Herr Mösgen berichtete anhand einer Präsentation (siehe Anlage 1) ergän­zend zu der Bericht­erstattung im letzten Schul- und Sportausschuss zur Entwicklung sowie dem aktuellen Um­setzungsstand der Maßnahme „Mehr­zweck- und Umkleidegebäude der Sportplatzanlage Gutenberg­straße“ als Teil der Gesamtmaßnahme „Sportflächenentwicklung in Kamen-Mitte“.

Nach einem Überblick über die einzelnen Projekte der Gesamtmaßnahme zeigte er auf, dass man sich nunmehr im Vergabeverfahren für die Errich­tung des Sportlerheims befinde. Die zeitliche Verzögerung sei u.a. einge­treten, weil in der Planung die Ab­sprache mit 2 Vereinen erforderlich ge­wesen sei, deren Wünsche bei der Errichtung des Sportlerheims Berück­sichtigung finden sollten. Zudem habe die Suche nach den wirtschaft­lichs­ten Lösungen im Rahmen des Budgets mehr Zeit in Anspruch genommen.

In diesem Zusammenhang dankte er allen beteiligten Fachbereichen der Verwaltung sowie dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung.

Bei seinem Überblick zur Entwicklung des Raumbedarfs für das Sportler­heim bat der Käm­merer zu beachten, dass dieser Bau spezifische Anfor­derungen beispielsweise an die Technik bedinge.

Zur Eindämmung der Folgekosten sei die Wahl der Materialien nach Wirt­schaftlichkeits- und Sta­bilitätsgesichtspunkten erfolgt.

Durch die Beauftragung eines Generalunternehmens sei es möglich, die Kosten im Überblick zu halten.

Es sei versucht worden, dem Spannungsfeld aus den Vorstellungen der beiden Vereine, dem schulischen Bedarf und dem architektonisch-künstle­rischen Anspruch im Rahmen der finan­ziellen Grenzen gerecht zu werden.

Bei der Darstellung der Gesamtkosten gab Herr Mösgen den Hinweis, dass die Kosten der Kostengruppe 400 – zusätzliche technische Anlagen zur Er­weiterung der Fernwärmeversorgung durch die GSW – nicht Gegenstand der ursprünglichen Planung gewesen seien. Aufgrund der Nähe zur Ge­samt­schule habe sich die Erweiterung des bestehenden Fernwärmever­sorgungs­vertrages jedoch angeboten.

Neben dem positiven Klimaschutz­effekt könnten die Kosten für die nicht mehr benö­tigte Luftwärmepumpe eingespart werden.

Bei der Skizzierung des Zeitplanes der Maßnahme zeigte er auf, dass die Erstellung des Leis­tungs­verzeichnisses mit Blick auf Sorgfalt, Kostenmini­mierung und die Beteiligung mehrerer Stellen viel Zeit in Anspruch genom­men habe. Mit der Aussicht den Kosten­rahmen durch Nachverhandlungen senken zu können, habe man im Vergabeverfahren nach Eingang zweier, die Kostenschätzung übersteigender Angebote im Rahmen der recht­lichen Möglichkeiten zu einer freihändigen Ausschreibung gewechselt.

Beim Blick auf die Baukosten vergleichbarer Baumaßnahmen zeige sich, dass sich das Ge­samtvolumen der Maßnahme im üblichen Rahmen be­wege.

Die investiven Kosten i.H.v. 880.000 Euro seien die absolute Obergrenze. Er schloss die Möglich­keit nicht aus, dass die überplanmäßige Ausgabe geringer ausfalle.

Abschließend stellte Herr Mösgen dar, dass nach Abschluss des Ver­gabever­fahrens mit dem Beginn der Bauarbeiten ab August ge­rechnet werde. Die Fertigstellung erfolge voraussichtlich im Januar 2015.

 

Herr Bürgermeister Hupe dankte den beteiligten Mitarbeitern der Verwal­tung, den Vereinen und Schulen für die konstruktive Begleitung der Maß­nahme.

