Sitzung: 08.09.2015 Jugendhilfeausschuss
Frau Brinkmann stellte sich als Leiterin
der gemeinsamen Erziehungsberatungsstelle der Städte Bergkamen und Kamen vor
und referierte anschließend anhand einer Präsentation. Sie ging dabei auf die
Abläufe der Beratungsprozesse und die Anzahl und Dauer der jeweiligen Termine
ein. Im Jahr 2014 wurden 612 Beratungen durchgeführt, darunter 388 Neuaufnahmen.
Ferner stellte sie die fallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Kooperationspartnern,
hier schwerpunktmäßig den Kontakten zu den Jugendämtern und den Schulen, vor
und ging dabei auch auf die inhaltlichen Fragestellungen während der Beratungen
ein. Annähernd ein Drittel der Beratungsfälle beträfe die Probleme im
Zusammenhang mit einer Trennungs- und Scheidungssituation. Weitere
Beratungsfelder seien Schulprobleme, sämtliche Verhaltensauffälligkeiten bei
Kindern und Jugendlichen, der Umgang mit den neuen Medien und auch sexueller
Missbrauch. Zum Aufgabenbereich der Erziehungsberatungsstelle zählten auch
die Stellungnahmen zur Teilhabebeeinträchtigung nach § 35a SGB VIII und die
Gefährdungseinschätzung nach §§ 8a, 8b SGB VIII.
Abschließend erfolgte die
Bereitstellung des Jahresberichts 2014 und diverser Flyer.
Herr Stalz dankte Frau Brinkmann für den
Vortrag. Er habe die relativ hohen Fallzahlen zur Kenntnis genommen und hinterfragte
daher, ob die Probleme in der Regel nach einer Beratung gelöst seien oder eine
Weitervermittlung an andere Stellen erfolge. Ferner erkundigte er sich, ob eine
statistische Erhebung nach Nationalitäten erfolge.
Frau Brinkmann führte aus, dass die meisten
Probleme nach ca. fünf bis sechs Beratungsterminen gelöst werden könnten. Die
Zuständigkeit würde bereits beim Erstgespräch festgestellt. Häufig sei es so,
dass nur Kleinigkeiten in den Familien geändert werden müssten oder Impulse für
Veränderungen gegeben würden, die in Folge zu einer Besserung oder Lösung der
jeweiligen Problemlagen führten. Sofern es erneut zu Spannungen komme oder
weitergehender Beratungsbedarf bestünde, könnten die Betroffenen erneut bei der
Erziehungsberatungsstelle vorsprechen.
Ihr sei
bekannt, dass ein Viertel der Beratungssuchenden einen Migrationshintergrund
haben. Eine weitergehende Differenzierung nach Nationalitäten erfolge nicht.
Herr Eisenhardt erkundigte sich nach dem
Anteil des Jugendamtes an der Impulsgebung und Zuführung der Betroffenen zu den
Beratungsangeboten der Erziehungsberatungsstelle.
Frau Brinkmann erläuterte, dass die
Erziehungsberatungsstelle auch Aufgaben im Rahmen der Hilfen zur Erziehung
wahrnehme. In der Praxis würde fallbezogen seitens der Fachkräfte des
Allgemeinen Sozialen Dienstes auf die Beratungsstunden der
Erziehungsberatungsstelle hingewiesen. Eine Auswertung der Fallzahlen nach der
jeweiligen Zuführungsstelle wäre grundsätzlich möglich. Ad hoc könne sie diese
nicht beziffern.
Auch Herr Dunker unterstrich die Einbindung der
gemeinsamen Erziehungsberatungsstelle der Städte Bergkamen und Kamen in die
betreffenden Hilfeplanverfahren des Allgemeinen Sozialen Dienstes des
Jugendamtes. Die Angebote der Erziehungsberatungsstelle seien einige von vielen
möglichen Hilfsinstrumenten.
Frau Hartig bat Frau Brinkmann um eine
Einschätzung hinsichtlich der Entwicklung der Beratungen im Jahr 2015.
Frau Brinkmann prognostiziert subjektiv
eine leichte Steigerung der Beratungszahlen in 2015 im Vergleich zum Vorjahr.
Die Nachfrage würde im Laufe eines Kalenderjahres schwanken. Ebenso hätten
Vorträge oder Veranstaltungen Einfluss auf die Kontakt- und Beratungsquantität.