Beschluss:

 

Die Bahnhofstraße ist ab Einmündung Koppelstraße bis zur Einmündung des Sesekedamms als Fahrradstraße einzurichten. Mit Zusatzzeichen ist Kraftfahrzeugverkehr bis 3,5 t zulässiges Ge­samtgewicht und Linienverkehr zuzulassen sowie Anlieger über einem zulässigem Gesamtge­wicht von 3,5 t vom Kreisverkehr Bahnhofstraße/Koppelstraße aus.

 


Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Aufgrund der aussagekräftigen Beschlussvorlage wurde auf eine inhaltliche Vorstellung der Thematik von Seiten der Verwaltung verzichtet.

 

Herr Standop erklärte, dass die CDU-Fraktion der Beschlussvorlage nicht zustimmen werde, da die Voraussetzungen für die Errichtung einer Fahrradstraße nicht gegeben seien. Die Voraussetzungen zu schaffen, würde bedeuten, den Individualverkehr erheblich zu reduzieren. Dies sei aber nicht möglich, da der Bus- und Anliegerverkehr weiterhin zugelassen werden müsse. Außerdem seien der Parkplatz unter der Hochstraße und das in der Bahnhofstraße ansässige Taxiunternehmen zu berücksichtigen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30km/h verbleibe ebenfalls, da diese Geschwindigkeit für eine Fahrradstraße gesetzlich vorgeschrieben sei. Somit könne der Fahrradverkehr nicht bevorzugt werden und das Ziel einer Fahrradstraße würde verfehlt werden.

 

Frau Müller äußerte für die SPD-Fraktion die Unterstützung des Beschlussvorschlages, da dieser Vorschlag in die Richtung „fahrradfreundliche Stadt Kamen“ gehen würde, was von der SPD-Fraktion stets unterstützt werden würde.

 

Herr Margraf erklärte, dass sich die Fraktion DIE LINKE/GAL den Ausführungen des Herrn Standop ausdrücklich anschließen würde. Durch eine Fahrradstraße sollten die Fahrradverkehre geschützt werden. Dieses Schutzziel könnte jedoch durch den Busverkehr, den Individualverkehr bis 3,5 t und die Einbauten in der Bahnhofstraße nicht gewährleistet werden. Daher sei die Idee, eine Fahrradstraße einzurichten, nicht umsetzungsfähig.

 

Frau Schaumann sprach sich im Namen der FW/FDP-Fraktion für die Errichtung einer Fahrradstraße aus, weil es sich um eine sinnvolle Strecke handeln würde. Der Verkehr sei im Bereich der südlichen Bahnhofstraße nicht sehr schnell. Durch eine Fahrradstraße würde eine weitere Verkehrsberuhigung erfolgen, da der Individualverkehr mehr Rücksicht auf den Fahrradverkehr nehmen müsste. Problematisch könnte jedoch sein, dass viele Verkehrsteilnehmer die Rechtslage der Fahrradstraßen nicht kennen würden und somit regte sie die Aufbringung von Piktogrammen auf der Fahrbahn an.

 

Frau Dörlemann schloss sich für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Ausführungen von Frau Schaumann und Frau Müller an. Die Errichtung einer Fahrradstraße sei sinnvoll, da durch diese Maßnahme der Fahrradverkehr gestärkt werden würde.

 

Herr Standop erklärte, dass die CDU-Fraktion das Prinzip, Kamen zu einer fahrradfreundlichen Stadt zu gestalten, unterstützen würde. Da jedoch die Voraussetzungen für eine Fahrradstraße in diesem Fall nicht gegeben seien, würde es zu Konflikten kommen.

 

Da der ADFC die Errichtung einer Fahrradstraße vor einiger Zeit angeregt hätte, würde der Beschlussvorschlag begrüßt, so Herr Kissing. Es würde darum gehen, die Gleichberechtigung zwischen Fahrrad- und Autoverkehr zu fördern. Die Bahnhofstraße hätte zwischen Bahnhof und Innenstadt eine sehr zentrale Funktion. Man würde sich bewusst sein, dass auch eine Fahrradstraße keine Idealsituation bringen würde, aber es sei ein erster Ansatz. Die Verkehrsberuhigung hätte einen positiven Effekt auf die Anliegerstraße. Die Umgestaltung von Verkehren würde für die Verkehrsteilnehmer stets einen Gewöhnungs- und Lernprozess mit sich bringen. Hierfür sei beispielhaft die Zunahme von Pedelecs im Straßenverkehr zu nennen.

