Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

Der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wird gem. § 11 Abs. 1 d Gesellschaftsvertrag eine eingeschränkte Entlastung erteilt. Die Einschränkung umfasst mögliche Regressansprüche aufgrund des Ergebnisses der letzten Prüfung der Dt. Rentenversicherung Westfalen (Bescheid vom 09.07.2015, Bescheid-Nr.: 4652-Mic-36617529, Prüfungszeitraum: 01.01.12 – 31.12.14).

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen und 12 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen