Beschluss:

 

Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2015 ein Zuschuss in Höhe von je 150,00 € gewährt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hupe führte hierzu aus, dass es sich alljährlich bei der Förderung um einen

Anerkennungsbeitrag für Vereine handle, die keinen Träger haben und sich selbst finanzieren müssen.

 

Herr Heidler berichtete von dem stattgefundenen Treffen der Kamener Chöre mit der Stadtverwaltung. Die Chöre lobten die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung.