Herr Eisenhardt erläuterte kurz den Antrag der CDU-Fraktion. Seine Fraktion habe Zweifel an der Umgliederung und vermisse Grundlagen zwischen der Stadt und der KBG.

 

Herr Tost beantwortete die Fragen aus dem Antrag.

 

Die Frage, ob der Jahresabschluss und der Lagebericht 2014 gemäß den gesetzlichen Erfordernissen und gemäß Gesellschaftervertrag bis zum 31. März 2015 aufgestellt worden sei, verneinte Herr Tost. In der Gesellschafterversammlung sei ausführlich erörtert worden, Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen

 

Zur Frage, wie hoch der Jahresfehlbetrag der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2014 aus der zum 31. März 2015 aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung sei, antwortete er, dass dieser voraussichtlich zwischen 455.000 € und 460.000 € liegen könnte.

 

Die Frage, ob die aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung bereits sämtliche Abschlussbuchungen wie zum Beispiel Urlaubs-, Überstunden- und sonstige Rückstellungen enthalte, bejahte Herr Tost.

 

Auf die Frage, seit wann der Geschäftsführer der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH erkrankt sei, antwortete er, dass dies seit September 2014 der Fall sei.

 

Zur Frage, wer und seit wann für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte innerhalb der Gesellschaft Sorge zu tragen habe, stellte Herr Tost fest, dass seit November 2014 auf 2 Mitarbeitern eine Generalhandlungsvollmacht erteilt worden sei.

 

Auf die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Buchhaltung durch Mitarbeiter der Stadt Kamen übernommen worden sei, erklärte er, dass dies seit dem 19.03.2014 geschehe.

 

Ob die Buchhaltung von dem vorherigen Dienstleister ordnungsgemäß übernommen worden sei, bejahte Herr Tost.

 

Auf die Frage, wann der Abschlussprüfer seine Prüfungstätigkeit aufnehmen werde, teilte Herr Tost mit, dass dies am 11.05.2015 sein werde.

 

Ob der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht den Rat der Stadt Kamen noch vor Sommer 2015 zur Beschlussfassung erreiche, wurde bejaht. Vorgesehen sei die Beschlussfassung für die Sitzung des Rates am 25.06.2015.

 

Zum Schluss seiner Ausführungen verwies Herr Tost kritisch auf eine Anmerkung im CDU-Antrag. Er betonte, dass dem Rat Prüfungsberichte nicht vorenthalten würden. Der Prüfungsbericht sei der Gesellschafterversammlung vorzulegen und nicht dem Rat. Die Prüfung nach § 53 HGrG erfolge seit jeher regelmäßig.

 

Frau Scharrenbach fragte nach den Gründen, warum der Jahresbericht nicht fristgerecht der Gesellschafterversammlung vorgelegt worden sei. Weiterhin merkte sie an, dass die HSK-Position und die damit verbundene Einsparung von 20.000 € nicht gehalten werden könne.

Da der Geschäftsführer ein Organ der Gesellschaft sei, kritisierte sie, dass zwei Mitarbeiter der Stadthalle nicht die Arbeit eines Geschäftsführers ersetzen könnten.

 

Herr Tost bestätigte, dass die HSK-Maßnahme nicht gehalten werden könne. Er stellte klar, dass der Geschäftsführer weiterhin Geschäftsführer sei.

 

Frau Scharrenbach merkte kritisch an, dass seit dem 19.03.2014 den städtischen Buchhaltern die Unterlagen der Stadthalle bekannt seien und bis heute kein Jahresabschluss vorläge.

 

Herr Tost stellte klar, dass die Geschäftsabläufe für Buchungen nach NKF bei der Stadt und Buchungen bei der KBG nicht gleich seien. Für das Verstehen der Geschäftsvorgänge und damit zusammenhängenden Buchungsabläufe habe man sich ausreichend Zeit nehmen müssen.

 

Der Bürgermeister ergänzte, dass der Geschäftsführer schon längerfristig erkrankt sei und daher an einem personellen Konzept gearbeitet werde.

 

Frau Scharrenbach hielt die Vergleichbarkeit der NKF- und HGB-Buchungen für gegeben.

 

Der Bürgermeister verwies auf die detaillierten Sachzusammenhänge wie z.B. im Gastronomiebereich. Der Jahresabschluss stehe unwesentlich hinter der einzuhaltenden Frist.

 

Herr Grosch kritisierte die undurchschaubaren Strukturen.

 

Der Bürgermeister betonte, dass Hintergründe jederzeit besprochen werden könnten. Durch die Abwesenheit des Geschäftsführers dauere die Aufstellung des Jahresabschlusses länger.

 

Herr Krause dankte den Mitarbeitern der Verwaltung und der Stadthalle für die hervorragende Arbeit.

 

Der Bürgermeister wünschte den Wirtschaftsprüfern eine gute Hand und verwies auf eine Stellungnahme im Rat am 25.06.2015.