Sitzung: 15.06.2015 Betriebsausschuss
Vorlage: 028/2015
Beschlussempfehlung:
Die folgenden Punkte
1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum
Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH
beschlossen:
- Der Rat der Stadt Kamen stellt den
Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2014 in der vorliegenden
Form fest.
- Der Jahresgewinn 2014 von
2.614.465,70 € wird in Höhe von 398.448,87 € der Allgemeinen
Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von
2.216.016,83 € auf das Wirtschaftsjahr 2015 vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Der Vorsitzende, Herr Krause, stellte zunächst die beauftragten Prüfer der Fa. Ernst & Young, Frau Ulla Schaub und Herrn Andreas Spielmann, vor.
Frau Schaub erläuterte die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtentwässerung Kamen (SEK) zum 31.12.2013 anhand einer Präsentation (als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt). Der Bericht gliedert sich in drei Punkte: 1. Auftrag und Prüfung, 2. Wesentliche Prüfungsfeststellungen und 3. Prüfungsergebnis.
Die erste Kernaussage der Wirtschaftsprüferin zum Lagebericht betraf den Jahresüberschuss, der mit 2.614 T€ nur unwesentlich unter dem Wert des Vorjahres liegt. Insgesamt fällt damit die Eigenkapital- und Gesamtkapitalrendite angemessen hoch aus. Da die Investitionen mit 3,2 Mio. € nicht die Ansätze des Wirtschaftsplanes erreichten, brauchten nur Neukredite in Höhe von 2,0 Mio. € abgerufen werden. Im Rahmen der Betriebsabrechnung ergab sich eine ungeplante Kostenunterdeckung von 308 T€, die in den nächsten 3 Jahren bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen ist.
Für 2015 plant die SEK Umsatzerlöse mit leicht höheren Umsatzerlösen von 12,4 Mio. € und prognostiziert einen Jahresüberschuss von 2,9 Mio. €. Aus dem Jahresgewinn 2014 soll in 2015 eine Gewinnausschüttung von 2,1 Mio. € an die Stadt Kamen gezahlt werden.
Da
- die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht,
-
der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt,
-
die Darstellung und Beurteilung der Lage und der
voraussichtlichen Entwicklung im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend
gehalten wird,
-
keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen
gesetzliche Vorschriften oder Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von
Arbeitnehmern gegen Gesetz und Satzung festgestellt wurden und
- die Prüfung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) keine Besonderheiten, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher Bedeutung sind, ergaben,
haben die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young für den Jahresabschluss 2014 und den Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Hiermit beendete Frau Schaub ihren Vortrag.
Herr Krause dankte der Wirtschaftsprüferin für ihren Bericht und fragte nach Wortmeldungen zu dem Tagesordnungspunkt.
Herr Fuhrmann lobte die gute Arbeit und das wieder sehr positive Ergebnis des Eigenbetriebes. Es sei wieder nahezu eine „Punktlandung“ erreicht worden.
Mit Hinweis auf die Angaben im Lagebericht bat Herr Fuhrmann um Erläuterung zum Risikofrüherkennungssystem.
Frau Schaub erklärte, dass es sich nicht um einen statischen Bericht handele, sondern die vorhandene Dokumentation zum Risikomanagement sich in stetiger Entwicklung befinde und regelmäßig überprüft und aktualisiert werde.