Beschluss:

 

Die Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Kamen für Leistungen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) werden in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form beschlossen. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.05.2000 in Kraft.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Nach kurzer Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst: