Sitzung: 23.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Herr Mösgen berichtete anhand einer Präsentation (siehe Anlage 1) ergänzend zu der Berichterstattung im letzten Schul- und Sportausschuss zur Entwicklung sowie dem aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahme „Mehrzweck- und Umkleidegebäude der Sportplatzanlage Gutenbergstraße“ als Teil der Gesamtmaßnahme „Sportflächenentwicklung in Kamen-Mitte“.
Nach einem Überblick über die einzelnen Projekte der Gesamtmaßnahme zeigte er auf, dass man sich nunmehr im Vergabeverfahren für die Errichtung des Sportlerheims befinde. Die zeitliche Verzögerung sei u.a. eingetreten, weil in der Planung die Absprache mit 2 Vereinen erforderlich gewesen sei, deren Wünsche bei der Errichtung des Sportlerheims Berücksichtigung finden sollten. Zudem habe die Suche nach den wirtschaftlichsten Lösungen im Rahmen des Budgets mehr Zeit in Anspruch genommen.
In diesem Zusammenhang dankte er allen beteiligten Fachbereichen der Verwaltung sowie dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung.
Bei seinem Überblick zur Entwicklung des Raumbedarfs für das Sportlerheim bat der Kämmerer zu beachten, dass dieser Bau spezifische Anforderungen beispielsweise an die Technik bedinge.
Zur Eindämmung der Folgekosten sei die Wahl der Materialien nach Wirtschaftlichkeits- und Stabilitätsgesichtspunkten erfolgt.
Durch die Beauftragung eines Generalunternehmens sei es möglich, die Kosten im Überblick zu halten.
Es sei versucht worden, dem Spannungsfeld aus den Vorstellungen der beiden Vereine, dem schulischen Bedarf und dem architektonisch-künstlerischen Anspruch im Rahmen der finanziellen Grenzen gerecht zu werden.
Bei der Darstellung der Gesamtkosten gab Herr Mösgen den Hinweis, dass die Kosten der Kostengruppe 400 – zusätzliche technische Anlagen zur Erweiterung der Fernwärmeversorgung durch die GSW – nicht Gegenstand der ursprünglichen Planung gewesen seien. Aufgrund der Nähe zur Gesamtschule habe sich die Erweiterung des bestehenden Fernwärmeversorgungsvertrages jedoch angeboten.
Neben dem positiven Klimaschutzeffekt könnten die Kosten für die nicht mehr benötigte Luftwärmepumpe eingespart werden.
Bei der Skizzierung des Zeitplanes der Maßnahme zeigte er auf, dass die Erstellung des Leistungsverzeichnisses mit Blick auf Sorgfalt, Kostenminimierung und die Beteiligung mehrerer Stellen viel Zeit in Anspruch genommen habe. Mit der Aussicht den Kostenrahmen durch Nachverhandlungen senken zu können, habe man im Vergabeverfahren nach Eingang zweier, die Kostenschätzung übersteigender Angebote im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu einer freihändigen Ausschreibung gewechselt.
Beim Blick auf die Baukosten vergleichbarer Baumaßnahmen zeige sich, dass sich das Gesamtvolumen der Maßnahme im üblichen Rahmen bewege.
Die investiven Kosten i.H.v. 880.000 Euro seien die absolute Obergrenze. Er schloss die Möglichkeit nicht aus, dass die überplanmäßige Ausgabe geringer ausfalle.
Abschließend stellte Herr Mösgen dar, dass nach Abschluss des Vergabeverfahrens mit dem Beginn der Bauarbeiten ab August gerechnet werde. Die Fertigstellung erfolge voraussichtlich im Januar 2015.
Herr Bürgermeister Hupe dankte den beteiligten Mitarbeitern der Verwaltung, den Vereinen und Schulen für die konstruktive Begleitung der Maßnahme.
Herr Krause
machte deutlich, dass diese Maßnahme im Rahmen der Sportflächenentwicklung in
Kamen-Mitte nicht als Luxus zu werten sei, sondern nur den
Ausstattungsrückstand des Kamener Sport-Clubs e.V. (KSC) und des Türkischen
Sportclubs Kamen 1980 e.V. (TSC) gegenüber den übrigen Kamener Fußballvereinen ausgleiche.
