Sitzung: 18.06.2015 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 032/2015
Beschluss:
Die Bahnhofstraße ist ab Einmündung Koppelstraße bis zur Einmündung des Sesekedamms als Fahrradstraße einzurichten. Mit Zusatzzeichen ist Kraftfahrzeugverkehr bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Linienverkehr zuzulassen sowie Anlieger über einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t vom Kreisverkehr Bahnhofstraße/Koppelstraße aus.
Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Aufgrund der
aussagekräftigen Beschlussvorlage wurde auf eine inhaltliche Vorstellung der
Thematik von Seiten der Verwaltung verzichtet.
Herr Standop erklärte, dass die CDU-Fraktion
der Beschlussvorlage nicht zustimmen werde, da die Voraussetzungen für die
Errichtung einer Fahrradstraße nicht gegeben seien. Die Voraussetzungen zu
schaffen, würde bedeuten, den Individualverkehr erheblich zu reduzieren. Dies
sei aber nicht möglich, da der Bus- und Anliegerverkehr weiterhin zugelassen werden
müsse. Außerdem seien der Parkplatz unter der Hochstraße und das in der Bahnhofstraße
ansässige Taxiunternehmen zu berücksichtigen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung
von 30km/h verbleibe ebenfalls, da diese Geschwindigkeit für eine Fahrradstraße
gesetzlich vorgeschrieben sei. Somit könne der Fahrradverkehr nicht bevorzugt
werden und das Ziel einer Fahrradstraße würde verfehlt werden.
Frau Müller äußerte für die SPD-Fraktion die
Unterstützung des Beschlussvorschlages, da dieser Vorschlag in die Richtung
„fahrradfreundliche Stadt Kamen“ gehen würde, was von der SPD-Fraktion stets
unterstützt werden würde.
Herr Margraf erklärte, dass sich die
Fraktion DIE LINKE/GAL den Ausführungen des Herrn Standop ausdrücklich
anschließen würde. Durch eine Fahrradstraße sollten die Fahrradverkehre
geschützt werden. Dieses Schutzziel könnte jedoch durch den Busverkehr, den
Individualverkehr bis 3,5 t und die Einbauten in der Bahnhofstraße nicht
gewährleistet werden. Daher sei die Idee, eine Fahrradstraße einzurichten,
nicht umsetzungsfähig.
Frau Schaumann sprach sich im Namen der
FW/FDP-Fraktion für die Errichtung einer Fahrradstraße aus, weil es sich um
eine sinnvolle Strecke handeln würde. Der Verkehr sei im Bereich der südlichen
Bahnhofstraße nicht sehr schnell. Durch eine Fahrradstraße würde eine weitere
Verkehrsberuhigung erfolgen, da der Individualverkehr mehr Rücksicht auf den
Fahrradverkehr nehmen müsste. Problematisch könnte jedoch sein, dass viele
Verkehrsteilnehmer die Rechtslage der Fahrradstraßen nicht kennen würden und
somit regte sie die Aufbringung von Piktogrammen auf der Fahrbahn an.
Frau Dörlemann schloss sich für die Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Ausführungen von Frau Schaumann und Frau Müller an.
Die Errichtung einer Fahrradstraße sei sinnvoll, da durch diese Maßnahme der
Fahrradverkehr gestärkt werden würde.
Herr Standop erklärte, dass die CDU-Fraktion
das Prinzip, Kamen zu einer fahrradfreundlichen Stadt zu gestalten,
unterstützen würde. Da jedoch die Voraussetzungen für eine Fahrradstraße in
diesem Fall nicht gegeben seien, würde es zu Konflikten kommen.
Da der ADFC die
Errichtung einer Fahrradstraße vor einiger Zeit angeregt hätte, würde der
Beschlussvorschlag begrüßt, so Herr Kissing.
Es würde darum gehen, die Gleichberechtigung zwischen Fahrrad- und Autoverkehr
zu fördern. Die Bahnhofstraße hätte zwischen Bahnhof und Innenstadt eine sehr
zentrale Funktion. Man würde sich bewusst sein, dass auch eine Fahrradstraße
keine Idealsituation bringen würde, aber es sei ein erster Ansatz. Die
Verkehrsberuhigung hätte einen positiven Effekt auf die Anliegerstraße. Die
Umgestaltung von Verkehren würde für die Verkehrsteilnehmer stets einen
Gewöhnungs- und Lernprozess mit sich bringen. Hierfür sei beispielhaft die
Zunahme von Pedelecs im Straßenverkehr zu nennen.
