Herr Dunker teilte mit, dass die Teilnahme an der „Nachtfrequenz - Die lange Nacht der Jugendkultur“ durch die zwischenzeitlich erhaltene Kostenzusage gesichert sei. Parallel zur der verwaltungsseitig initiierten Beantragung, sei auch ein Antrag der CDU-Fraktion mit ei­nem Prüfauftrag zur Teilnahme an der o.g. Veranstaltung eingegangen. Er verwies auf die Darstellung in der Jugendhilfeausschusssitzung am 24.02.2015.

 

Zum Thema von Maßnahmen der Jugendhilfe im Ausland wurden mehrere Anfragen gestellt, u.a. eine schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion vom 31.05.2015.

 

Herr Tost und Herr Dunker gingen auf sämtliche Fragestellungen ein. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich zur Zeit keine Jugendlichen aus dem Zuständigkeitsbereich des Kamener Jugendamtes in Jugendhilfemaßnahmen im Ausland befinden.

Die „Empfehlungen für Standards und Rahmenbedingungen bei der Gewährung von inten­sivpädagogischen Hilfen im Ausland für die Jugendämter“, erarbeitet von der Bundesarbeits­gemeinschaft der Landesjugendämter, werden selbstverständlich bei entsprechenden Hilfe­fällen angewandt.  

In der Vergangenheit wurde eine Jugendhilfeeinrichtung in Griechenland im Rahmen der Hilfen zur Erziehung genutzt. Diese Einrichtung werde durch einen deutschen renommierten Träger geleitet. Kontrollen erfolgten durch die zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches Jugend.

Von einer Unterrichtungspflicht des Jugendhilfeausschusses bei einer Unterbringung im Ausland sollte während des laufenden Verfahrens abgesehen werden. Der Entscheidungs­prozess würde mit einem hohen Maß an Fachlichkeit begleitet, z.B. in Hilfeplangesprächen unter Hinzuziehung verschiedener Akteure. Eine Mitteilung über Art, Umfang und Ablauf der Hilfemaßnahme könnte im Einzelfall erfolgen.

 

 

Herr Wünnemann stellte die Nichtöffentlichkeit her.