Beschluss:

 

Der von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag wird abgesetzt, da er aufgrund der gesetzlichen Vorschriften obsolet ist.


Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen und 13 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Frau Scharrenbach erläuterte für die CDU-Fraktion den Antrag und kriti­sierte den fehlenden In­for­mationsfluss zum Aufstellungsverfahren im Fachausschuss. Da die Fraktion mittlerweile er­fahren habe, dass es eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mittels einer Umfrage ge­ben werde, schlug sie vor, den Antrag bis zur Vorlage der Umfrageergebnisse zurückzu­stellen.

 

Herr Tost zeigte auf, dass die Verwaltung bereits durch das Achte Buch des Sozialgesetzbuches ver­pflichtet sei, Kinder und Jugendliche bei der Aufstel­lung des Kinder- und Jugendförderplans zu beteiligen. Dies sei in der Ver­gangenheit immer so praktiziert worden. Insofern sei der Antrag obsolet und fraglich, was mit einer Ruhendstellung des Antrages erreicht werden solle.

 

Die SPD-Fraktion, so Herr Heidler, halte eine Beratung und Beschluss­fas­sung über den von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag für nicht erforder­lich, da gesetzliche Vorschriften umfassend die Pflicht zur Fortschreibung und das entsprechende Verfahren, u.a. zur partizipativen Vor­gehens­wei­sen, vorgeben. Einer Entscheidung des Rates bedürfe es nicht.

 

Mit Blick auf die fehlenden Informationen zum Verfahren und zur inhaltlichen Ausgestaltung der Um­frage erwiderte Frau Scharrenbach, dass über die Ausgestaltung der gesetzlichen Be­teili­gungspflicht Informations- und Diskussionsbedarf im Fachausschuss bestünde. Beispielsweise müsse nach ihrer Ein­schät­zung darüber geredet werden, wie Schulen oder Jugendeinrichtungen am besten zu beteiligen seien.

 

Herr Heidler verwies darauf, dass die hier gestellten Forderungen inhaltlich über den vorgelegten Antrag hinausgingen.

 

Auf den Vorschlag von Frau Scharrenbach, den Antrag zurückzunehmen, soweit zugesichtert werde, dass bei der Neuaufstellung des Kinder- und Jugendförderplans ab 2020 frühzeitig eine Beteiligung erfolge, erklärte Herr Heidler, dass einer Diskussion im Fachausschuss zur gege­bener Zeit nichts entgegenstehe.

 

Auf Nachfrage des Bürgermeisters teilte die CDU-Fraktion mit, dass der Antrag zur Abstim­mung gestellt werden solle.

 

Herr Hupe erläuterte die kritische Sicht zur formalen Abstimmungsfähigkeit des Antrages, da dieser aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung im Achten Buch des Sozialgesetzbuches obsolet sei.

 

Darauf bezugnehmend beantragte Herr Krause darüber abzustimmen, den vorgelegten Antrag wegen der nicht gegebenen Abstimmungsfähigkeit ab­zusetzen.

 

Nach erneuter Erläuterung und Klarstellung des Verfahrens wurde über den Antrag der SPD-Fraktion als weitgehendsten Antrag abgestimmt.