6.1 Mitteilungen der Verwaltung

 

6.1.1 Anordnung von Tempo 30 auf der Lünener Straße

Herr Liedtke teilte mit, dass die Tempo-30-Schilder an der Lünener Straße nach Mitteilung des Landesbetriebes Straßen.NRW. in der 40. Kalenderwoche aufgestellt würden.

 

6.1.2 Stellwerk – Willy-Brandt-Platz

Herr Liedtke stellte dar, dass ein Nachbar gegen die erteilte Baugenehmigung beim Verwal­tungsgericht Gelsenkirchen Klage eingereicht und gleichzeitig einen Antrag gestellt hätte, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Baugenehmigung anzuordnen, damit der Bauherr nicht mit den Bauarbeiten beginnen könne. Diesen Antrag habe das Verwaltungsgericht in einer ausführlichen Begründung abgelehnt. Gegen diese Ablehnung habe der Nachbar Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Münster habe, wie zuvor auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt, dass die Baugenehmigung den Nachbarn/Antragsteller nicht in seinen subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten verletzen würde. Im Ergebnis einer summarischen Prüfung, so das Oberverwaltungsgericht weiter, wür­den offensichtlich keine öffentlichen Nachbarrechte verletzt werden. Ein Verstoß gegen das Ab­standflächenrecht würde ebenfalls nicht vorliegen. Das Vorhaben würde auch nicht in baupla­nungsrechtlicher Hinsicht gegen die subjektiven Rechte des Klägers verstoßen. Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes seien ebenfalls nicht zu beanstanden. Das Gebot der Rücksichtnahme sei gewahrt. Die Entscheidungsbegründungen der Gerichte hätten sehr deutlich gezeigt, dass die Baugenehmigung rechtmäßig erteilt worden sei. Da das Oberverwal­tungsgericht sogar die Klagebefugnis des Nachbarn insgesamt in Frage gestellt hätte, bleibe abzuwarten, was mit der Klage im Hauptsacheverfahren passieren werde. Die Gerichte hätten somit ausführlich dargelegt, dass die Stadt Kamen keinen Fehler bei der Erteilung der Bauge­nehmigung gemacht hätte.

 

6.2 Anfragen

 

6.2.1 Mühlenstraße

Herr Krause berichtete, dass auf der südlichen und nördlichen Mühlenstraße durch parkende Autos, überhöhte Geschwindigkeit und teilweise fehlende Bürgersteige, Gefahrensituationen für Fußgänger, insbesondere Schulkinder, entstehen würden. Er fragte an, ob Geschwindigkeits­messungen durchgeführt und Maßnahmen zur Schulwegsicherung getroffen werden könnten. Ggf. sei die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im nördlichen Bereich der Mühlenstraße sinnvoll.

 

Herr Liedtke sagte eine Prüfung zu und wies darauf hin, dass der südliche Teil der Mühlen­straße eine gemeindliche Straße sei, jedoch bezüglich des nördlichen Teils mit dem Kreis Unna Kontakt aufgenommen werden müsste, da es sich in diesem Bereich um eine Kreisstraße han­deln würde.

 

6.2.2 Abstellen von Müllboxen an der Nordstraße (Kamen-Quadrat)

Herr Wilhelm teilte mit, dass in dem Gebäudeteil an der Nordstraße des „Kamen-Quadrat“ in die Fassade Boxen für Müllcontainer eingerichtet worden seien, die Müllcontainer jedoch nicht in den vorgesehenen Boxen, sondern auf dem Gehweg der Nordstraße stehen würden.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass ihm das Abstellen der Müllcontainer im Gebäude nicht bekannt sei. Es würde zur Zeit geregelt, dass die Müllcontainer lediglich am Tag der Leerung auf dem Gehweg stehen dürfen.

 

6.2.3 Durchgang am Kamen-Quadrat von Nordstraße bis Kampstraße

Herr Wilhelm stellte fest, dass die Entwässerungsrinnen in dem Durchgang von der Nordstraße zur Kampstraße am Kamen-Quadrat übel riechen würden und erkundigte sich nach der Straßen­reinigung.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass sich der gesamte Bereich erst einmal einspielen müsste. Es wür­den noch Müllbehälter und Poller fehlen, alles sei jedoch beauftragt worden. Der Durchgang sei als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet worden und in das Eigentum der Stadt Kamen über­gangen. Eine Reinigung durch die Stadt Kamen sei jedoch aufgrund der neuen Pflasterung noch nicht möglich, da sich die Fugen zunächst setzen müssten. Die Mitarbeiter der GWA würden die groben Verunreinigungen derzeit beseitigen. Die Geruchsbelästigungen seien bekannt und an der Beseitigung würde gearbeitet.

 

6.2.4 Pflasterschäden im Bereich der Bahnhofstraße und an der Buswartespur am Koepeplatz

Herr Diederichs-Späh teilte mit, dass die bekannten Pflasterschäden im Einmündungsbereich der Bahnhofstraße unbedingt vor dem Wintereinbruch repariert werden müssten. Außerdem sei das Pflaster an der Buswartespur am Koepeplatz immer noch schadhaft und dadurch würden sich Gefahrensituationen für Fußgänger ergeben.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass bezüglich der Pflasterschäden an der Bahnhofstraße im Rahmen der Gewährleistung zur Zeit Abstimmungsgespräche mit dem Unternehmer geführt würden. Hier sind Fristen zu beachten. Bezüglich der Schäden im Bereich der Buswartespur am Koepeplatz sagte er eine erneute Prüfung zu.

