Beschluss:

 

Der Bürgeranregung des Herrn Bernd Pellmann, wohnhaft Goethestr. 8, 59174 Kamen, und weiterer Anwohner der Goethestraße, der West­fälischen Straße, des Husemannplatzes und der Straße "Südfeld" wird

 

  1. dahingehend zugestimmt, dass auf dem genannten Teilbereich eine Geschwindigkeits­beschränkung auf 50 km/h ausgeschildert wird.

  2. Die Anregung auf Ergreifung von Maßnahmen zur Unterbindung des LKW-Verkehrs und auf Entfernung der Hinweisschilder zum Industrie­gebiet "Südfeld / Wideystraße" am Einmündungsbereich Westfälische Straße / Werver Mark wird abgelehnt.

  3. Im Einmündungsbereich "Südfeld" / Westfälische Straße ist eine Fahr­bahnverengung anzulegen und eine gut sichtbare Beschilderung mit VZ  262 (Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t angegebenes tatsächliches Gewicht) vorzunehmen.

  4. Im Hinblick auf das neue Gewerbegebiet auf dem ehem. Zechen­gelände Königsborn 2/5 ist die bestehende Beschilderung am Kreu­zungsbereich "Südfeld" / Westfälische Straße nach Westen hinter die abknickende Vorfahrt der Westfälischen Straße zu versetzen und mit Zeichen 262 (Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t angegebenes tat­säch­liches Gewicht) zu beschildern.

  5. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Fertigstellung des genannten Industriegebietes weitere verkehrliche Überprüfungen und Zählungen des Schwerlastverkehrs vorzu­nehmen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Auf die Beschlussvorlage eingehend verwies Herr Brüggemann darauf, dass seitens der Verwaltung insbesondere die Ausschilderung von 50 km/h des in Rede stehenden Teilberei­ches der Westfälischen Straße als ein wichtiges Anliegen des Herrn Pellmann und der übri­gen Anwohner gewertet werde, da dies bei Gesprächen mit Anwohnern, an dem auch Herr Wiebusch von der Polizeistation Kamen teilgenommen habe, so verstanden worden sei.

Obwohl formelle Gründe einer Geschwindigkeitsbegrenzung hier ent­gegenstünden, sei die Verwaltung und die Polizeistation Kamen der Auf­fassung, dass eine solche in diesem Be­reich der Westfälischen Straße tolerierbar sei.

 

Um dem Schwerlastverkehr die Durchfahrt über die Straße „Südfeld“, Teilbereich zwischen Westfälische Straße und Bergstraße, zu erschweren, werde vorgeschlagen, Einengungen einzubauen.

Bezüglich des Durchfahrtverbotes für Schwerlastverkehre in der West­fälischen Straße, Teil­bereich zwischen den Straßen „Südfeld“ und „Werver Mark“, werde seitens der Verwaltung die Ablehnung empfohlen, da Verkehrszählungen eine nicht übermäßig hohe Belastung durch Schwerlastverkehre ergeben hätten. Ferner wurde festgestellt, dass die Hälfte des Schwerlastverkehrs zum Heerener Zentrum fahre. Diese Ver­bindung dürfe nicht unterbro­chen werden.

Nach Fertigstellung des nahen Industriegebietes auf dem ehemaligen Zechengelände Kö­nigsborn 2/5 plane die Verwaltung die Vornahme weiterer Überprüfungen und Zählungen.

 

Herr Stahlhut, der die Bürgeranregung ebenfalls als ein den Antrag­stellern wichtiges Anlie­gen wertete, erklärte sich im Namen der SPD-Fraktion mit den Vorschlägen der Verwaltung einverstanden, da erschöpfend überprüft und auch entsprechende Zählungsergebnisse vor­gelegt worden seien.

Insbesondere sei seiner Fraktion mit Blick auf die Sorgen der Anlieger wichtig, dass seitens der Verwaltung die Notwendigkeit zu erneuten verkehrlichen Überprüfungen/Zählungen nach Fertigstellung des neuen Industriegebietes gesehen worden sei, um dann gegebenenfalls über weitere verkehrliche Maßnahmen nachzudenken.

 

Von Frau Scharrenbach wurde ausgeführt, dass auch ihre Fraktion mit den Vorschlägen der Verwaltung einverstanden sei und u.a. auch richtig erkannt worden sei, dass das Heerener Zentrum für alle Verkehrsarten erreichbar bleiben müsse.