Herr Fuhrmann verzichtete auf eine weitergehende Erläuterung des vorgelegten CDU-Antrages, da die­ser seines Erachtens ausreichend selbsterklärend sei.

 

Der bisherige Betriebsleiter Herr Mösgen (bis einschließlich März 2015) erinnerte daran, dass das Pump­werk Massen schon häufig Thema des Ausschusses war und er auch weiterhin zu seiner Zusage stehen werde, über aktuelle Entwicklungen im Ausschuss zu berichten. Zudem sei er als Kämmerer auch zukünf­tig im Hinblick auf die Kanalgebühren involviert. Er bat, evtl. Fragen, die im Hinblick auf den CDU-Antrag evtl. durch seinen Sachstandsbericht noch nicht ausreichend beantwortet würden, nach seinem Vortrag zu stellen.

 

Für die Lösung des komplexen Problems „Pumpwerk Massen“ seien nach Aussage von Herr Mösgen zwei Zielsetzungen zu erfüllen:

 

  1. Umwelt: Kernschadenssanierung und Reduzierung der Grundwasserbelastung (in Unna-Massen)
  2. Finanzen: Gebührenneutralität (für die Kamener Bürger)

 

In dem Lösungsprozess zur Altlastenbeseitigung und zum Umweltschutz werde Kamen nicht genannt, da die Stadt mit der Durchleitung durch einen städtischen Kanal nur am Rande berührt werde. Der Sanie­rungsort befinde sich auf dem Gebiet der Stadt Unna. Im Dezember 2014 wurden von Kamen Entschei­dungsprozesse bei anderen, zuständigen Gremien angestoßen, um das seit Jahren ungelöste Altlasten­problem einer verursachungsgerechten und umweltverträglichen Lösung zu zuführen.

 

Als Ausfluss von der ehemaligen Bergwerkssituation werde über das Pumpwerk Massen Regen- und Drainagewasser gehoben, wobei ein Teil des Wassers mit bergbauspezifischen Schadstoffen belastet sei. Da der Massener Bach auf Unnaer Seite bereits renaturiert war und Körne und Seseke noch zur Abwas­serableitung genutzt wurden, wurde seinerzeit (als Übergangslösung) die Ableitung über Kamen in die Körne von den Aufsichtsbehörden gewährt. Diese Situation habe in der jüngsten Vergangenheit zu Ver­werfungen geführt.

 

Seit Dezember 2014 werde das Pumpwerkswasser nicht mehr über einen Kamener Kanal in das Klärwerk des Lippeverbandes geleitet, sondern über das Unnaer Netz, dass leitungsmäßig die gleiche Qualität wie das Kamener Netz aufweise. Die Kamener Gebührenzahler seien somit ab 2015 auch nicht mehr betrof­fen.

 

Unter Federführung des RP Arnsberg haben mit Beginn des Jahres 2015 Dienstgespräche mit allen an dem Problem beteiligten Parteien (Untere Wasserbehörde/Kreis Unna; Stadtentwässerung Unna, Stra­ßen NRW, Lippeverband) stattgefunden, um eine einvernehmliche umwelt- und wasserschutzgerechte Zukunftslösung zu finden. Da ein Verursacher für die Schadstoffbelastungen nicht mehr aufzufinden sei, seien Kreis Unna (Untere Wasserbehörde), Lippeverband und die Stadt Unna in Zusammenarbeit mit dem AAV (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung) gefordert, die notwendigen Sanierun­gen zur nachhaltigen Reduzierung der Grund- und Gewässerbelastungen vorzunehmen.

 

Laut Bericht des Kreistages soll die notwendige Bodensanierung zwischen 2016 und 2018 erfolgen. Für die Sanierungsarbeiten würden ca. 12 bis 15 Monate veranschlagt. Die geschätzten Kosten für die Besei­tigung der Belastungsquelle beliefen sich auf rd. 5 Mio. €, die der Kreis Unna und der AVV aufzubringen haben. Zwischen 2018 und 2020 soll zudem eine Sammeldrainage bei den Zuläufen zum Pumpwerk ge­baut werden, um verbleibende PAK – Belastungen (aus der Zustromfahne zwischen noch vorhandenem Kontaminationsherd und Pumpwerk) auf Null zu bringen. Alle Beteiligten seien sich darüber einig, dass das Problem nach dem heutigen Stand der Technik gelöst werden muss.

 

Der komplizierte Wasserverlauf und fehlende belastbare Informationen zur Qualität und Menge des durchgeleiteten Wassers erschwerten nachhaltig die Gebühren- und Verbandsveranlagungen.

 

Von 2008 bis 2010 sei die Stadt Kamen mit den Mengenanteilen des Pumpwerkswassers veranlagt wor­den. Für 2010 und 2011 habe die Stadt jedoch Einspruch erhoben mit dem Hinweis, dass Kamen mit rd. 350.000 cbm Pumpwerkswasser unberechtigt veranlagt werde. Der Lippeverband habe auf die Einwen­dung reagiert und seinerseits versucht, in den Jahren 2012, 2013 und 2014 die Fa. Littlefuse mit der ge­nannten Wassermenge zu veranlagen, da auch dem Lippeverband keine gesichertere Mengenangabe zur Verfügung stand. Nach neueren Unterlagen und Berechnungen relativiert sich die eingeleitete Menge auf rd. 56.000 cbm jährlich. Die Beitragsbescheide für 2010, 2011 und 2015 sind noch nicht endgültig, sondern werden vom Lippeverband noch offengehalten.

 

Um den Kamener Gebührenzahler nicht einseitig mit der Lippeverbandsabgabe für das Pumpwerkswas­ser zu belasten, habe die Stadt jeweils fristwahrend, rückwirkend für die Jahre 2008 bis 2010 Straßen NRW veranlagt, weil diese das Wasser in das Kamener Kanalnetz einleiteten. Gegen die Veranlagungsbe­scheide 2008 und 2009 wurde seitens Straßen NRW Klage erhoben, die weiterhin anhängig sei. Am 20. Mai 2015 habe ein gemeinsames Gespräch mit Lippeverband und Straßen NRW stattgefunden, um gemeinsam Lösungen zu finden und die Beilegung des Rechtsstreits zu bewirken. Die Firma Littlefuse sei in dem Klageverfahren Beigeladene, d. h. sie habe gleiche Rechte wie die Klagende. Aktuell prüfe der Lippeverband die zu erhebenden Beiträge, die für die (noch) anhängigen Klageverfahren die Basis dar­stellen.

Als abschließendes Fazit stellte Herr Mösgen heraus, dass die Umweltsituation zeitnah nach Stand der Technik gelöst werden soll und eine Gebührenklarheit angestrebt werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Fuhrmann zu Mengenangaben für den Zeitraum 2005 bis 2007 erklärte Herr Mösgen, dass diese keine Bedeutung hätten, weil diese Jahre veranlagungsmäßig unstrittig beendet worden seien.