Sitzung: 02.11.2015 Betriebsausschuss
Vorlage: 071/2015
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt, aus dem Gewinnvortrag der Stadtentwässerung Kamen einen Betrag bis zu einer Höhe von 120.000,00 € zur Deckung der zusätzlich notwendigen Kosten zur Sanierung der Gehwege 2015 gemäß Ratsbeschluss zum Programm zur Reparatur von Straßen und Gehwegen im DSK-Verfahren zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Eckardt bewertete das DSK-Programm mit Berücksichtigung von Gehwegen als gute Sache. Er fragte nach, ob, wie gewünscht und eingeplant, Bürgerhinweise vorhanden seien. Herr Liedtke bestätigte, dass Bürgerhinweise in diesem Projekt wichtig und richtig seien, er diese im laufenden Verfahren jedoch nicht genau quantifizieren könne.
Herr Diederichs-Späh fragte nach, ob das Programm in den Folgejahren fortgesetzt werde.
Herr Liedtke antwortete, dass die Fortführung des Gehwegprogramms im DSK-Verfahren mit der Finanzierung aus Überschüssen der SEK im Vergleich zum Straßenbau nur eine begrenzte Machbarkeit aufweise, auch wenn man dankbar sei für die Zuschüsse der Stadtentwässerung.
Herr Diederichs-Späh schloss die Frage an, warum nur eine beschränkte Ausschreibung erfolgt ist.
Herr Neuhaus erläuterte, dass nur auf die Unternehmen zurückgegriffen wurde, die in der Vergangenheit bei vergleichbaren Ausschreibungen auch Angebote eingereicht hätten.
Die Anfrage von Herrn Helmken, ob es sich um investive Positionen handele, wurde vom Betriebsleiter Herrn Tost verneint.
Auch die Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh, ob die Maßnahmen beitragspflichtig nach KAG NRW seien, wurde mit dem Hinweis, dass dies nur nach ursprünglichem Antrag der CDU der Fall gewesen wäre, verneint.
Auf Bitte von Herrn Lehmann erläuterte Herr Neuhaus kurz das sogenannte DSK-Verfahren (Definition DSK := Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise).