Sitzung: 17.09.2015 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
6.1
Mitteilungen der Verwaltung
6.1.1
Anordnung von Tempo 30 auf der Lünener Straße
Herr Liedtke teilte mit, dass die
Tempo-30-Schilder an der Lünener Straße nach Mitteilung des Landesbetriebes
Straßen.NRW. in der 40. Kalenderwoche aufgestellt würden.
6.1.2
Stellwerk – Willy-Brandt-Platz
Herr Liedtke stellte dar, dass ein Nachbar
gegen die erteilte Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage
eingereicht und gleichzeitig einen Antrag gestellt hätte, die aufschiebende
Wirkung der Klage gegen die Baugenehmigung anzuordnen, damit der Bauherr nicht
mit den Bauarbeiten beginnen könne. Diesen Antrag habe das Verwaltungsgericht
in einer ausführlichen Begründung abgelehnt. Gegen diese Ablehnung habe der
Nachbar Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Das
Oberverwaltungsgericht Münster habe, wie zuvor auch das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen festgestellt, dass die Baugenehmigung den Nachbarn/Antragsteller
nicht in seinen subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten verletzen würde. Im
Ergebnis einer summarischen Prüfung, so das Oberverwaltungsgericht weiter, würden
offensichtlich keine öffentlichen Nachbarrechte verletzt werden. Ein Verstoß
gegen das Abstandflächenrecht würde ebenfalls nicht vorliegen. Das Vorhaben
würde auch nicht in bauplanungsrechtlicher Hinsicht gegen die subjektiven
Rechte des Klägers verstoßen. Die Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes seien ebenfalls nicht zu beanstanden. Das Gebot der
Rücksichtnahme sei gewahrt. Die Entscheidungsbegründungen der Gerichte hätten
sehr deutlich gezeigt, dass die Baugenehmigung rechtmäßig erteilt worden sei.
Da das Oberverwaltungsgericht sogar die Klagebefugnis des Nachbarn insgesamt
in Frage gestellt hätte, bleibe abzuwarten, was mit der Klage im
Hauptsacheverfahren passieren werde. Die Gerichte hätten somit ausführlich
dargelegt, dass die Stadt Kamen keinen Fehler bei der Erteilung der Baugenehmigung
gemacht hätte.
6.2
Anfragen
6.2.1
Mühlenstraße
Herr Krause berichtete, dass auf der
südlichen und nördlichen Mühlenstraße durch parkende Autos, überhöhte
Geschwindigkeit und teilweise fehlende Bürgersteige, Gefahrensituationen für
Fußgänger, insbesondere Schulkinder, entstehen würden. Er fragte an, ob
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und Maßnahmen zur Schulwegsicherung
getroffen werden könnten. Ggf. sei die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im
nördlichen Bereich der Mühlenstraße sinnvoll.
Herr Liedtke sagte eine Prüfung zu und wies
darauf hin, dass der südliche Teil der Mühlenstraße eine gemeindliche Straße
sei, jedoch bezüglich des nördlichen Teils mit dem Kreis Unna Kontakt aufgenommen
werden müsste, da es sich in diesem Bereich um eine Kreisstraße handeln würde.
6.2.2
Abstellen von Müllboxen an der Nordstraße (Kamen-Quadrat)
Herr Wilhelm teilte mit, dass in dem
Gebäudeteil an der Nordstraße des „Kamen-Quadrat“ in die Fassade Boxen für
Müllcontainer eingerichtet worden seien, die Müllcontainer jedoch nicht in den
vorgesehenen Boxen, sondern auf dem Gehweg der Nordstraße stehen würden.
Herr Liedtke erläuterte, dass ihm das
Abstellen der Müllcontainer im Gebäude nicht bekannt sei. Es würde zur Zeit
geregelt, dass die Müllcontainer lediglich am Tag der Leerung auf dem Gehweg
stehen dürfen.
6.2.3
Durchgang am Kamen-Quadrat von Nordstraße bis Kampstraße
Herr Wilhelm stellte fest, dass die
Entwässerungsrinnen in dem Durchgang von der Nordstraße zur Kampstraße am
Kamen-Quadrat übel riechen würden und erkundigte sich nach der Straßenreinigung.
Herr Liedtke erläuterte, dass sich der
gesamte Bereich erst einmal einspielen müsste. Es würden noch Müllbehälter und
Poller fehlen, alles sei jedoch beauftragt worden. Der Durchgang sei als
öffentliche Verkehrsfläche gewidmet worden und in das Eigentum der Stadt Kamen
übergangen. Eine Reinigung durch die Stadt Kamen sei jedoch aufgrund der neuen
Pflasterung noch nicht möglich, da sich die Fugen zunächst setzen müssten. Die
Mitarbeiter der GWA würden die groben Verunreinigungen derzeit beseitigen. Die
Geruchsbelästigungen seien bekannt und an der Beseitigung würde gearbeitet.
6.2.4
Pflasterschäden im Bereich der Bahnhofstraße und an der Buswartespur am
Koepeplatz
Herr Diederichs-Späh teilte mit, dass die
bekannten Pflasterschäden im Einmündungsbereich der Bahnhofstraße unbedingt vor
dem Wintereinbruch repariert werden müssten. Außerdem sei das Pflaster an der
Buswartespur am Koepeplatz immer noch schadhaft und dadurch würden sich
Gefahrensituationen für Fußgänger ergeben.
