Sitzung: 17.09.2015 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Beschluss:
Die Verwaltung der Stadt Kamen soll in Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung des Landes NRW prüfen, ob eine Umgestaltung der Radwege längs der Wasserkurler Straße in Kamen-Methler im Sinne des Antrages möglich ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Müller erläuterte die im Antrag
dargestellten Gefahrensituationen für Radfahrer auf der Wasserkurler Straße,
insbesondere an der Einmündung Schimmelstraße. Die aus der Schimmelstraße
kommenden Autofahrer würden für die Einsichtnahme auf die Einmündung
Wasserkurler Straße den Radweg
blockieren. Daher würde vorgeschlagen, dass die Radfahrer auf der Fahrbahn
verbleiben und per Schutzstreifen auf die Brücke eingefädelt werden sollen.
Herr Liedtke erläuterte, dass die Verwaltung
in dieser Sitzung nicht auf Antragsdetails eingehen wolle, da man sich mit den
Inhalten näher beschäftigen müsste. Allerdings könnte der Beschluss, „die
Verwaltung der Stadt Kamen gestaltet die Radwege längs der Wasserkurler Straße
in Kamen-Methler um – wie in der beigefügten Anlage beschrieben – damit die
Sicherheit der Radfahrer erhöht und die Stadt noch fahrradfreundlicher
gestaltet wird“ so nicht gefasst werden, da es sich bei der Wasserkurler Straße
um eine Landesstraße handeln würde und das Land als Straßenbaulastträger auch
für die Radverkehrsanlagen zuständig sei.
Herr Krause bemerkte, dass der Radverkehr
auf der Wasserkurler Straße bereits seit 10-12 Jahren immer wieder thematisiert
werde. Da es sich um eine Landesstraße handeln würde, sei eine derartige
Beschlussfassung nicht möglich und er schlug vor, den Antrag der Fraktion DIE
LINKE/GAL in einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu ändern, um die
Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation für Radfahrer auf der
Wasserkurler Straße auszuloten.
Frau Scharrenbach wies auf den offenen
Prüfauftrag der CDU-Fraktion aus dem Frühjahr 2015 hin, worin die Verwaltung
gebeten wurde, entsprechende Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW.
aufzunehmen. Diesbezüglich sei in der Anlage zur Einladung des heutigen Planungs-
und Straßenverkehrsausschusses ein Sachstandbericht erfolgt. Sie schlug vor,
den Prüfauftrag um die Darstellungen der Fraktion DIE LINKE/GAL zu erweitern.
Herr Liedtke zeigte anhand eines Fotos, das
im Ratsinformationssystem hinterlegt ist, den aufgrund des CDU-Antrages vom
26.02.2015 erarbeiteten Lösungsvorschlag zu der verkehrssichernden Maßnahme an
der Wasserkurler Straße im Bereich Körnebrücke. Danach könnte der westliche
Gehweg verbreitert werden, um einen gegenläufigen Radverkehr zu ermöglichen.
Dazu müsste die Fahrbahn verschoben werden, in beiden Richtungen müsste jedoch
eine Durchfahrtsbreite von 3,25 m verbleiben. Die Leitplanke müsste demontiert
und das Geländer erhöht werden.
Es müssten
bei der Erörterung der Thematik die Abstimmungen mit Straßen.NRW., der offene
Prüfauftrag der CDU-Fraktion und der Lärmaktionsplan 2. Stufe berücksichtigt
werden. In einer gemeinsamen Sitzung des Planungs- und
Straßenverkehrsausschusses und des Umwelt- und Klimaschutzausschusses am
27.10.2015 sei eine Beratung und Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes 2.
Stufe vorgesehen, in dem ausführlich auch Maßnahmen zum Radverkehr im Bereich
Wasserkurler Straße enthalten seien. Daher würde er eine Bündelung des Antrages
mit dem bestehenden CDU-Antrag vorschlagen und nach den Gesprächen mit dem
Landesbetrieb Straßen.NRW. wieder berichten.
Herr Müller erklärte auf Nachfrage von Herrn
Lipinski, dass er damit
einverstanden sei, den Antrag der Fraktion DIE LINKE/GAL in einen Prüfauftrag
an die Verwaltung zu ändern und mit dem CDU-Antrag aufgrund teilweiser
Überschneidung zu bündeln. Allerdings müssten auch die Gefahrenpunkte in den
Bereichen Schimmelstraße und Im Telgei berücksichtigt werden.