Beschluss:

 

Die vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Kamen zuletzt durch Beschluss in der Sitzung vom 05.09.2013 geänderten Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna für Leistungen gem. §§ 22, 23 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) werden wie folgt geändert:

 

Nach Pkt. 2.1.1 - Aufwendungsersatz wird nach Abs. 2 folgender Absatz 3 eingefügt.

 

Mit dem im Stundensatz enthaltenen Sachaufwand sind alle Kosten inkl. Kosten der Ver­pflegung des Kindes abgegolten. Unabhängig davon können zwischen der Tagespflege­person und den Personensorgeberechtigten privatrechtliche Zusatzvereinbarungen ge­troffen bzw. notwendiger Aufwandsersatz für besondere Leistungen erbracht werden.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Dunker erläuterte, dass die Beschlussvorlage auf einen Antrag der CDU-Fraktion zu­rückgehe. Der Antrag enthielt die Beauftragung der Verwaltung, die kreiseinheitlichen Richt­linien der aktuellen Rechtsprechung anzupassen. Es handele sich nicht um eine wesentliche Änderung der Richtlinie, sondern lediglich um eine inhaltliche Klarstellung zum Sachauf­wand.