Positiv sah er zudem die Nutzungsmöglichkeit für die Gesamtschule sowie die
Fridtjof Nansen Realschule. Auch wenn die Unzufriedenheit der Vereine über die
Verzögerung nachvollziehbar sei, bat er darum, die begründeten Umstände zu
beachten.
Die Anpassung des Vergabeverfahrens befürwortete er, zumal sie zur Senkung des
Kostenrahmens geführt habe.
Für die SPD-Fraktion erklärte er die Zustimmung zur Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe.
Die von Herrn Diederichs-Späh
gestellten Fragen beantwortete Herr Mösgen
wie folgt:
- die Kosten für die
Pfahlgründung laut Bodengutachten i.H.v. 45.000 Euro seien in den
Gesamtkosten von 880.000 Euro enthalten. Nicht enthalten seien die
Kosten für die Hausanschlüsse i.H.v. 15.000 Euro.
- die Erschließungskosten
für die Fernwärmeversorgung i.H.v. 25.000 Euro seien Bestandteil des
Contracting-Vertrages mit den GSW und somit in den veranschlagten
300.000 Euro enthalten.
- die Frage nach der Höhe
der Betriebskosten könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend
beantwortet werden. Durch die Fernwärmeversorgung würden die Heizkosten
geringer ausfallen.
- die Ausstattungskosten
seien keine Hochbaukosten und daher hierbei nicht aufgelistet. Die Kosten
würden sich im üblichen Rahmen für ein derartiges Gebäude bewegen. Sie
würden teils von den Vereinen, von Sponsoren und von der Stadt getragen.
- die Kosten für alle
Fachgutachter seien in den veranschlagten Beträgen enthalten. Durch die
Beauftragung eines Generalunternehmens sei es möglich, die Kosten der
Baubegleitung möglichst klein zu halten.
Der Bürgermeister ergänzte zur Frage nach den Ausstattungskosten, dass zurzeit die Kostenübernahme koordiniert werde. Die Verwaltung veranschlage die entsprechenden Mittel im Haushalt 2016.
Eine Schätzung der Betriebskosten werde mit der Niederschrift nachgereicht (Anlage 2).
Da die Betriebs- und Unterhaltungskosten höher seien als beispielsweise bei Bürogebäuden, sei ein Überblick zu den Betriebskosten wünschenswert, so Herr Diederichs-Späh. Im Hinblick auf Vandalismus stelle sich die Frage, ob eine Außenhaut aus Klinker nicht besser geeignet wäre.
Herr Mösgen führte aus, dass es sowohl Argumente für als auch gegen Klinker als Außenhaut gebe. Vandalismus sei eine Problematik, die an allen Gebäuden auftrete. Beim Sportlerheim habe man sich nach Abwägung der Alternativen für die vorgestellte Außenhaut entschieden. Ein großer Vorteil dieser Alternative sei die Wärmedämmung.
Frau Scharrenbach hob hervor, dass es wichtig sei, die Kosten im weiteren Verlauf im Griff zu halten. Sie betonte das Interesse an den Betriebs- und Folgekosten.
Sie bewertete es positiv, dass alle Fußballvereine gleichermaßen einen Kunstrasenplatz nutzen könnten. Wenn der Kostenrahmen i.H.v. 880.000 Euro die absolute Obergrenze sei, werde die CDU-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen.
Herr Grosch rief den momentanen Unmut der beteiligten Vereine über die Verzögerung in Erinnerung und zeigte Verständnis für diese Position. Dabei erinnerte er an die Geschichte dieser Vereine.
Herr Hupe bat bei aller Kritik darum, sich den Nutzen des Gesamtprojektes vor Augen zu führen. Unzweifelhaft sei die Übergangsphase ein schwieriger Prozess. Im Vordergrund der Betrachtung müsse jedoch die Investition in den Sport stehen.
Herr Lipinski zeigte sich erfreut, dass die CDU-Fraktion den vorgeschlagenen Weg mitgehe.
Um die Transparenz gegenüber allen Fraktionen zu wahren, so Herr Mösgen, seien die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen nicht im Vorfeld sondern erst in dieser Sitzung beantwortet worden.