Frau Brinkmann stellte sich als Leiterin der gemeinsamen Erziehungsberatungsstelle der Städte Bergkamen und Kamen vor und referierte anschließend anhand einer Präsentation. Sie ging dabei auf die Abläufe der Beratungsprozesse und die Anzahl und Dauer der jewei­ligen Termine ein. Im Jahr 2014 wurden 612 Beratungen durchgeführt, darunter 388 Neuauf­nahmen. Ferner stellte sie die fallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Kooperationspart­nern, hier schwerpunktmäßig den Kontakten zu den Jugendämtern und den Schulen, vor und ging dabei auch auf die inhaltlichen Fragestellungen während der Beratungen ein. Annähernd ein Drittel der Beratungsfälle beträfe die Probleme im Zusammenhang mit einer Trennungs- und Scheidungssituation. Weitere Beratungsfelder seien Schulprobleme, sämt­liche Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen, der Umgang mit den neuen Medien und auch sexueller Missbrauch. Zum Aufgabenbereich der Erziehungsbe­ratungs­stelle zählten auch die Stellungnahmen zur Teilhabebeeinträchtigung nach § 35a SGB VIII und die Gefährdungseinschätzung nach §§ 8a, 8b SGB VIII.

            Abschließend erfolgte die Bereitstellung des Jahresberichts 2014 und diverser Flyer.

 

Herr Stalz dankte Frau Brinkmann für den Vortrag. Er habe die relativ hohen Fallzahlen zur Kenntnis genommen und hinterfragte daher, ob die Probleme in der Regel nach einer Bera­tung gelöst seien oder eine Weitervermittlung an andere Stellen erfolge. Ferner erkundigte er sich, ob eine statistische Erhebung nach Nationalitäten erfolge.

 

Frau Brinkmann führte aus, dass die meisten Probleme nach ca. fünf bis sechs Beratungs­terminen gelöst werden könnten. Die Zuständigkeit würde bereits beim Erstgespräch festge­stellt. Häufig sei es so, dass nur Kleinigkeiten in den Familien geändert werden müssten oder Impulse für Veränderungen gegeben würden, die in Folge zu einer Besserung oder Lösung der jeweiligen Problemlagen führten. Sofern es erneut zu Spannungen komme oder weitergehender Beratungsbedarf bestünde, könnten die Betroffenen erneut bei der Er­ziehungs­beratungsstelle vorsprechen.

Ihr sei bekannt, dass ein Viertel der Beratungssuchenden einen Migrationshintergrund haben. Eine weitergehende Differenzierung nach Nationalitäten erfolge nicht.

 

Herr Eisenhardt erkundigte sich nach dem Anteil des Jugendamtes an der Impulsgebung und Zuführung der Betroffenen zu den Beratungsangeboten der Erziehungsberatungsstelle.

 

Frau Brinkmann erläuterte, dass die Erziehungsberatungsstelle auch Aufgaben im Rahmen der Hilfen zur Erziehung wahrnehme. In der Praxis würde fallbezogen seitens der Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes auf die Beratungsstunden der Erziehungsberatungsstelle hingewiesen. Eine Auswertung der Fallzahlen nach der jeweiligen Zuführungsstelle wäre grundsätzlich möglich. Ad hoc könne sie diese nicht beziffern.

 

Auch Herr Dunker unterstrich die Einbindung der gemeinsamen Erziehungsberatungsstelle der Städte Bergkamen und Kamen in die betreffenden Hilfeplanverfahren des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes. Die Angebote der Erziehungsberatungsstelle seien einige von vielen möglichen Hilfsinstrumenten.

 

Frau Hartig bat Frau Brinkmann um eine Einschätzung hinsichtlich der Entwicklung der Be­ratungen im Jahr 2015.

 

Frau Brinkmann prognostiziert subjektiv eine leichte Steigerung der Beratungszahlen in 2015 im Vergleich zum Vorjahr. Die Nachfrage würde im Laufe eines Kalenderjahres schwanken. Ebenso hätten Vorträge oder Veranstaltungen Einfluss auf die Kontakt- und Beratungsquantität.