Sitzung: 08.09.2015 Jugendhilfeausschuss
Herr Eisenhardt verwies auf die
eindringlichen tagespolitischen Berichterstattungen zur Flüchtlingsthematik.
Vor diesem Hintergrund erbitte die CDU-Fraktion nun einen verwaltungsseitigen
Bericht zur Situation der minderjährigen Flüchtlinge in Kamen. In Ergänzung zum
gestellten Antrag, fragte er auch an, wie die Verwaltung auf eine nicht
planbare Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen reagiere.
Herr Tost verdeutlichte, dass der Antrag
vom 28.08.2015 keine Fragestellung zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
enthalte und die Beantwortung daher kurz ausfalle. Die Verwaltung sei über die
derzeitige Flüchtlingssituation in der Nachbarstadt Unna informiert und erwarte
auch in Kamen künftig mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
konfrontiert zu werden. Nach ersten Einschätzungen gehe die Verwaltung von
einer regelbaren Mehrbelastung in einer Größenordnung von einer zusätzlichen
Teilzeitkraft aus. Derzeit würden Überlegungen angestrebt, zusammen mit anderen
kreisangehörigen Kommunen eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.
Auch Herr Dunker bestätigte, dass die Verwaltung
auf das Eintreffen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge vorbereitet sei.
Aktuell gäbe es in Kamen keinen entsprechenden Hilfefall. Zum Antrag der
CDU-Fraktion machte Herr Dunker deutlich, dass bei den minderjährigen
Flüchtlingen das übliche Verfahren nach gesetzlichen Vorgaben greife. Hier
würde kein Unterschied zwischen Minderjährigen und minderjährigen Flüchtlingen
gemacht.
Anschließend
referierte Herr Gibbels zur
aktuellen Situation von minderjährigen Flüchtlingen in Kamen. Aktuell leben im
Stadtgebiet 52 begleitete minderjährige Flüchtlinge, davon besuchen 38 Kinder
die Grundschulen und 14 Kinder eine Kindertageseinrichtung. Das Land fördere
auch niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien
und vergleichbaren Lebenslagen im Alter von bis zu 6 Jahren. Für zwei Projekte,
die jeweils im Januar 2016 starten sollen, lägen dem Jugendamt bereits von der
Kath. Kirchengemeinde Heilige Familie und dem Förderverein für Jugendhilfe
Kamen Anträge vor. Hier bliebe nun abzuwarten, ob die beantragten Landesmittel
bewilligt würden.
Die
ausgewerteten Daten für die Schulen umfassen die ausländischen Kinder zum
Stichtag Oktober 2014 (hier ist eine aktuellere Auswertung erst zum Oktober
2015 möglich).
Die insgesamt
217 Kinder verteilen sich wie folgt:
Grundschulen 48 Kinder
Weiterführende
Schulen 163 Kinder
Förderschule 6 Kinder
Ein
Hauptintegrationsproblem sei das Fehlen deutscher Sprachkenntnisse. Der Kinder-
und Jugendförderplan 2015 – 2020 greife dies auf und werde hierzu auch
Erläuterungen beinhalten.
Herr Gibbels
beantwortete auch die Fragestellung aus dem
CDU-Antrag hinsichtlich des Erfordernisses besonderer Schutzmaßnahmen begleiteter
Flüchtlingskinder. Es würden keine spezifischen Maßnahmen initiiert, da die Verwaltung die gleichen Maßstäbe zur Bewertung an einer
Schutzbedürftigkeit von Kindern ansetzte. Meldungen würden individuell und umfassend
geprüft. Der kulturelle familiäre Hintergrund und auch das Wohnumfeld bleiben
bei der Prüfung nicht unberücksichtigt. Kinder, die häufig zudem auch
traumatisiert seien, aus den Familien zu nehmen, wäre das denkbar
schwerwiegendste Mittel. In diesen Fällen würden sehr sensibel und umfassend
die Vor- und Nachteile der betroffenen Kinder abgewogen.
Herr Dunker ergänzte, dass bei
entsprechenden Meldungen jeweils die gleiche grundlegende Methodik angewandt
würde, unabhängig von der Herkunft und Nationalität der Kinder und
Jugendlichen. Dies entspreche auch den gesetzlichen Vorgaben (SGB VIII).
Herr Heuchel erkundigte sich nach der
Begrifflichkeit „ausländische Kinder“.
Herr Dunker antwortete direkt, dass der
Begriff alle Kinder umfasse, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hätten.
Herr Eisenhardt dankte für den
ausführlichen Bericht und machte deutlich, dass die Flüchtlinge eine sehr
belastende Situation durchlitten hätten. Daher bat er abschließend noch um eine
kurze Stellungnahme, ob diese Kinder besondere situationsgerechte Hilfsangebote,
wie z.B. eine psychosoziale Betreuung, erhalten.
Auch hier
würden keine anderen Bewertungsmaßstäbe im Rahmen der Jugendhilfe angesetzt,
so Herr Dunker. Wenn in einem
Hilfeplanverfahren ein festgestellter individueller Hilfebedarf bei einem Kind
oder Jugendlichen festgestellt würde, so würde dies auch umgesetzt und zwar
unabhängig von der Herkunft.