Herr Liedtke erläuterte, dass bezüglich der
Pflasterschäden an der Bahnhofstraße im Rahmen der Gewährleistung zur Zeit
Abstimmungsgespräche mit dem Unternehmer geführt würden. Hier sind Fristen zu
beachten. Bezüglich der Schäden im Bereich der Buswartespur am Koepeplatz sagte
er eine erneute Prüfung zu.
6.2.5
LKW-Verkehr über Mühlenstraße zum Gewerbegebiet Hemsack
Herr Diederichs-Späh stellte fest, dass
trotz LKW-Routings und LKW-Vorrangstrecken oftmals Lastkraftwagen über die
Mühlenstraße/Westicker Straße zum Gewerbegebiet Hemsack fahren würden und nicht
die vorgeschriebene Route über die Straßen Am Langen Kamp/Westicker Straße wählen
würden. Er regte eine umfassende Wegweisung zum Gewerbegebiet Hemsack an den
Autobahnabfahrten der A2 an. Außerdem bat er um Einflussnahme auf die hiesigen
Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet Hemsack.
Herr Liedtke erläuterte, dass die Thematik
um die Mühlenstraße immer wieder diskutiert werden würde. Die Mühlenstraße
würde über die Lünener Straße die Verbindung zur A2 herstellen und ein
Schließen der Mühlenstraße für den LKW-Verkehr würde die Probleme auf andere
Straßen verlagern. Sicherlich könnte man mit Unternehmern aus dem Gewerbegebiet
Hemsack Gespräche führen. Sie müssten dann allerdings längere Fahrwege über
die Straße Am Langen Kamp zur Autobahn akzeptieren. Außerdem könnte man die
Mühlenstraße als Kreisstraße nicht einfach in eine Gemeindestraße umwandeln.
6.2.6
Parkprobleme Mechelnkamp
Herr Müller berichtete über Parkprobleme auf
der Straße Mechelnkamp. Krankenhausbesucher würden in der Straße Mechelnkamp
parken und den neu errichteten niedrigen Grundstückszaun zum Krankenhaus
überwinden. Durch diesen „kurzen“ Weg würde das Parken in der Straße
Mechelnkamp gefördert.
Herr Liedtke sagte eine Kontaktaufnahme mit
der Krankenhausverwaltung zu.
6.2.7
Germaniastraße/Bereich Peter und Paul
Frau Scharrenbach trug vor, dass der Weg mit
der wassergebundenen Decke an der Germaniastraße im Bereich Peter und Paul
erhebliche Unebenheiten aufweisen würde. Hierdurch würden sich Probleme bei
der Begehbarkeit, insbesondere für Personen mit Rollatoren/Rollstühlen, ergeben.
Herr Liedtke sagte eine Prüfung zu.
6.2.8
Lärmschutzwall Weizenweg
Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem
Sachstand zur Realisierung des Lärmschutzwalles am Weizenweg in Kamen-Methler.
Herr Liedtke erläuterte, dass die für die
Realisierung erforderlichen Grundstücke mittlerweile zur Verfügung stehen
würden. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanungen seien im Gange. Eine
konkrete Zeitschiene würde es noch nicht geben. Eine Ausschreibung müsse
anschließend noch erfolgen, bevor der Auftrag vergeben werden könnte.
6.2.9
Nebenzentrum Methler
Herr Diederichs-Späh stellte im Hinblick auf
die Baumaßnahme REWE im Nebenzentrum Kamen-Methler Fragen zur
Fassadengestaltung, Formulierung „barrierearmer Ausbau“, Gestaltung der
Außenanlagen, Bauzeit, Parkplatzsituation, Spielplatzverlagerung und
Heranziehung der Eigentümer des Nebenzentrums zu Straßenbaubeiträgen.
Die Fragen werden – auch nach
Rücksprache mit dem verantwortlichen Architekturbüro - wie folgt beantwortet:
·
Die vorhandene Klinkerfassade wird saniert,
die Fenster werden erneuert und es werden
Anstricharbeiten ausgeführt
·
Barrierefreie Zugänge von den
öffentlichen Flächen auf das Grundstück und in das Gebäude
·
Gestaltung der Außenanlagen erfolgt
durch den Bauherrn, z. B. durch Neuanpflanzungen
·
Der Spielplatz wird in einen ruhigeren
Bereich in Randlage verlegt
·
Es werden zusätzliche Parkplätze im
südlichen Grundstücksbereich angelegt
·
Stellplätze für die Fahrzeuge des
Pflegedienstes werden auf das Parkdeck verlegt
·
Die Müllcontainerstellplätze werden
unter die Rampenzufahrt verlegt
·
Geplante Bauzeit: Beginn 11.11.201 –
Fertigstellung geplant November 2016
·
Eine Beitragspflicht nach dem KAG ist
gegeben
6.2.10
Notrufschilder in Außenbezirken
Herr Standop erkundigte sich, was aus der
Anregung (Anfang 2015) geworden sei, in den Außenbezirken Notrufschilder mit
Positionsangaben anzubringen.
Herr Liedtke erläuterte, dass die Verwaltung
mit der Thematik befasst sei.
6.2.11
Schilder B61
Herr Standop wies darauf hin, dass die B61
zu einer Landstraße umgestuft worden sei und die Beschilderung aber immer noch
auf „B61“ lauten würde.
Herr Liedtke sagte eine Weiterleitung des
Hinweises an den Landesbetrieb Straßen.NRW. zu.