 

Herr Krause machte deutlich, dass diese Maßnahme im Rahmen der Sport­flächenentwicklung in Kamen-Mitte nicht als Luxus zu werten sei, sondern nur den Ausstattungsrückstand des Kamener Sport-Clubs e.V. (KSC) und des Türkischen Sportclubs Kamen 1980 e.V. (TSC) gegenüber den übrigen Kamener Fußballvereinen ausgleiche. Positiv sah er zudem die Nutzungs­möglichkeit für die Gesamt­schule sowie die Fridtjof Nansen Realschule. Auch wenn die Unzu­friedenheit der Vereine über die Verzögerung nachvollziehbar sei, bat er darum, die be­grün­deten Umstände zu beachten.
Die Anpassung des Vergabeverfahrens befürwortete er, zumal sie zur Senkung des Kostenrahmens geführt habe.

Für die SPD-Fraktion erklärte er die Zustimmung zur Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe.

 

Die von Herrn Diederichs-Späh gestellten Fragen beantwortete Herr Mösgen wie folgt:

  • die Kosten für die Pfahlgründung laut Bodengutachten i.H.v. 45.000 Euro seien in den Gesamtkosten von 880.000 Euro ent­hal­ten. Nicht enthalten seien die Kosten für die Hausanschlüsse i.H.v. 15.000 Euro.

  • die Erschließungskosten für die Fernwärmeversorgung i.H.v. 25.000 Euro seien Be­standteil des Contracting-Vertrages mit den GSW und somit in den veranschlagten 300.000 Euro enthalten.

  • die Frage nach der Höhe der Betriebskosten könne zum jetzigen Zeit­punkt nicht ab­schließend beantwortet werden. Durch die Fern­wärmeversorgung würden die Heizkosten geringer ausfallen.

  • die Ausstattungskosten seien keine Hochbaukosten und daher hier­bei nicht aufgelistet. Die Kosten würden sich im üblichen Rahmen für ein derartiges Gebäude bewegen. Sie würden teils von den Ver­einen, von Sponsoren und von der Stadt getragen.

  • die Kosten für alle Fachgutachter seien in den veranschlagten Beträ­gen enthalten. Durch die Beauftragung eines Generalunternehmens sei es möglich, die Kosten der Baube­gleitung möglichst klein zu halten.

Der Bürgermeister ergänzte zur Frage nach den Ausstattungskosten, dass zurzeit die Kosten­übernahme koordiniert werde. Die Verwaltung veran­schla­ge die entsprechenden Mittel im Haushalt 2016.

Eine Schätzung der Betriebskosten werde mit der Niederschrift nachge­reicht (Anlage 2).

 

Da die Betriebs- und Unterhaltungskosten höher seien als beispielsweise bei Bürogebäuden, sei ein Überblick zu den Betriebskosten wünschens­wert, so Herr Diederichs-Späh. Im Hinblick auf Vandalismus stelle sich die Frage, ob eine Außenhaut aus Klinker nicht besser geeignet wäre.

 

Herr Mösgen führte aus, dass es sowohl Argumente für als auch gegen Klin­ker als Außenhaut gebe. Vandalismus sei eine Problematik, die an allen Ge­bäu­den auftrete. Beim Sportlerheim habe man sich nach Abwägung der Alternativen für die vorgestellte Außenhaut entschieden. Ein großer Vorteil dieser Alterna­tive sei die Wärmedämmung.

 

Frau Scharrenbach hob hervor, dass es wichtig sei, die Kosten im weiteren Verlauf im Griff zu halten. Sie betonte das Interesse an den Betriebs- und Folgekosten.

Sie bewertete es positiv, dass alle Fußballvereine gleicher­maßen einen Kunst­rasenplatz nutzen könnten. Wenn der Kostenrahmen i.H.v. 880.000 Euro die absolute Ober­grenze sei, werde die CDU-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Herr Grosch rief den momentanen Unmut der beteiligten Vereine über die Verzögerung in Erin­nerung und zeigte Verständnis für diese Position. Dabei erinnerte er an die Geschichte dieser Vereine.

 

Herr Hupe bat bei aller Kritik darum, sich den Nutzen des Gesamt­pro­jek­tes vor Augen zu führen. Unzweifelhaft sei die Übergangs­phase ein schwieriger Prozess. Im Vorder­grund der Betrachtung müsse jedoch die Investition in den Sport stehen.

 

Herr Lipinski zeigte sich erfreut, dass die CDU-Fraktion den vorge­schlage­nen Weg mitgehe.

 

Um die Transparenz gegenüber allen Fraktionen zu wahren, so Herr Mösgen, seien die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen nicht im Vorfeld sondern erst in dieser Sitzung beantwortet worden.