 

Herr Breuer erläuterte, dass die Einschätzung der Umsetzbarkeit sich auf Informationen aus dem Landes- bzw.  Bundesverkehrsministerium stütze, die im Rahmen der StVO-Länderseminare zur Novellierung der StVO verbreitet wurden. Demnach kann bereits ein Spitzenaufkommen (Pulks) im Schülerradverkehr zu bestimmten Tageszeiten für die Ausweisung einer Fahrradstraße nach der Straßenverkehrsordnung und Verwaltungsvorschrift ausreichen. Es müsste nicht ganztägig mehr Radverkehr als Individualverkehr auf der Straße herrschen.

 

Ein Beschilderungskonzept würde erst erarbeitet, sobald der Beschluss gefasst worden sei. In Bezug auf die Anregung von Frau Schaumann teilte Herr Breuer mit, dass das Aufbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn nicht vorgesehen sei, da die Piktogramme der Darstellung der Schilder entsprechen müssten.

 

Herr Liedtke wies darauf hin, dass es im Stadtgebiet bereits Fahrradstraßen mit entsprechender Beschilderung geben würde.

 

Frau Schaumann erwiderte, dass z.B. die als Fahrradstraße ausgewiesene Borsigstraße nicht so stark frequentiert sei und als Einbahnstraße ausgewiesen sei. Durch die Ausweisung als Einbahnstraße mit entgegen kommendem Fahrradverkehr wären die Autofahrer besonders aufmerksam.

 

Herr Breuer ergänzte, dass es bei dem als Fahrradstraße ausgewiesenen Mühlentorweg keine Probleme geben würde.

 

Herr Liedtke stellte nochmals dar, dass das Beschilderungskonzept nach der Beschlussfassung erstellt werden würde.

 

Herr Heidenreich wies darauf hin, dass bereits jetzt intensiver Schülerradverkehr auf der Bahnhofstraße herrschen würde. Es sei bereits ein Lerneffekt eingetreten, dass immer weniger Radfahrer die vermeintliche Schienentrasse auf dem Fußweg als Radweg nutzen würden. Er hoffe, dass auch ein Lernprozess diesbezüglich einsetzen würde, dass durch die Ausweisung der Bahnhofstraße als Fahrradstraße künftig durch den Autoverkehr die Poststraße stärker genutzt werden würde.

 

Im Hinblick auf den Hinweis von Herrn Standop erläuterte Herr Breuer, dass VKU und Polizei im Vorfeld einbezogen wurden. Seitens der VKU seien keine Probleme gesehen worden, da die Busse relativ langsam durch die Bahnhofstraße fahren würden.

 

Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass die Bahnhofstraße sicherlich nicht so aufwendig aus­gebaut worden wäre, wenn von vornherein eine Fahrradstraße geplant gewesen wäre. Es sei immer Ziel gewesen, die Poststraße in die vorrangige Verkehrsverpflichtung zu nehmen. Von Seiten der Fraktionen CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN sei allerdings immer darauf hinge­wiesen worden, dass durch den beschlossenen Umbau der Bahnhofstraße dieses Ziel wohl nicht erreicht werden würde, weil die Bahnhofstraße nach wie vor die kürzeste Verkehrsverbindung zwischen der Innenstadt und der Ausfahrt nach Kamen-Methler darstellen würde. Den von Herrn Heidenreich dargestellten Lerneffekt bei den Fahrradfahrern könne Frau Scharrenbach nicht erkennen. Sie wies auf § 1 der Straßenverkehrsordnung hin und ermahnte alle Verkehrsteil­neh­mer zu gegenseitiger Rücksichtnahme. Durch die Betoneinbauten seien auf der Bahnhofstraße schwierige Situationen entstanden. Sie sei gespannt auf das Verkehrsexperiment, das heute beschlossen werde würde.

 

Herr Heidenreich stellte nochmals dar, dass ein Lerneffekt bei den Radfahrern eingetreten sei, die bisher die Schienentrasse als Fahrradweg genutzt hätten. Allerdings sei ein Verkehrsunter­richt für Radfahrer an Schulen sicherlich sinnvoll.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass die Bahnhofstraße bei einer Ausweisung als Fahrradstraße sicher­lich nicht anderweitig ausgebaut worden wäre.

 

Auf Nachfrage von Frau Schaumann erklärte Herr Breuer, dass die Vorfahrtsregelungen auf einer Fahrradstraße nicht außer Kraft gesetzt werden würden.