Sitzung: 04.04.2000 Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 72/2000
Beschluss:
Der Bürgeranregung des Herrn Bernd Pellmann, wohnhaft Goethestr. 8, 59174 Kamen, und weiterer Anwohner der Goethestraße, der Westfälischen Straße, des Husemannplatzes und der Straße "Südfeld" wird
- dahingehend
zugestimmt, dass auf dem genannten Teilbereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 50 km/h ausgeschildert wird.
- Die
Anregung auf Ergreifung von Maßnahmen zur Unterbindung des LKW-Verkehrs
und auf Entfernung der Hinweisschilder zum Industriegebiet "Südfeld
/ Wideystraße" am Einmündungsbereich Westfälische Straße / Werver
Mark wird abgelehnt.
- Im
Einmündungsbereich "Südfeld" / Westfälische Straße ist eine Fahrbahnverengung
anzulegen und eine gut sichtbare Beschilderung mit VZ 262 (Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t
angegebenes tatsächliches Gewicht) vorzunehmen.
- Im
Hinblick auf das neue Gewerbegebiet auf dem ehem. Zechengelände
Königsborn 2/5 ist die bestehende Beschilderung am Kreuzungsbereich
"Südfeld" / Westfälische Straße nach Westen hinter die
abknickende Vorfahrt der Westfälischen Straße zu versetzen und mit Zeichen
262 (Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t angegebenes tatsächliches Gewicht)
zu beschildern.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, nach Fertigstellung des genannten
Industriegebietes weitere verkehrliche Überprüfungen und Zählungen des
Schwerlastverkehrs vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Auf die Beschlussvorlage eingehend verwies Herr Brüggemann darauf, dass seitens der Verwaltung insbesondere die Ausschilderung von 50 km/h des in Rede stehenden Teilbereiches der Westfälischen Straße als ein wichtiges Anliegen des Herrn Pellmann und der übrigen Anwohner gewertet werde, da dies bei Gesprächen mit Anwohnern, an dem auch Herr Wiebusch von der Polizeistation Kamen teilgenommen habe, so verstanden worden sei.
Obwohl formelle Gründe einer Geschwindigkeitsbegrenzung hier entgegenstünden, sei die Verwaltung und die Polizeistation Kamen der Auffassung, dass eine solche in diesem Bereich der Westfälischen Straße tolerierbar sei.
Um dem Schwerlastverkehr die Durchfahrt über die Straße „Südfeld“, Teilbereich zwischen Westfälische Straße und Bergstraße, zu erschweren, werde vorgeschlagen, Einengungen einzubauen.
Bezüglich des Durchfahrtverbotes für Schwerlastverkehre in der Westfälischen Straße, Teilbereich zwischen den Straßen „Südfeld“ und „Werver Mark“, werde seitens der Verwaltung die Ablehnung empfohlen, da Verkehrszählungen eine nicht übermäßig hohe Belastung durch Schwerlastverkehre ergeben hätten. Ferner wurde festgestellt, dass die Hälfte des Schwerlastverkehrs zum Heerener Zentrum fahre. Diese Verbindung dürfe nicht unterbrochen werden.
Nach Fertigstellung des nahen Industriegebietes auf dem ehemaligen Zechengelände Königsborn 2/5 plane die Verwaltung die Vornahme weiterer Überprüfungen und Zählungen.
Herr Stahlhut, der die Bürgeranregung ebenfalls als ein den Antragstellern wichtiges Anliegen wertete, erklärte sich im Namen der SPD-Fraktion mit den Vorschlägen der Verwaltung einverstanden, da erschöpfend überprüft und auch entsprechende Zählungsergebnisse vorgelegt worden seien.
Insbesondere sei seiner Fraktion mit Blick auf die Sorgen der Anlieger wichtig, dass seitens der Verwaltung die Notwendigkeit zu erneuten verkehrlichen Überprüfungen/Zählungen nach Fertigstellung des neuen Industriegebietes gesehen worden sei, um dann gegebenenfalls über weitere verkehrliche Maßnahmen nachzudenken.
Von Frau Scharrenbach wurde ausgeführt, dass auch ihre Fraktion mit den Vorschlägen der Verwaltung einverstanden sei und u.a. auch richtig erkannt worden sei, dass das Heerener Zentrum für alle Verkehrsarten erreichbar bleiben müsse.