Herr Mösgen informierte die Ausschussmitglieder über die vorläufigen Zahlen der Ergebnisrechnung 2014 und stellte dar, dass das Jahresdefizit ca. 1 Mio. Euro geringer ausfallen würde und der Jahresfehlbetrag somit bei 9,85 Mio. Euro läge.

Gründe dafür seien u.a. Energie- und Zinseinsparungen sowie Verschiebungen bei den Rettungsdienstgebühren.

Für 2015 werde eine Fortsetzung des Trends erwartet. Der Kämmerer stellte die positive Entwicklung der Gewerbesteuer im Vergleich zu 2014 heraus. Desweiteren sei eine höhere Entlastung bei der Kreisumlage zu erwarten. Dies sei ein Signal aus der jüngsten Konferenz der Kämmerer im Kreis gewesen. Dagegen seien die Leistungen für die Asylbewerber nicht kalkulierbar.

Er gab einen Überblick zur Liquiditätsplanung und teilte mit, dass der aktuelle Stand der Kassenkredite unverändert bei 69 Mio. Euro und der Darlehen bei 51 Mio. Euro liege.

 

Aufgrund eines aktuellen BGH-Urteils vom 28.04.2015 zu den Swap-Verträgen einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen erläuterte Herr Mösgen kurz den Sachstand. Der BGH habe wegen mangelnder Feststellung der Verletzungen der Beratungspflicht das Verfahren an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der BGH habe bekräftigt, dass eine Bank den Kunden über den negativen Marktwert aufzuklären hat. Die Frage sei, ob die Unterlassung vorsätzlich oder fahrlässig geschehen ist. Der anstehende Termin beim OLG Hamm am 10.06.2015 werde für weitere Klarheit sorgen.

(Anm: Zwischenzeitlich hat das Gericht den Termin auf den 11.11.2015 verlegt)

 

Zum Kommunalinvestionsförderungsgesetz (KInvFG) berichtete Herr Mösgen, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei und es keine genaueren Informationen gebe. Es sei u.a. intendiert, dass Schuldenvolumen für Kommunen zu verringern.