Beschluss:

 

Bei der Buchungsstelle 57.02.01.545300, Aufwendungen aus Verlustübernahmen (KBG), wird ein überplanmäßiger Aufwand von 168.400 € zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltung und 12 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Diederichs-Späh fragte, warum 2 Monate vor Beendigung des Geschäftsjahres 2015 eine derartige Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden müsse.

 

Herr Tost antwortete, es sollte verhindert werden, dass die Kamener Betriebsführungs­gesellschaft Liquiditätskredite aufnehmen müsse.