Sitzung: 11.06.2015 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 024/2015
Beschluss:
Die vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Kamen zuletzt durch Beschluss in der Sitzung vom 05.09.2013 geänderten Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna für Leistungen gem. §§ 22, 23 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) werden wie folgt geändert:
Nach Pkt. 2.1.1 - Aufwendungsersatz wird nach Abs. 2 folgender Absatz 3 eingefügt.
Mit dem im
Stundensatz enthaltenen Sachaufwand sind alle Kosten inkl. Kosten der Verpflegung
des Kindes abgegolten. Unabhängig davon können zwischen der Tagespflegeperson
und den Personensorgeberechtigten privatrechtliche Zusatzvereinbarungen getroffen
bzw. notwendiger Aufwandsersatz für besondere Leistungen erbracht werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Dunker
erläuterte, dass die Beschlussvorlage auf einen Antrag der CDU-Fraktion zurückgehe.
Der Antrag enthielt die Beauftragung der Verwaltung, die kreiseinheitlichen
Richtlinien der aktuellen Rechtsprechung anzupassen. Es handele sich nicht um
eine wesentliche Änderung der Richtlinie, sondern lediglich um eine inhaltliche
Klarstellung zum Sachaufwand.