Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, aus dem Gewinnvortrag der Stadtent­wässerung Kamen einen Betrag bis zu einer Höhe von 120.000,00 € zur Deckung der zusätzlich notwendigen Kosten zur Sanierung der Gehwege 2015 gemäß Ratsbeschluss zum Programm zur Reparatur von Straßen und Gehwegen im DSK-Verfahren zur Verfügung zu stellen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Eckardt bewertete das DSK-Programm mit Berücksichtigung von Geh­wegen als gute Sa­che. Er fragte nach, ob, wie gewünscht und ein­geplant, Bürgerhinweise vorhanden seien. Herr Liedtke bestätigte, dass Bürgerhinweise in diesem Projekt wichtig und richtig seien, er diese im laufenden Verfahren jedoch nicht genau quantifizieren könne.

 

Herr Diederichs-Späh fragte nach, ob das Programm in den Folgejahren fortgesetzt werde.

 

Herr Liedtke antwortete, dass die Fortführung des Gehwegprogramms im DSK-Verfahren mit der Finanzierung aus Überschüssen der SEK im Ver­gleich zum Straßenbau nur eine begrenzte Machbarkeit aufweise, auch wenn man dankbar sei für die Zuschüsse der Stadtentwässerung.

 

 

Herr Diederichs-Späh schloss die Frage an, warum nur eine beschränkte Ausschreibung er­folgt ist.

 

Herr Neuhaus erläuterte, dass nur auf die Unter­nehmen zurückgegriffen wurde, die in der Vergangenheit bei vergleichbaren Ausschreibungen auch Angebote eingereicht hätten.

 

Die Anfrage von Herrn Helmken, ob es sich um investive Positionen han­dele, wurde vom Be­triebsleiter Herrn Tost verneint.

 

Auch die Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh, ob die Maßnahmen bei­tragspflichtig nach KAG NRW seien, wurde mit dem Hinweis, dass dies nur nach ursprünglichem Antrag der CDU der Fall gewesen wäre, verneint.

 

Auf Bitte von Herrn Lehmann erläuterte Herr Neuhaus kurz das soge­nannte DSK-Verfahren (Definition DSK := Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise).