Beschluss:

 

Die Trägerschaft der zweigruppigen Einrichtung in den umzubauenden Räumen in der Käthe-Kollwitz-Schule, Bergstraße 11, wird ab dem 01.08.2016 als Erweiterung der Kindertages­einrichtung ´Villa Lach und Krach`, Bergstraße 9, dem AWO Unterbezirk Unna übertragen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Tost erläuterte die zurückliegenden ersten Planungsansätze in denen die Verwaltung zunächst den Umbau des städtischen Gebäudes „Heerener Str. 205“ unter der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuz e.V. geprüft habe. Nach den vorliegenden Kostenschätzungen zeichnete sich jedoch ab, dass ein Umbau dieses Gebäudes und die Installation als eigen­ständige Einrichtung mit den geplanten Haushaltsmitteln von 300.000,00 € nicht zu ver­wirklichen sei. Die anzusetzenden Kosten für das Projekt betrugen zuletzt rd. 650.000,00 €. Die Verwaltung habe daraufhin nach Alternativen gesucht. Nunmehr solle ein Nebenge­bäude, der zum 31.07.2016 auslaufenden Käthe-Kollwitz-Schule, genutzt werden. Dieses befände sich direkt gegenüber der bestehenden AWO-Kindertages­einrich­tung „Villa Lach und Krach“. Bei einer Integration der geplanten zwei Gruppen in die be­stehende Kindertageseinrichtung, könnten durch die Nutzung von Synergieeffekten die geplanten Um­bau­kosten auf ca. 300.000,00 € reduziert werden. In die weitreichenden Planungen seien neben den städtischen Fachkräften insbesondere der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sowie ein Architekt involviert. Würde ein neuer Träger die Kita führen, würden Mehrkosten von ca. 150.000,00 € entstehen.

Mit der Arbeiterwohlfahrt wurden daraufhin Gespräche bezüglich einer möglichen Bereit­schaft, die Trägerschaft der beiden neuen Gruppen unter Einbeziehung in die bestehende Kindertageseinrichtung „Villa Lach und Krach“ zu übernehmen, geführt. Die Arbeiterwohlfahrt erklärte sich hierzu bereit.

Eine angrenzende Grünfläche sowie der befestigte Platz vor dem Gebäude (Teilbereich des ehemaligen Schulhofes) solle als Erweiterung der Außenspielfläche dienen. Erste Ideen und Vorschläge zur Gestaltung des Außengeländes seitens der pädagogischen Fachkräfte des künftigen Trägers seien auch bereits ausgetauscht worden. Ferner befänden sich zwischen den beiden Gebäudekomplexen Garagen, die ebenfalls der Kindertagestätte zur Nutzung als Lager- und Abstellfläche zur Verfügung gestellt würden. Weiterhin sei geplant, dort eine überdachte und geschützte Abstellmöglichkeit für Kinderwagen u.ä. zu schaffen. Herr Tost führte weiter aus, dass auch mit dem Schulleiter der Förderschule, Herrn Kampmann, Ein­vernehmen zur Nutzung der Computerräume, welche sich im 1. Oberge­schoss des umzu­bauenden Gebäudes befänden, erzielt wurde.

 

Frau Hartig stellte die Zustimmung zum Beschlussvorschlag in Aussicht und hob die rele­vanten Entscheidungsgründe hervor.

 

Herr Heuchel bat um kurze Orientierung zu den in der Beschlussvorlage benannten unter­schiedlichen Trägerorganisationen Deutsches Rotes Kreuz und Arbeiterwohlfahrt und deren Rolle bei der Errichtung der beiden Gruppen.

 

Herr Tost machte deutlich, dass die Verwaltung in der eingebrachten Beschlussvorlage ein­deutig vorschlage, die Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Unna zu über­tragen. Lediglich in der Sachverhaltsdarstellung und Begründung sei das Deutsche Rote Kreuz im Kontext erwähnt. Er betonte zudem, dass das Deutsche Rote Kreuz selbstver­ständ­lich die Trägerschaft über eine andere Einrichtung in Kamen behalte und auch weiterhin ein gutes Verhältnis zu diesem Träger bestünde. Die finanziellen Auswirkungen hätten die Planungen erheblich beeinflusst, so dass die Angliederung der neuen zwei Gruppen an die bestehende Einrichtung und somit in einer AWO-Trägerschaft seitens der Verwaltung favorisiert werde.

 

Herr Eisenhardt bemerkte, dass sich die CDU-Fraktion eine Stärkung der Trägervielfalt im Stadtteil Kamen-Heeren-Werve gewünscht habe. Unter Berücksichtigung der Nutzung der finanziellen Einsparungspotenziale in erheblichem Maße, stellte er die Zustimmung zur Vor­lage in Aussicht.

 

Eine Formulierung in der Beschlussvorlage aufgreifend, bat er um Klarstellung, ob es noch eine entsprechende Verhandlungsmasse bezüglich der Übernahme der Trägerschaft durch die Arbeiterwohlfahrt gäbe.

 

Bezugnehmend auf das Datum der Beschlussvorlage antwortet Herr Tost direkt, dass zwischenzeitlich detailliertere Abstimmungsgespräche erfolgt seien; Vorbehalte bestünden keine.