Beschluss:

 

Die Verwaltung der Stadt Kamen soll in Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung des Landes NRW prüfen, ob eine Umgestaltung der Radwege längs der Wasserkurler Straße in Kamen-Methler im Sinne des Antrages möglich ist.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Müller erläuterte die im Antrag dargestellten Gefahrensituationen für Radfahrer auf der Wasserkurler Straße, insbesondere an der Einmündung Schimmelstraße. Die aus der Schimmelstraße kommenden Autofahrer würden für die Einsichtnahme auf die Einmündung Wasserkurler Straße  den Radweg blockieren. Daher würde vorgeschlagen, dass die Radfahrer auf der Fahrbahn verbleiben und per Schutzstreifen auf die Brücke eingefädelt werden sollen.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass die Verwaltung in dieser Sitzung nicht auf Antragsdetails eingehen wolle, da man sich mit den Inhalten näher beschäftigen müsste. Allerdings könnte der Be­schluss, „die Verwaltung der Stadt Kamen gestaltet die Radwege längs der Wasserkurler Straße in Kamen-Methler um – wie in der beigefügten Anlage beschrieben – damit die Sicherheit der Radfahrer erhöht und die Stadt noch fahrradfreundlicher gestaltet wird“ so nicht gefasst werden, da es sich bei der Wasserkurler Straße um eine Landesstraße handeln würde und das Land als Straßenbaulastträger auch für die Radverkehrsanlagen zuständig sei.

 

Herr Krause bemerkte, dass der Radverkehr auf der Wasserkurler Straße bereits seit 10-12 Jahren immer wieder thematisiert werde. Da es sich um eine Landesstraße handeln würde, sei eine derartige Beschlussfassung nicht möglich und er schlug vor, den Antrag der Fraktion DIE LINKE/GAL in einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu ändern, um die Möglichkeiten zur Verbes­serung der Situation für Radfahrer auf der Wasserkurler Straße auszuloten.

 

Frau Scharrenbach wies auf den offenen Prüfauftrag der CDU-Fraktion aus dem Frühjahr 2015 hin, worin die Verwaltung gebeten wurde, entsprechende Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW. aufzunehmen. Diesbezüglich sei in der Anlage zur Einladung des heutigen Pla­nungs- und Straßenverkehrsausschusses ein Sachstandbericht erfolgt. Sie schlug vor, den Prüfauftrag um die Darstellungen der Fraktion DIE LINKE/GAL zu erweitern.

 

Herr Liedtke zeigte anhand eines Fotos, das im Ratsinformationssystem hinterlegt ist, den auf­grund des CDU-Antrages vom 26.02.2015 erarbeiteten Lösungsvorschlag zu der verkehrssi­chernden Maßnahme an der Wasserkurler Straße im Bereich Körnebrücke. Danach könnte der westliche Gehweg verbreitert werden, um einen gegenläufigen Radverkehr zu ermöglichen. Dazu müsste die Fahrbahn verschoben werden, in beiden Richtungen müsste jedoch eine Durchfahrtsbreite von 3,25 m verbleiben. Die Leitplanke müsste demontiert und das Geländer erhöht werden.

 

Es müssten bei der Erörterung der Thematik die Abstimmungen mit Straßen.NRW., der offene Prüfauftrag der CDU-Fraktion und der Lärmaktionsplan 2. Stufe berücksichtigt werden. In einer gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses und des Umwelt- und Klimaschutzausschusses am 27.10.2015 sei eine Beratung und Beschlussfassung des Lärmak­tionsplanes 2. Stufe vorgesehen, in dem ausführlich auch Maßnahmen zum Radverkehr im Be­reich Wasserkurler Straße enthalten seien. Daher würde er eine Bündelung des Antrages mit dem bestehenden CDU-Antrag vorschlagen und nach den Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW. wieder berichten.

 

Herr Müller erklärte auf Nachfrage von Herrn Lipinski, dass er damit einverstanden sei, den Antrag der Fraktion DIE LINKE/GAL in einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu ändern und mit dem CDU-Antrag aufgrund teilweiser Überschneidung zu bündeln. Allerdings müssten auch die Gefahrenpunkte in den Bereichen Schimmelstraße und Im Telgei berücksichtigt werden.