Herr Mösgen referierte anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 1). Im Anschluss an eine Übersicht zur Zeitplanung legte er die Entwicklung der Steuern dar. Dabei stellte er als besonders positiv die Entwicklung der Ge­werbesteuer heraus, für die u.a. auch Einmaleffekte ursächlich seien. Bei Betrachtung der Zahlen der letzten Jahre werde deutlich, dass die Ent­wicklung der Gewerbesteuer kaum vorhersehbar sei. Die zur Veranschau­lichung vorgenommene Klassifizie­rung des Gewerbesteueraufkommens zeige, dass nur 2 % der Firmen den Großteil des Gewer­besteuerauf­kom­mens zahlen würden.

Neben der Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen so­wie der Transferauf­wendun­gen berichtete der Kämmerer zur Entwicklung der Kassen- und Investitionskredite. Für die Kassenkredite zeigte er sich op­timistisch, dass bis zum Ende des Jahres keine wesentliche Erhöhung mehr erfolgen würde. Bei den Investitionskrediten erwarte er dieses Jahr keine Zins­steigerung.

Im Ausblick auf das Jahr 2016 erläuterte Herr Mösgen die erhebliche Stei­gerung der Kreis­um­lage.

Abschließend wies er daraufhin, dass der für November 2015 terminierte Gerichtstermin beim Oberlandesgerichts Hamm in Sachen Swaps auf Mai 2016 verschoben worden sei.

 

Herr Eisenhardt dankte Herrn Mösgen für den ausführlichen Bericht und erkundigte sich nach dem im Rahmen der Zeitplanung genannten Punkt „Einleitung Benehmensherstellung“.

 

Herr Mösgen erläuterte das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren und wies auf den formalen Charakter dieser Vorschrift hin. Er wünsche sich für die kreisangehörigen Kommunen eine Mög­lichkeit zur „ech­ten“ Einfluss­nahme bei der Aufstellung des Kreishaushaltes. Posi­tiv lobte er den Einsatz der Ausgleichsrücklage des Kreises, dieser Weg werde in anderen Kreisen nicht gegangen.

Eine Chance auf signifikante Einsparungen sehe er bei der Kreisumlage nicht.