Der Bürgermeister hat sich gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Beschlussfassung nicht beteiligt.

 

 

Beschluss:

 

1.            Der Jahresabschluss 2014 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt

 

2.            Der Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von  9.855.441,64 € wird durch eine Ent­nahme in Höhe von  9.855.441,64 € aus der Allgemeinen Rücklage ausge­glichen.

 

3.            Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Krause stellte fest, dass der Jahresfehlbetrag ca. 1 Mio. Euro weniger als geplant betrage. Die Wirtschaftsprüfer hätten den vorgelegten Prüfungsbericht samt uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen. Daher werde die SPD-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen.