwendige Ver­rechnung über Stundensätze im Rahmen der Po­sition Leistungen des Bauhofes durchgeführt worden. Diese Position sei 2016 entsprechend um 150.000 € auf 5.000 € gesenkt worden. Auch die sonstigen Betriebskosten für den Kanalspülwagen würden ab 2016 direkt von den SEK übernommen.

 

Herr Diederichs-Späh bat um Erläuterung zu den sinkenden Aufwen­dun­gen für Swaps.

 

Frau Mock erklärte, dass sich die jährlichen Zinszahlungen für den Zah­ler­swap der SEK an dem Restwert des Ursprungsdarlehens, das sich konti­nuierlich durch Tilgungen abbaut, orientierten und ent­sprechend jährlich sänken.

 

Herr Helmcken wies auf den Unterschied zwischen dem Ansatz 2016 (150.000 €) und dem Ergebnis von 2014 (30.504 €) bei der Position Buch­verluste aus Anlagenabgängen hin.

 

Frau Mock erläuterte, dass der genaue Wert der Anlagenabgänge (sogenannter technischer Abgang) erst nach Ab­lauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden könne, wenn bekannt sei, welche Kanäle neu in Betrieb genommen wurden und welche bisher in Be­trieb befindliche, aber noch nicht vollständig abgeschriebene Teilka­nal­abschnitte deshalb ihre Betriebs­funktion verlören. Eine genauere Schät­zung sei zum Zeitpunkt der Aufstel­lung des Wirtschaftsplanes nicht mög­lich. Daher setze die SEK, basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre, jeweils jähr­lich den Wert von 150.000 € ein.

 

 

Herr Fuhrmann erkundigte sich nach dem Erfolg der in der letzten Sitzung des Ausschusses angekündigten flächendeckenden Maßnahmen gegen Ratten.

 

Herr Neuhaus konnte berichten, dass die durchgeführte Schädlingsbe­kämp­fungsmaßnahme als voller Erfolg zu werten sei, da  nach der Durch­führung keine Anrufe mehr von Bürgern zu registrieren waren, die Ratten an der Oberfläche gesichtet hätten.