Beschlussempfehlung:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungs­anstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2014 in der vorliegenden Form fest.

 

  1. Der Jahresgewinn 2014 von 2.614.465,70 € wird in Höhe von 398.448,87 € der Allgemei­nen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von 2.216.016,83 € auf das Wirtschaftsjahr 2015 vorgetragen.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Der Vorsitzende, Herr Krause, stellte zunächst die beauftragten Prüfer der Fa. Ernst & Young, Frau Ulla Schaub und Herrn Andreas Spielmann, vor.

Frau Schaub erläuterte die Ergebnisse der Prüfung des Jah­resabschlusses der Stadtentwässerung Kamen (SEK) zum 31.12.2013 anhand einer Präsentation (als An­lage 1 dem Protokoll beigefügt). Der Bericht gliedert sich in drei Punkte: 1. Auftrag und Prüfung, 2. We­sentliche Prüfungsfeststellungen und 3. Prüfungsergebnis.

Die erste Kernaussage der Wirtschaftsprüferin zum Lagebericht betraf den Jahresüberschuss, der mit 2.614 T€ nur unwesentlich unter dem Wert des Vorjahres liegt. Insgesamt fällt damit die Eigenkapital- und Gesamtkapitalrendite angemessen hoch aus. Da die Investitionen mit 3,2 Mio. € nicht die Ansätze des Wirtschaftsplanes erreichten, brauchten nur Neukredite in Höhe von 2,0 Mio. € abgerufen werden. Im Rahmen der Betriebsabrechnung ergab sich eine ungeplante Kostenunterdeckung von 308 T€, die in den nächsten 3 Jahren bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen ist.

Für 2015 plant die SEK Umsatzerlöse mit leicht höheren Umsatzerlösen von 12,4 Mio. € und prognosti­ziert einen Jahresüberschuss von 2,9 Mio. €. Aus dem Jahresgewinn 2014 soll in 2015 eine Gewinnaus­schüttung von 2,1 Mio. € an die Stadt Kamen gezahlt werden.

 

Da

-          die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht,

-          der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt,

-          die Darstellung und Beurteilung der Lage und der voraussichtlichen Entwicklung im Jahresab­schluss und im Lagebericht für zutreffend gehalten wird,

-          keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Verstöße der gesetzli­chen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz und Satzung festgestellt wurden und

-          die Prüfung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) keine Besonderhei­ten, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von we­sentlicher Bedeutung sind, ergaben,

 

haben die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young für den Jahresabschluss 2014 und den Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Hiermit beendete Frau Schaub ihren Vortrag.

 

Herr Krause dankte der Wirtschaftsprüferin für ihren Bericht und fragte nach Wortmeldungen zu dem Tagesordnungspunkt.

Herr Fuhrmann lobte die gute Arbeit und das wieder sehr positive Ergebnis des Eigenbetriebes. Es sei wieder nahezu eine „Punktlandung“ erreicht worden.

 

Mit Hinweis auf die Angaben im Lagebericht bat Herr Fuhrmann um Erläuterung zum Risikofrüherken­nungssystem.

Frau Schaub erklärte, dass es sich nicht um einen statischen Bericht handele, sondern die vorhandene Dokumentation zum Risikomanagement sich in stetiger Entwicklung befinde und regelmäßig überprüft und aktualisiert werde.