Herr Breuer
erläuterte, dass die Einschätzung der Umsetzbarkeit sich auf Informationen aus
dem Landes- bzw.
Bundesverkehrsministerium stütze, die im Rahmen der StVO-Länderseminare
zur Novellierung der StVO verbreitet wurden. Demnach kann bereits ein
Spitzenaufkommen (Pulks) im Schülerradverkehr zu bestimmten Tageszeiten für die
Ausweisung einer Fahrradstraße nach der Straßenverkehrsordnung und
Verwaltungsvorschrift ausreichen. Es müsste nicht ganztägig mehr Radverkehr als
Individualverkehr auf der Straße herrschen.
Ein
Beschilderungskonzept würde erst erarbeitet, sobald der Beschluss gefasst
worden sei. In Bezug auf die Anregung von Frau Schaumann teilte Herr Breuer
mit, dass das Aufbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn nicht vorgesehen
sei, da die Piktogramme der Darstellung der Schilder entsprechen müssten.
Herr Liedtke wies darauf hin, dass es im
Stadtgebiet bereits Fahrradstraßen mit entsprechender Beschilderung geben
würde.
Frau Schaumann erwiderte, dass z.B. die als
Fahrradstraße ausgewiesene Borsigstraße nicht so stark frequentiert sei und als
Einbahnstraße ausgewiesen sei. Durch die Ausweisung als Einbahnstraße mit
entgegen kommendem Fahrradverkehr wären die Autofahrer besonders aufmerksam.
Herr Breuer ergänzte, dass es bei dem als
Fahrradstraße ausgewiesenen Mühlentorweg keine Probleme geben würde.
Herr Liedtke stellte nochmals dar, dass das
Beschilderungskonzept nach der Beschlussfassung erstellt werden würde.
Herr Heidenreich wies darauf hin, dass
bereits jetzt intensiver Schülerradverkehr auf der Bahnhofstraße herrschen
würde. Es sei bereits ein Lerneffekt eingetreten, dass immer weniger Radfahrer
die vermeintliche Schienentrasse auf dem Fußweg als Radweg nutzen würden. Er
hoffe, dass auch ein Lernprozess diesbezüglich einsetzen würde, dass durch die
Ausweisung der Bahnhofstraße als Fahrradstraße künftig durch den Autoverkehr
die Poststraße stärker genutzt werden würde.
Im Hinblick auf den
Hinweis von Herrn Standop erläuterte
Herr Breuer, dass VKU und Polizei im
Vorfeld einbezogen wurden. Seitens der VKU seien keine Probleme gesehen worden,
da die Busse relativ langsam durch die Bahnhofstraße fahren würden.
Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass die
Bahnhofstraße sicherlich nicht so aufwendig ausgebaut worden wäre, wenn von
vornherein eine Fahrradstraße geplant gewesen wäre. Es sei immer Ziel gewesen,
die Poststraße in die vorrangige Verkehrsverpflichtung zu nehmen. Von Seiten
der Fraktionen CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN sei allerdings immer darauf hingewiesen
worden, dass durch den beschlossenen Umbau der Bahnhofstraße dieses Ziel wohl
nicht erreicht werden würde, weil die Bahnhofstraße nach wie vor die kürzeste
Verkehrsverbindung zwischen der Innenstadt und der Ausfahrt nach Kamen-Methler
darstellen würde. Den von Herrn Heidenreich dargestellten Lerneffekt bei den
Fahrradfahrern könne Frau Scharrenbach nicht erkennen. Sie wies auf § 1 der
Straßenverkehrsordnung hin und ermahnte alle Verkehrsteilnehmer zu
gegenseitiger Rücksichtnahme. Durch die Betoneinbauten seien auf der
Bahnhofstraße schwierige Situationen entstanden. Sie sei gespannt auf das
Verkehrsexperiment, das heute beschlossen werde würde.
Herr Heidenreich stellte nochmals dar, dass
ein Lerneffekt bei den Radfahrern eingetreten sei, die bisher die
Schienentrasse als Fahrradweg genutzt hätten. Allerdings sei ein Verkehrsunterricht
für Radfahrer an Schulen sicherlich sinnvoll.
Herr Liedtke erläuterte, dass die
Bahnhofstraße bei einer Ausweisung als Fahrradstraße sicherlich nicht
anderweitig ausgebaut worden wäre.
Auf Nachfrage von
Frau Schaumann erklärte Herr Breuer, dass die Vorfahrtsregelungen
auf einer Fahrradstraße nicht außer Kraft gesetzt werden würden.