Frau Dörlemann erläuterte den Antrag dahingehend, dass die Nutzung des Radverkehrs in den Vordergrund gestellt werden sollte. In diesem Zusammenhang sei die Installation von E-Bike-Sta­tionen und Luftpumpen angezeigt.

 

Frau Schaumann regte an, über die beiden Aspekte des Antrages, nämlich die Entwicklung von Fahrradparkplätzen im Stadtgebiet und die Installation von E-Bike-Ladestationen und öffentlichen Luftpumpen getrennt abstimmen zu lassen. Für die Errichtung von Fahrradabstellplätzen im inner­städtischen Bereich sei die Stadt Kamen zuständig und sie würde eine derartige Anlage be­grüßen, da nicht ausreichend Fahrradabstellplätze vorhanden seien. Die Installation von öffent­liche Luftpumpen und E-Bike-Stationen würde allerdings nicht in die Zuständigkeit der Kommune fallen, so dass hier eher eine Kooperation mit den GSW und einigen Fahrradhändler zu treffen sei. Auf Dauer sei ein erheblicher Wartungsaufwand zu erwarten, der von Fachleuten durchge­führt werden müsste.

 

Frau Dörlemann hatte keine Einwände gegen eine getrennte Abstimmung.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich nach der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, in dem auch der ruhende Fahrradverkehr thematisiert worden sei. Vor ca. 2 Jahren hätte es ein Förder­programm für E-Bike-Stationen gegeben, das an die Energieversorger gerichtet gewesen sei. Daher würde die Entwicklung eines Konzeptes in Zusammenarbeit mit den GSW Sinn machen. Mit der Realisierung öffentlicher Luftpumpen könnte sich die CDU-Fraktion nicht anfreunden.

 

Herr Liedtke antwortete auf die Frage von Frau Scharrenbach, dass die Verwaltung an einem Fahrradabstellkonzept arbeiten würde. Das Konzept würde in der 2. Jahreshälfte vorgestellt wer­den. Da bekannt sei, dass an einem solchen Konzept gearbeitet würde, sei die Verwaltung über den Antrag überrascht gewesen. Er würde daher empfehlen, den Antrag zurück zu nehmen oder ruhen zu lassen.

 

Das Konzept für die Innenstadt würde inhaltlich über den Antrag hinausgehen, so Herr Breuer. Es würden Abstellplätze für Langzeit- und Kurzzeitparker thematisiert werden. Auch sei die Ein­bindung privater Eigentümer von Interesse. Letztlich würde ein Konzept erforderlich sein, um Fördermittel bis zu 75 % generieren zu können. Einzelmaßnahmen würden in der Regel nicht über die Bagatellgrenze der Förderung kommen.

 

Herr Margraf stellte dar, dass es um die Förderung des Radverkehrs und des Radtourismus ge­hen würde. Er könnte sich nicht vorstellen, dass die Attraktivität von Kamen gefördert werden würde, weil hier Fahrradpumpen und Abstellplätze vorhanden seien. Es würde sich lediglich um eine unterstützende Maßnahme handeln.

 

Herr Kissing regte an, vor Installation der E-Bike-Ladestationen die Praktikabilität und das Nutzer­verhalten genau zu untersuchen, damit sie nicht lediglich Marketingzwecken dienen würden.

 

Auf Nachfrage von Frau Dörlemann sagte Herr Liedtke zu, dass mit dem Fahrradabstellkonzept in der 2. Jahreshälfte gerechnet werden könnte.

 

Frau Dörlemann widersprach den Ausführungen von Herrn Kissing. Die Förderung des Rad­tourismus für Kamen würde die Bereitstellung von E-Bike-Stationen beinhalten. Marketing­strategien seien hier nicht maßgeblich. Sie bat darum, den Antrag ruhen zu lassen. Demzufolge wurde über den vorliegenden Antrag nicht abgestimmt.