Nachdem der Bürgermeister einleitend zum Verfahren erläuterte, dass der Bericht zur Um­setzung der kommunalen Ordnungspartnerschaft in drei Bereiche unterteilt sei, gab zuerst Herr Tost einen Überblick für den Ju­gend­bereich.

Er berichtete von der Kontrolle des gesetzlichen Jugendschutzes, die in enger Zusammenarbeit der örtlichen Ordnungsbehörden mit der der Polizei stattfinde, dem jährlichen Kooperationsan­gebot zur Ausbildung von „Bus-Guides“ durch das Freizeitzentrum Kamen-Mitte und der Polizei, die Poli­zeisprechstunde im Freizeitzentrum sowie die Ausbildung von Deeska­la­tionstrainern durch die Polizei. Zudem gebe es einen Informationsaus­tausch zwischen dem Fachbereich Jugend und der Polizei bei Großveran­staltungen und eine generelle Kooperation mit den Be­zirksdienstbeamten.

 

Frau Peppmeier machte zu Beginn deutlich, dass die Ordnungspartner­schaft in den Bereichen Kommunikation, Koordination und Kooperation be­reits seit Jahren geübte Praxis sei.

Bezogen auf die Vor- und Nachbereitungen von Großveranstaltungen wie z.B. Altstadtparty, Brun­nen­fest, Hansemarkt und Winterwelt gebe es Informa­tionsrunden an denen u.a. die Polizei, die Feuerwehr, die VKU, die KBG und die Servicebetriebe beteiligt seien. Zusätzlich sei erstmals bei der dies­jährigen Altstadtparty der Fachbereich Jugend im Rahmen einer Rufbereit­schaft und der Präsenz von Streetworkern einbezogen worden.

Für den Bereich der Lärmschutzimmission stehe die Verwaltung im stän­di­gen Austausch mit der Polizei.

 

Für das Dezernat I berichtete Herr Mösgen zur Umsetzung der kommu­na­len Ordnungspartner­schaft. Dies betreffe die Zusammenarbeit bei Großver­an­staltungen, bei der Sicherung von Liegen­schaften, aber auch von Einzel­personen in Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen, bei Bombenräu­mun­gen bzw. Kampfmittelbeseitigung, bei Maßnahmen nach dem PsychKG sowie bei ordnungs­recht­lichen Einzelfällen, von illegaler Abfalllagerung bis hin zur verkehrsrechtlichen Zusammen­arbeit. Ab­schließend erläuterte er die Wich­tigkeit der Vernetzung zwischen Feuer­wehr und den Servicebetrieben durch eine Notfallnummer.

 

Frau Scharrenbach dankte der Verwaltung für den umfangreichen Bericht. Sie machte jedoch deutlich, dass sie andere Erwartungen an den Inhalt gehabt habe. Insbesondere mit Blick auf die dunkle Jahreszeit erkundigte sie sich, ob eine sichtbare Präsenz bei Angsträumen vereinbart worden sei. Fraglich sei auch, wie zeitnah Sachbeschädigungen beseitigt würden. Die aktuelle Beschwerdelage zeige, dass eine zeitnahe Beseitigung nicht reali­siert werde.

Frau Scharrenbach erkundigte sich, ob eine Verlängerung der Verein­ba­rung über 2015 hinaus vorgesehen sei und ob das Ordnungsamt auch noch nach Dienstschluss erreichbar sei.

 

In Absprache mit der Polizei zeige man sicht­bare Präsenz, führte der Bürgermeister bezogen auf die Angsträume aus. Der Eindruck, dass Sachbe­schädigungen nicht zeitnah beseitigt würden, werde nicht geteilt. Die Ver­wal­tung stehe in regelmäßigen Austausch mit dem Landrat als Leiter der Kreispolizeibehörde. Er betonte die Bedeutung einer gut funktionierenden Kommunikation zwischen den Behörden.

Zur Frage nach der Erreichbarkeit, erläuterte Herr Hupe, dass der Ord­nungs­bereich für die Polizei jederzeit erreichbar sei. Er wies auf die Ser­vice­nummer des Bauhofes hin, die Polizei und Feuerwehr bekannt seien. Die Rufbereitschaft werde möglichst personalfreundlich organisiert.

 

Herr Mösgen fügte ergänzend hinzu, dass aktuell am Bespiel der Flücht­lingssituation deutlich werde, wie gut die Rufbereitschaft funktioniere. Bezo­gen auf Sachbeschädigung durch Graffiti machte er deutlich, dass bereits viel versucht worden sei, um das Problem in den Griff zu bekommen. Sach­be­schädigungen im öffentlichen Raum würden umgehend beseitigt. Viel­fach seien jedoch Privatgrundstücke betroffen, hier habe die Verwaltung keinen Einfluss auf die Besei­tigung.