Herr Eisenhardt verwies auf die eindringlichen tagespolitischen Berichterstattungen zur Flüchtlingsthematik. Vor diesem Hintergrund erbitte die CDU-Fraktion nun einen verwal­tungsseitigen Bericht zur Situation der minderjährigen Flüchtlinge in Kamen. In Ergänzung zum gestellten Antrag, fragte er auch an, wie die Verwaltung auf eine nicht planbare Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen reagiere.

 

Herr Tost verdeutlichte, dass der Antrag vom 28.08.2015 keine Fragestellung zu den unbe­gleiteten minderjährigen Flüchtlingen enthalte und die Beantwortung daher kurz ausfalle. Die Verwaltung sei über die derzeitige Flüchtlingssituation in der Nachbarstadt Unna informiert und erwarte auch in Kamen künftig mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen konfrontiert zu werden. Nach ersten Einschätzungen gehe die Verwaltung von einer regelbaren Mehrbe­lastung in einer Größenordnung von einer zusätzlichen Teilzeitkraft aus. Derzeit würden Überlegungen angestrebt, zusammen mit anderen kreisangehörigen Kommunen eine ge­meinsame Lösung zu erarbeiten.

 

Auch Herr Dunker bestätigte, dass die Verwaltung auf das Eintreffen unbegleiteter minder­jähriger Flüchtlinge vorbereitet sei. Aktuell gäbe es in Kamen keinen entsprechenden Hilfe­fall. Zum Antrag der CDU-Fraktion machte Herr Dunker deutlich, dass bei den minder­jähri­gen Flüchtlingen das übliche Verfahren nach gesetzlichen Vorgaben greife. Hier würde kein Unterschied zwischen Minderjährigen und minderjährigen Flüchtlingen gemacht.

 

Anschließend referierte Herr Gibbels zur aktuellen Situation von minderjährigen Flüchtlingen in Kamen. Aktuell leben im Stadtgebiet 52 begleitete minderjährige Flüchtlinge, davon besu­chen 38 Kinder die Grundschulen und 14 Kinder eine Kindertageseinrichtung. Das Land fördere auch niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen im Alter von bis zu 6 Jahren. Für zwei Projekte, die jeweils im Januar 2016 starten sollen, lägen dem Jugendamt bereits von der Kath. Kirchengemeinde Heilige Familie und dem Förderverein für Jugendhilfe Kamen Anträge vor. Hier bliebe nun abzuwarten, ob die beantragten Landesmittel bewilligt würden.

 

Die ausgewerteten Daten für die Schulen umfassen die ausländischen Kinder zum Stichtag Oktober 2014 (hier ist eine aktuellere Auswertung erst zum Oktober 2015 möglich).

Die insgesamt 217 Kinder verteilen sich wie folgt:

 

Grundschulen                         48 Kinder

Weiterführende Schulen      163 Kinder

Förderschule                             6 Kinder

 

Ein Hauptintegrationsproblem sei das Fehlen deutscher Sprachkenntnisse. Der Kinder- und Jugendförderplan 2015 – 2020 greife dies auf und werde hierzu auch Erläuterungen beinhal­ten.

Herr Gibbels beantwortete auch die Fragestellung aus dem CDU-Antrag hinsichtlich des Er­fordernisses besonderer Schutzmaßnahmen begleiteter Flüchtlingskinder. Es würden keine spezifischen Maßnahmen initiiert, da die Verwaltung die gleichen Maßstäbe zur Bewertung an einer Schutzbedürftigkeit von Kindern ansetzte. Meldungen würden individuell und um­fassend geprüft. Der kulturelle familiäre Hintergrund und auch das Wohnumfeld bleiben bei der Prüfung nicht unberücksichtigt. Kinder, die häufig zudem auch traumatisiert seien, aus den Familien zu nehmen, wäre das denkbar schwerwiegendste Mittel. In diesen Fällen wür­den sehr sensibel und umfassend die Vor- und Nachteile der betroffenen Kinder abgewogen.

 

Herr Dunker ergänzte, dass bei entsprechenden Meldungen jeweils die gleiche grundlegen­de Methodik angewandt würde, unabhängig von der Herkunft und Nationalität der Kinder und Jugendlichen. Dies entspreche auch den gesetzlichen Vorgaben (SGB VIII).

 

Herr Heuchel erkundigte sich nach der Begrifflichkeit „ausländische Kinder“.

 

Herr Dunker antwortete direkt, dass der Begriff alle Kinder umfasse, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hätten.

 

Herr Eisenhardt dankte für den ausführlichen Bericht und machte deutlich, dass die Flücht­linge eine sehr belastende Situation durchlitten hätten. Daher bat er abschließend noch um eine kurze Stellungnahme, ob diese Kinder besondere situationsgerechte Hilfsangebote, wie z.B. eine psychosoziale Betreuung, erhalten.

 

Auch hier würden keine anderen Bewertungsmaßstäbe im Rahmen der Jugendhilfe ange­setzt, so Herr Dunker. Wenn in einem Hilfeplanverfahren ein festgestellter individueller Hilfe­bedarf bei einem Kind oder Jugendlichen festgestellt würde, so würde dies auch umgesetzt und zwar unabhängig von der Herkunft.