 

6.2.5 LKW-Verkehr über Mühlenstraße zum Gewerbegebiet Hemsack

Herr Diederichs-Späh stellte fest, dass trotz LKW-Routings und LKW-Vorrangstrecken oftmals Lastkraftwagen über die Mühlenstraße/Westicker Straße zum Gewerbegebiet Hemsack fahren würden und nicht die vorgeschriebene Route über die Straßen Am Langen Kamp/Westicker Straße wählen würden. Er regte eine umfassende Wegweisung zum Gewerbegebiet Hemsack an den Autobahnabfahrten der A2 an. Außerdem bat er um Einflussnahme auf die hiesigen Ge­werbetreibenden im Gewerbegebiet Hemsack.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass die Thematik um die Mühlenstraße immer wieder diskutiert werden würde. Die Mühlenstraße würde über die Lünener Straße die Verbindung zur A2 herstellen und ein Schließen der Mühlenstraße für den LKW-Verkehr würde die Probleme auf andere Straßen verlagern. Sicherlich könnte man mit Unternehmern aus dem Gewerbegebiet Hemsack Gesprä­che führen. Sie müssten dann allerdings längere Fahrwege über die Straße Am Langen Kamp zur Autobahn akzeptieren. Außerdem könnte man die Mühlenstraße als Kreisstraße nicht ein­fach in eine Gemeindestraße umwandeln.

 

6.2.6 Parkprobleme Mechelnkamp

Herr Müller berichtete über Parkprobleme auf der Straße Mechelnkamp. Krankenhausbesucher würden in der Straße Mechelnkamp parken und den neu errichteten niedrigen Grundstückszaun zum Krankenhaus überwinden. Durch diesen „kurzen“ Weg würde das Parken in der Straße Mechelnkamp gefördert.

 

Herr Liedtke sagte eine Kontaktaufnahme mit der Krankenhausverwaltung zu.

 

6.2.7 Germaniastraße/Bereich Peter und Paul

Frau Scharrenbach trug vor, dass der Weg mit der wassergebundenen Decke an der Germaniastraße im Bereich Peter und Paul erhebliche Unebenheiten aufweisen würde. Hier­durch würden sich Probleme bei der Begehbarkeit, insbesondere für Personen mit Rollatoren/Rollstühlen, ergeben.

 

Herr Liedtke sagte eine Prüfung zu.

 

6.2.8 Lärmschutzwall Weizenweg

Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem Sachstand zur Realisierung des Lärmschutz­walles am Weizenweg in Kamen-Methler.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass die für die Realisierung erforderlichen Grundstücke mittlerweile zur Verfügung stehen würden. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanungen seien im Gange. Eine konkrete Zeitschiene würde es noch nicht geben. Eine Ausschreibung müsse anschließend noch erfolgen, bevor der Auftrag vergeben werden könnte.

 

6.2.9 Nebenzentrum Methler

Herr Diederichs-Späh stellte im Hinblick auf die Baumaßnahme REWE im Nebenzentrum Kamen-Methler Fragen zur Fassadengestaltung, Formulierung „barrierearmer Ausbau“, Gestal­tung der Außenanlagen, Bauzeit, Parkplatzsituation, Spielplatzverlagerung und Heranziehung der Eigentümer des Nebenzentrums zu Straßenbaubeiträgen.

 

Die Fragen werden – auch nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Architekturbüro - wie folgt beantwortet:

 

·         Die vorhandene Klinkerfassade wird saniert, die Fenster werden erneuert und es werden  Anstricharbeiten ausgeführt

·         Barrierefreie Zugänge von den öffentlichen Flächen auf das Grundstück und in das Ge­bäude

·         Gestaltung der Außenanlagen erfolgt durch den Bauherrn,  z. B. durch  Neuanpflanzun­gen

·         Der Spielplatz wird in einen ruhigeren Bereich in Randlage verlegt

·         Es werden zusätzliche Parkplätze im südlichen Grundstücksbereich angelegt

·         Stellplätze für die Fahrzeuge des Pflegedienstes werden auf das Parkdeck verlegt

·         Die Müllcontainerstellplätze werden unter die Rampenzufahrt verlegt

·         Geplante Bauzeit: Beginn 11.11.201 – Fertigstellung  geplant November 2016

·         Eine Beitragspflicht nach dem KAG ist gegeben

 

6.2.10 Notrufschilder in Außenbezirken

Herr Standop erkundigte sich, was aus der Anregung (Anfang 2015) geworden sei, in den Au­ßenbezirken Notrufschilder mit Positionsangaben anzubringen.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass die Verwaltung mit der Thematik befasst sei.

 

6.2.11 Schilder B61

Herr Standop wies darauf hin, dass die B61 zu einer Landstraße umgestuft worden sei und die Beschilderung aber immer noch auf „B61“ lauten würde.

 

Herr Liedtke sagte eine Weiterleitung des Hinweises an den Landesbetrieb Straßen.NRW. zu.