Sitzung: 18.06.2015 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Herr Breuer erläuterte, dass der Planungs-
und Straßenverkehrsausschuss im September 2014 die Aufstellung des
Bebauungsplanes beschlossen hätte. Der Bebauungsplanentwurf sei Anfang 2015 dem
Ausschuss vorgestellt worden. Gleichzeitig sei ein Änderungsbeschluss für die
Anpassung des Flächennutzungsplanes am 26.02.2015 gefasst worden. Der
bisherige Flächennutzungsplan hätte im Bereich der Praktikerfläche ein
Sondergebiet für Einzelhandel ausgewiesen. Da beabsichtigt sei, den gesamten
Bereich des Bebauungsplanes als Gewerbefläche zu deklarieren, sei die Anpassung
des Flächennutzungsplanes erforderlich geworden. Die Planunterlagen für den
Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan seien mit dem beauftragten Büro
Wolter & Partner weiter ausgearbeitet worden. Die frühzeitige Bürger- und
Behördenbeteiligung sei für den Bebauungsplan im Dezember 2014/Januar 2015 und
für den Flächennutzungsplan am 10.06.2015 abgeschlossen worden. Für beide Pläne
seien zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, aber diese hätten inhaltlich
keine Änderungen ausgelöst. Für beide Pläne nebst Anlagen würde nun die
öffentliche Auslegung auch über das Internet erfolgen, Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden würden ebenfalls beteiligt werden. Es sei davon
auszugehen, dass nach der Sommerpause alle Verfahrensschritte durchgeführt
worden seien.
Auf die Frage von Herrn Heidenreich antwortete Herr Liedtke, dass es für die Praktiker- und
Winkelhardtflächen keine neuen Entwicklungen und Sachstände geben würde.
Zur Nachfrage von Herrn Kissing, ob in einem reinen
Gewerbegebiet Einzelhandel gänzlich ausgeschlossen sei, erläuterte Herr Liedtke, dass ausdrücklich
beschlossenes Planungsziel der vollständige Ausschluss zentrenrelevanten
Einzelhandels gewesen sei. Dies würde auch für kleinflächige Einzelhandelsbetriebe,
vergleichbar Aldi im Hemsack, gelten.
Herr Kissing erkundigte sich, welche
Flächengröße das regionale Einzelhandelskonzept im Hinblick auf eine
Zentrenschädlichkeit vorgeben würde.
Herr Liedtke erläuterte, dass das regionale
Einzelhandelskonzept nicht nach Verkaufsflächen differenzieren würde. Die
Rechtsprechung hätte entwickelt, dass es sich ab einer Größe der Verkaufsfläche
von 800 qm um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb handeln würde. Ob der
Einzelhandelsbetrieb zentrenschädlich sei, würde nicht immer von der Größe der
Verkaufsfläche abhängen, sondern könnte auch am Sortiment festgemacht werden.
Die Verkaufsfläche neuerer Discounter sei in der Regel über 800 qm, meistens
zwischen 1000-1200 qm, also großflächig. Ein Discounter an der
Henry-Everling-Straße sei kein Nahversorger, da dort niemand wohnen würde.
Zudem sei in relativ räumlicher Nähe bereits der Discounter LIDL und der
Vollsortimenter KAUFLAND. Addiere man die Verkaufsflächen für Südkamen, so
würde dort eine gute Versorgung des Stadtteils vorliegen.