Sitzung: 08.09.2015 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 048/2015
Beschluss:
Die Trägerschaft der zweigruppigen Einrichtung in den umzubauenden Räumen
in der Käthe-Kollwitz-Schule, Bergstraße 11, wird ab dem 01.08.2016 als
Erweiterung der Kindertageseinrichtung ´Villa Lach und Krach`, Bergstraße 9,
dem AWO Unterbezirk Unna übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Tost erläuterte die zurückliegenden
ersten Planungsansätze in denen die Verwaltung zunächst den Umbau des
städtischen Gebäudes „Heerener Str. 205“ unter der Trägerschaft des Deutschen
Roten Kreuz e.V. geprüft habe. Nach den vorliegenden Kostenschätzungen
zeichnete sich jedoch ab, dass ein Umbau dieses Gebäudes und die Installation
als eigenständige Einrichtung mit den geplanten Haushaltsmitteln von
300.000,00 € nicht zu verwirklichen sei. Die anzusetzenden Kosten für das
Projekt betrugen zuletzt rd. 650.000,00 €. Die Verwaltung habe daraufhin nach
Alternativen gesucht. Nunmehr solle ein Nebengebäude, der zum 31.07.2016
auslaufenden Käthe-Kollwitz-Schule, genutzt werden. Dieses befände sich direkt
gegenüber der bestehenden AWO-Kindertageseinrichtung „Villa Lach und Krach“.
Bei einer Integration der geplanten zwei Gruppen in die bestehende
Kindertageseinrichtung, könnten durch die Nutzung von Synergieeffekten die
geplanten Umbaukosten auf ca. 300.000,00 € reduziert werden. In die
weitreichenden Planungen seien neben den städtischen Fachkräften insbesondere der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe sowie ein Architekt involviert. Würde ein
neuer Träger die Kita führen, würden Mehrkosten von ca. 150.000,00 € entstehen.
Mit der
Arbeiterwohlfahrt wurden daraufhin Gespräche bezüglich einer möglichen Bereitschaft,
die Trägerschaft der beiden neuen Gruppen unter Einbeziehung in die bestehende
Kindertageseinrichtung „Villa Lach und Krach“ zu übernehmen, geführt. Die
Arbeiterwohlfahrt erklärte sich hierzu bereit.
Eine angrenzende
Grünfläche sowie der befestigte Platz vor dem Gebäude (Teilbereich des
ehemaligen Schulhofes) solle als Erweiterung der Außenspielfläche dienen. Erste
Ideen und Vorschläge zur Gestaltung des Außengeländes seitens der pädagogischen
Fachkräfte des künftigen Trägers seien auch bereits ausgetauscht worden. Ferner
befänden sich zwischen den beiden Gebäudekomplexen Garagen, die ebenfalls der
Kindertagestätte zur Nutzung als Lager- und Abstellfläche zur Verfügung
gestellt würden. Weiterhin sei geplant, dort eine überdachte und geschützte
Abstellmöglichkeit für Kinderwagen u.ä. zu schaffen. Herr Tost führte weiter
aus, dass auch mit dem Schulleiter der Förderschule, Herrn Kampmann, Einvernehmen
zur Nutzung der Computerräume, welche sich im 1. Obergeschoss des umzubauenden
Gebäudes befänden, erzielt wurde.
Frau Hartig stellte die Zustimmung zum
Beschlussvorschlag in Aussicht und hob die relevanten Entscheidungsgründe
hervor.
Herr Heuchel bat um kurze Orientierung zu
den in der Beschlussvorlage benannten unterschiedlichen Trägerorganisationen
Deutsches Rotes Kreuz und Arbeiterwohlfahrt und deren Rolle bei der Errichtung
der beiden Gruppen.
Herr Tost machte deutlich, dass die
Verwaltung in der eingebrachten Beschlussvorlage eindeutig vorschlage, die
Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Unna zu übertragen. Lediglich
in der Sachverhaltsdarstellung und Begründung sei das Deutsche Rote Kreuz im
Kontext erwähnt. Er betonte zudem, dass das Deutsche Rote Kreuz selbstverständlich
die Trägerschaft über eine andere Einrichtung in Kamen behalte und auch
weiterhin ein gutes Verhältnis zu diesem Träger bestünde. Die finanziellen
Auswirkungen hätten die Planungen erheblich beeinflusst, so dass die
Angliederung der neuen zwei Gruppen an die bestehende Einrichtung und somit in
einer AWO-Trägerschaft seitens der Verwaltung favorisiert werde.
Herr Eisenhardt bemerkte, dass sich die
CDU-Fraktion eine Stärkung der Trägervielfalt im Stadtteil Kamen-Heeren-Werve
gewünscht habe. Unter Berücksichtigung der Nutzung der finanziellen
Einsparungspotenziale in erheblichem Maße, stellte er die Zustimmung zur Vorlage
in Aussicht.
Eine Formulierung in der Beschlussvorlage
aufgreifend, bat er um Klarstellung, ob es noch eine entsprechende
Verhandlungsmasse bezüglich der Übernahme der Trägerschaft durch die Arbeiterwohlfahrt
gäbe.
Bezugnehmend auf das Datum der Beschlussvorlage
antwortet Herr Tost direkt, dass zwischenzeitlich detailliertere
Abstimmungsgespräche erfolgt seien; Vorbehalte bestünden keine.