Sitzung: 24.09.2015 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 050/2015
Der Bürgermeister hat sich gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der
Beschlussfassung nicht beteiligt.
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss 2014 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt
2. Der Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 9.855.441,64 € wird durch eine Entnahme in Höhe von 9.855.441,64 € aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
3. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Krause stellte fest, dass der Jahresfehlbetrag ca. 1 Mio. Euro weniger als geplant betrage. Die Wirtschaftsprüfer hätten den vorgelegten Prüfungsbericht samt uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen. Daher werde die SPD-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen.